Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember
2022 geprüft; hierzu hat er sich der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss
bedient. In seine Prüfung hat der Ausschuss den Bericht der Rechnungsprüfung
des Rhein-Kreises Neuss über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Meerbusch zum 31. Dezember 2022 einbezogen. Der Rechnungsprüfungsausschuss
macht sich nach Beratung den Prüfbericht zu eigen und fasst das Ergebnis
schriftlich in Form einer Stellungnahme einschließlich der Erklärung, dass er
den von dem Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht
billigt, zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
2.1 Der Rat stellt gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 fest.
2.2 Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 13.346.730,60 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
2.3 Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.
Sachverhalt:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Meerbusch zum Schluss
eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das
Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dieser
muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
besteht aus Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Nach § 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und Lagebericht.
Zur Durchführung dieser Aufgaben bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung wird entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss durchgeführt.
Das Prüfungsergebnis ist in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von insgesamt 13.346.730,60 € ab. Er wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.