Betreff
Beschaffung von befristetem Wohnraum zur Unterbringung von Menschen aus den städtischen Unterkünften - hier Eichendorffstraße
Vorlage
FB22/0738/2024
Aktenzeichen
FB 22 / 6
Art
Informationsvorlage

Das Geschäftsgebiet der GWG umfasst heute den Kreis Viersen sowie die Städte Krefeld und Meerbusch. Davon liegen 825 Wohnungen im Stadtgebiet von Meerbusch und 53 aus dem Baujahr 1951 im Bereich der Eichendorffstraße. Da weder Wohnungszuschnitte und Gebäudestruktur noch die Baukörperform und deren Anordnung als zukunftsfähig erachtet werden, möchte die GWG mit einem städtebaulichen Wettbewerb die Erneuerung eines bestehenden Wohnquartiers initiieren.

 

Bei dem neu zu schaffenden Quartier mit dem Arbeitstitel  „Die Blaue Blume“ handelt es sich um ein Wohnquartier, das in den 50er Jahren im Bereich der Eichendorffstraße in Meerbusch-Lank geschaffen wurde und nun erneuert werden soll. Es ist geprägt von 2-geschossigen Gebäuden. Trotz beständiger Pflege und Instandsetzung entsprechen weder Wohnungszuschnitte und Gebäudestruktur noch die städtebauliche Anordnung heutigen Ansprüchen.

Zudem fehlt es im Quartier vor allem an barrierefreien Kleinwohnungen, um der älter gewordenen Bewohnerschaft einen Umzug innerhalb des vertrauten Quartiers zu ermöglichen. Die dadurch freiwerdenden größeren Wohneinheiten könnten im Anschluss für Familien zur Verfügung gestellt werden und somit ein Generationenwechsel innerhalb des Quartiers gelingen.

 

Vorbereitend auf den geplanten Neubau hat die GWG begonnen, die vorhandenen Häuser in Abschnitten freizumachen, damit zukünftig der Rückbau erfolgen kann. Einzelne Mietverhältnisse wurden bereits beendet und dies wird sich in den Jahren 2024 bis 2026 sukzessive fortsetzen.

 

Die GWG hat der Stadt Meerbusch angeboten, die freigewordenen Wohnungen für einen begrenzten Zeitraum – erstmal befristet bis Ende 2026 - anzumieten, um diese mit geflüchteten Menschen belegen zu können. Die Stadt beabsichtigt die Anmietung dieser Wohnungen bevorzugt für Menschen mit abgeschlossenen Asylverfahren, um dadurch andere städtische Unterbringungseinrichtungen im Stadtgebiet zu entlasten. Die vorhandenen, überwiegend rund 50 qm großen Wohnungen eignen sich sehr gut für die Belegung mit zwei Personen (ggf. zusätzlich mit einem kleinen Kind).

 

Ab dem 01.05.2024 könnten zunächst 11 (rd. 566 qm Mietfläche) der insgesamt 53 Wohnungen (rd. 3000 qm Mietfläche) angemietet werden. Angesichts der momentanen weltpolitischen Situation ist auch in 2024 und den kommenden Jahren mit einem weiteren Zustrom von Geflüchteten und damit auch mit weiteren Bedarfen an Unterbringungsmöglichkeiten zu rechnen.

 

Der Vorteil dieser Möglichkeit besteht darin, dass sofort Kapazitäten zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Zudem ist die Anmietung dieser Wohnungen deutlich günstiger als die einer Containeranlage und ebenso deutlich schneller zu realisieren. Es stellt zudem eine gute Vorbereitung der Betroffenen auf ein Wohnen in einer regulären Mietwohnung dar.

 

Zu weiteren Informationen zur Anmietung wird auf die entsprechende Vorlage im nicht-öffentlichen Teil verwiesen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent