Betreff
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW - Gestaltungssatzung Nierst/ Ilverich
Vorlage
SB9JR/1860/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, den Bürgerantrag an den zuständigen Ausschuss für Planung und Liegenschaften zu verweisen.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch hat der Rat der Stadt Meerbusch die Erledigung von Anregungen und Beschwerden auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss delegiert. Dieser entscheidet abschließend über die Angelegenheit, soweit diese in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses liegt.

Liegt sie nicht in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, überweist dieser die Eingabe an das zur Entscheidung berechtigte Organ.

 


Finanzielle Auswirkung:

keine

 


Alternativen: