Betreff
Antrag zur Errichtung eines Friedwaldes in Meerbusch
Vorlage
SB11/144/2012
Art
Informationsvorlage

Die Freiherr v.d. Leyen’sche Verwaltung hat mit Anschreiben vom 08. Juni 2012 (s. Anlage) auch im Namen der FriedWald Gmbh bei der Stadt Meerbusch die Genehmigung zur Einrichtung eines Bestattungswaldes in Meerbusch beantragt.

 

Die Firma FriedWald GmbH ist ein privates Unternehmen mit Sitz in Griesheim bei Darmstadt. Die Firma bietet eine alternative Bestattungsform an, bei der die Asche Verstorbener in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Erdbestattungen (Sarg) sind dort nicht möglich.

 

Die Bäume, an denen die Beisetzungen vorgenommen werden, befinden sich in als Friedwald ausgewiesenen und frei zugänglichen Waldgebieten. Hiervon gibt es mittlerweile 44 in ganz Deutschland, 5 davon in Nordrhein-Westfalen.

Um den Waldcharakter beizubehalten, ist das Ablegen von Kränzen und ähnlichem bei den Beisetzungen sowie grundsätzlich jeglicher Grabschmuck bzw. die Pflege der Grabstätten strikt untersagt. Die Grabstätten bleiben sich selbst überlassen.

 

Eine Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht werden. Es gibt unterschiedliche Arten von Grabstätten in Friedwäldern. So kann eine Einzelgrabstelle an einem nicht vorher ausgesuchten Baum erworben werden bis hin zum Erwerb ganzer Bäume mit bis zu zehn Grabstellen.

Zur Kennzeichnung der Grabstätten ist die Anbringung von maximal 10 x 12 cm großen Namensschildern an den Bäumen möglich.

Friedwälder sind keiner Konfession unterworfen. Gleichwohl ist eine kirchliche Begleitung (Trauerfeier) möglich.

 

Um einen Friedwald entstehen lassen zu können, bedarf es neben der Bereitstellung eines geeigneten Areals durch einen Waldbesitzer der Kooperation mit der jeweiligen Kommune, auf deren Stadtgebiet sich die zukünftige Friedwald-Fläche befindet.

 

Die Stadt Meerbusch müsste für einen Friedwald auf ihrem Stadtgebiet die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft nach dem Bestattungsgesetz NRW übernehmen. Dies beinhaltet die Durchführung eines Antragsverfahrens bei der Kreisordnungsbehörde, den Erlass einer Friedhofssatzung für den Friedwald und das Führen der Aufsicht über dessen ordnungsgemäßen Betrieb.

Der FriedWald GmbH werden seitens des Trägers alle Verwaltungsaufgaben übertragen (Bestellung zum Verwaltungshelfer). Daneben kümmert sich die FriedWald GmbH um die Öffentlichkeitsarbeit und die Vermarktung.

Der Waldbesitzer stellt der FriedWald GmbH eine Waldfläche samt Parkmöglichkeit zur Nutzung als Bestattungsort zur Verfügung. Darüber hinaus muss er für die Waldpflege und Verkehrssicherheit sorgen. Waldführungen und Baumauswahlen der Interessenten sowie Urnenbeisetzungen werden von ihm wahrgenommen.

  

Die Zusammenarbeit der drei vorgenannten Parteien ist rechtlich wie folgt ausgestaltet:

Die FriedWald GmbH arbeitet im Auftrag des Waldbesitzers und des Friedhofsträgers. Zwischen Waldbesitzer und Friedhofsträger wird zu diesem Zweck ein Nutzungsvertrag, zwischen Waldbesitzer und FriedWald GmbH ein Dienstvertrag und zwischen FriedWald GmbH und dem Friedhofsträger ein Austauschvertrag geschlossen. Als sog. Hoheitsträger hat der Friedhofsträger dafür zu sorgen, dass die FriedWald GmbH und der Waldbesitzer ihre vertraglich gebundenen Leistungen erfüllen.

 

Ein Friedwald erfährt - ebenso wie herkömmliche Begräbnisplätze - eine Widmung als Friedhof. Die Friedhofsfläche wird daneben durch eine eingetragene Grunddienstbarkeit für 99 Jahre gesichert. Somit ist und bleibt der Friedwald Bestattungsort gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - und zwar unabhängig vom Bestehen des Unternehmens FriedWald.

 

Da der Friedwald in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Kommune steht, ist im Falle einer Insolvenz der FriedWald GmbH zu berücksichtigen, dass die Kommune in der Verantwortung steht. So ist sie verpflichtet, denjenigen, die bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einer Baumgrabstätte erworben haben, dort zukünftig die Beisetzungen zu ermöglichen. Darüber hinaus sind alle Verwaltungsaufgaben, die der FriedWald GmbH übertragen wurden, wieder von der Kommune wahrzunehmen und zwar bis zum Ende der gesicherten 99 Jahre seit Eröffnung des Friedwaldes.

 

Während und durch den Betrieb eines Friedwald-Standortes durch die FriedWald GmbH würden auf die Stadt Meerbusch zusätzliche Aufwendungen zukommen. Zum Ausgleich würde die Stadt seitens der Friedwald GmbH eine Kostenerstattung in Höhe von 3 % der Entgelte aus der Veräußerung von Grabnutzungsrechten erhalten. Dies würde nach dortigen Angaben mittelfristig 10.000,- bis 15.000,- € jährlich entsprechen.

 

Um die Höhe möglicher Einnahmeausfälle zu beziffern, wurde eine Musterberechnung anhand der für das Jahr 2012 geltenden Gebührensätze durchgeführt. Dabei wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:

Abgängige Urnenbeisetzungen in 10, 25, 50, 75 und 100 Fällen/Jahr mit einer Verteilung von jeweils 5 % auf anonyme Urnenbeisetzungen, 15 % auf Beisetzungen in Urnenreihengräbern, 30 % auf Beisetzungen in Urnenwahlgräbern und 50 % auf Beisetzungen in Urnenwiesengräbern.

 

Fälle:                               10                    25                    50                    75                   100

 

Einnahmeausfälle*:        9.370 € 23.425 €           46.850 €           70.275 €           93.700 €

 

in %*:                           - 0,88               - 2,19              - 4,38              - 6,57              - 8,75  

 

* bezogen auf die Gesamteinnahmen aus Friedhofsgebühren

 

 

Friedhöfe werden als kostenrechnende Einrichtungen betrieben. Daher kann ein Anstieg der Friedhofsgebühren bei einem Rückgang von Graberwerben nicht ausgeschlossen werden. Dies liegt darin begründet, dass der bestehende Aufwand zur Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe auf eine geringere Anzahl an Nutzungsberechtigten umgelegt wird. Darüber hinaus wird sich der Aufwand für die Grünpflege durch die Stadt bei einem Rückgang der Anzahl von Grabstätten langfristig noch erhöhen. 

 

Grundsätzlich entspricht das Angebot der FriedWald GmbH einem steigenden Bedarf nach Grabstätten, die nicht mit einer Verpflichtung zur Grabpflege verbunden sind. Auf den Meerbuscher Friedhöfen besteht insbesondere mit den angebotenen Wiesengrabstätten bereits eine Grabart, die dieser Nachfrage entspricht und sehr gut angenommen wird. Darüber hinaus wird zurzeit ein Konzept für die Anlage eines Friedhaines auf dem Friedhof Osterath entwickelt, mit dem eine Beisetzung von Urnen im Umfeld von Bäumen ermöglicht werden soll. Der Charakter dieser Grabart kommt dem zunehmenden Wunsch nach einer Bestattung in einem von Bäumen geprägten Umfeld entgegen. Der Erwerb einer Grabstätte ist hier bereits zu Lebzeiten möglich, womit auch der Vorsorgegedanke Berücksichtigung findet.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die bestehende Akzeptanz der Friedhöfe durch die Meerbuscher Bürger mit einer Erweiterung der bereits vorhandenen Grabarten erhalten werden. Vor diesem Hintergrund wurde dem Antragsteller mit Schreiben vom 24.08.2012 mitgeteilt, dass es nach Auffassung der Verwaltung neben den bestehenden Friedhöfen in Meerbusch keiner weiteren Einrichtung zur Bestattung bedarf.

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Techn. Beigeordneter