Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der unter
Punkt B. dieser Vorlage hinterlegten Leistungsbausteine, einen
Dienstleistungsauftrag zur Aktivierung eines Citymanagements für den Stadtteil
Osterath als Teilmaßnahme A3 des Integrierten Handlungskonzepts Osterath (IHKO)
in 2025 auszuschreiben.
Sachverhalt:
Osterath
ist mit knapp 13.000 Einwohner*innen der zweitgrößte Meerbuscher Stadtteil. Der
kleinstädtisch und ländlich geprägte Stadtteil verfügt über einen historischen,
identitätsstiftenden und gewachsenen Ortskern, der ein gutes Angebot der
sozialen Infrastruktur, Nahversorgung und Gastronomie sowie eine hervorragende
regionale und überregionale Verkehrsanbindung (PKW und ÖPNV) aufweist. Osterath
ist durch ein aktives Vereinsleben geprägt, das das starke Heimatgefühl bei den
Osterather*innen dokumentiert. Zudem weist Osterath die größten
gesamtstädtischen Wohnbauflächenpotenziale auf. Gleichzeitig wird der Stadtteil
Osterath räumlich und fühlbar durch die Regionalbahnlinie getrennt und weist
insgesamt stadtgestalterische und funktionale Defizite auf. Die hohe
Verkehrsbelastung unterstreicht die Mängel. Stellenweise sind die Gestaltung
des öffentlichen Raums bzw. der Frei- und Grünflächen unattraktiv, zudem
mangelt es an Barrierefreiheit mit Blick auf die immer älter werdende
Gesellschaft. Im Ortskern sind zunehmend Leerstände und Mindernutzungen
erkennbar und der Einzelhandel östlich der Bahnlinie stellt eine Konkurrenz zum
Ortskern dar. Gleichzeitig vollzieht sich ein Generationenwechsel in den
Bestandsquartieren und Siedlungserweiterungen stellen das Gemeinwesen darüber
hinaus vor Herausforderungen.
Die
Stadt Meerbusch will diesen Entwicklungen mit einer strategischen Stadtentwicklung
entgegentreten und hat 2017 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Meerbusch 2030 fertiggestellt, aus dem das Integrierte Handlungskonzept (IHKO)
für Meerbusch-Osterath abgeleitet wurde. Am 23. Juni 2022 hat der Rat der
Stadt Meerbusch das IHKO mehrheitlich verabschiedet. Mit dem
Integrierten Handlungskonzept Osterath (IHKO), als strategisches Planungs- und
Steuerungskonzept, wurde eine Gesamtstrategie für die künftige
Stadtteilentwicklung Osteraths geschaffen. Das IHKO stellt die wesentliche Fördervoraussetzung
für den Erhalt von Finanzmitteln aus der Städtebauförderung von Bund und Land
dar. Die Stadt Meerbusch
hat sich erfolgreich um die Aufnahme des Stadtteils Osterath in die
Städtebauförderung beworben und wurde in die Förderkulisse „Lebendige Zentren“
aufgenommen. Unter dem Leitmotiv „Kleinstädtische Strukturen mit
dörflichem Charakter stärken“ wurden fünf Handlungsfelder mit insgesamt 23
Maßnahmen ermittelt, mit denen die Stabilisierung und Attraktivierung des
Ortskerns in den Mittelpunkt der künftigen Entwicklung gerückt wird. Ziel ist
es, den gesamten Stadtteil auf Basis eines multifunktionalen und gestalterisch
starken Ortskerns nachhaltig und klimagerecht zu entwickeln. Die Belebung des
Ortskerns spielt eine starke Rolle, die durch Erhöhung der Aufenthaltsqualität,
bedarfsgerechte Angebote für die Dorfgemeinschaft und das öffentliche Leben
sowie Neuansiedlung von Einzelhandel und Gastronomie erreicht werden soll.
A. Citymanagement / Maßnahme A3
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 13.6.2023 (Beschlussvorlage FB4/1684/2023) beschlossen, die im IHKO aufgeführte Maßnahme A3 / Citymanagement in die Liste der Projekte aufzunehmen, für die finanzielle Mittel im Rahmen der Städtebauförderung beantragt werden sollen. Damit ist der Rat der Empfehlung des Fördermittelgebers gefolgt.
Mit Stellung des Erstantrages nach Nummer 13.2 FRL 2023 (neue Förderrichtlinie 2023) zum Städtebauförderprogramm 2024 wurden sodann entsprechende Finanzmittel u.a. für das Citymanagement i.H.v. 645.000 Euro beantragt.
Der geplante Umsetzungszeitraum des Projekts beträgt 5 Jahre ab Maßnahmenbeginn, welcher für den 01.08.2025 vorgesehen ist. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Mitteln der Städtebauförderung besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Maßnahme.
Von den beantragten Mitteln i.H.v. 645.000 Euro (129.000 Euro jährlich) werden über den Förderzeitraum 50 % (64.500 Euro jährlich) durch Bund und Land aus dem Städtebauförderprogramm gefördert. Die verbleibenden 50 % (64.500 Euro jährlich) sind in Eigenleistung durch die Stadt Meerbusch innerhalb des Förderzeitraums zu erbringen.
B.
Leistungsbausteine
Das
einzusetzende Citymanagement soll insbesondere folgende Aufgaben
(Leistungsbausteine) umsetzen:
·
Erste Anlaufstelle für die ortsansässigen Gewerbetreibenden, die
örtlichen Eigentümer*innen, die Osterather Bürger*innen und weitere Zielgruppen
vor Ort mit einer eigenen Adresse (Vor-Ort-Büro) sowie Schnittstelle für die
Vernetzung und Förderung der Kommunikation zwischen Gewerbetreibenden,
Eigentümer*innen, Kund*innen und örtlicher Bevölkerung sowie Verwaltung und
Politik
·
Umsetzung eines Ortskernmarketings durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung und Unterstützung der örtlichen
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sowie der örtlichen Werbegemeinschaft
„WIR für Osterath e.V.“ in enger Abstimmung mit dem Stadtmarketing und der
Wirtschaftsförderung der Stadt Meerbusch
·
Begleitung der baulichen Aufwertung des Ortskerns durch eine
gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligungs- und Aktivierungsaktionen sowie
ein Baustellenmarketing
·
Vorbereitung und Umsetzung eines Flächen- und
Leerstandsmanagements zur dauerhaften oder temporären Wiederbelebung
verfügbarer und leerstehender sowie derzeit untergenutzter Gebäude und
Ladeneinheiten in enger Kommunikation mit den Eigentümer*innen
·
Betreuung und Koordinierung des Verfügungsfonds
Für
diese Leistungen sucht die Stadt Meerbusch einen qualifizierten und erfahrenen
Dienstleister.
Aufgrund des Gesamtauftragswertes des vorgenannten Dienstleistungsauftrages i.H.v. 645.000 Euro ist dieser EU-weit auszuschreiben. Die Ausschreibung ist für Anfang 2025 vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Fördermaßnahme im Rahmen der IHKO-Maßnahme beläuft sich
auf eine Gesamtsumme i.H.v. 645.000 Euro für den Zeitraum 01.08.2025 bis
01.08.2029, davon 50 % Fördermittel (322.500 Euro) und 50 % Eigenmittel
(322.500 Euro). Es wird derzeit geprüft, inwiefern auf die Anmietung eines
Ladenlokals verzichtet und die Mitnutzung einer durch die Stadt Meerbusch
angemieteten Immobilie (Familienbüro, Bommershöfer Weg 3) erfolgen kann,
wodurch sich ein Teil der Kosten und des entsprechenden Eigenanteils einsparen
ließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorbehaltlich des Ergebnisses
der noch bevorstehenden Haushaltsberatungen wie folgt ab dem Haushaltsjahr 2025
ff. zu veranschlagen:
Die Veranschlagung der Zuwendungen für die Gesamtmaßnahme
IHKO erfolgt im Produkt 090.511.010 – 41410000 / Zuwendungen von Dritten
(Land).
Die Veranschlagung des Eigenanteils der Stadt Meerbusch im
Rahmen der Fördermaßnahme erfolgt im Produkt 150.571.000 - 52910000 /
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen.
Der Mittelabruf richtet sich nach den Vorgaben der
Städtebauförderrichtlinien.
Alternativen:
Auf die Umsetzung der IHKO-Teilmaßnahme A3 / Citymanagement
wird verzichtet. Mögliche Folgen der Zielerreichung der Gesamtmaßnahme IHKO
sind mit den Fördermittelgebern abzustimmen.