Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes zur Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Vorlage
SB11/428/2012
Aktenzeichen
06.67.20.17.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Sperrvermerk zum Finanzkonto 7831000 / Auftrag U 01005040 zur Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine für die Straßenreinigung in Meerbusch aufzuheben.

 


Sachverhalt:

 

Für die Durchführung der Straßenreinigung wird beim Servicebereich Baubetriebshof, Friedhöfe, Grünflächen eine Kleinkehrmaschine der Firma Hako Citymaster eingesetzt. Die Kehrmaschine wurde im Jahr 2006 angeschafft und hat zur Zeit ca. 6.200 Arbeitsstunden geleistet, was einer Motorlaufleistung von rd. 428.000 km entspricht. Die Haushaltsmittel auf dem Finanzkonto 7831000 / U 01005040 wurden in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 mit einem Sperrvermerk versehen. Auf Grund der erheblichen Verschleißerscheinungen und des dadurch in 2012 zu erwartenden Reparaturaufwandes i.H von ca. 16.000 € wurde vom Servicebereich 11 die Aufhebung des Sperrvermerkes in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.02.2012 beantragt. Der Ausschuss hat der Aufhebung des Sperrvermerkes nicht zugestimmt.

 

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Straßenreinigung ist der Einsatz der Kleinkehrmaschine zwingend erforderlich. Die vorhandene Kehrmaschine weist auf Grund von Reparaturmaßnahmen seit dem Ausschussbeschluss Stillstandszeiten von nunmehr 29 Arbeitstagen auf. Für diese Reparaturen sind zwischenzeitlich Kosten i.H.v. ca. 28.800 € angefallen.

 

Für die weitere Nutzung der Kleinkehrmaschine ist es erforderlich, das Kupplungszwischenlager und die Prallbleche auszutauschen sowie die Saugturbine komplett zu überholen. Hierfür ist mit weiteren Kosten i.H.v. ca. 10.000 € zu rechnen. Auch nach Durchführung der erforderlichen Reparaturen sind weitere Kosten und damit verbundene Ausfallzeiten infolge von Verschleißmängeln wahrscheinlich. Eine weitere Nutzung der Kehrmaschine ist somit nicht wirtschaftlich.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Anschaffungskosten für die Ersatzbeschaffung einer Kleinkehrmaschine in Höhe von 120.000 € im Haushalt 2012 bei dem Finanzkonto 7831000 / Auftrag U 01005040

 


Alternativen:

 

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