Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt erteilt die Erlaubnis nach § 9 DschG NRW für die Nutzung zu Wohnzwecken und den Umbau des Baudenkmales, wenn die weitere erforderliche Abstimmung mit dem Fachamt einvernehmlich erfolgt. Der städtebauliche Lösungsvorschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Die denkmalgeschützte
Hofanlage von Haus Schackum wird seit dem Ausbau im späten 19. Jahrhundert
durch ein freistehendes Haupthaus und eine dreiflügelige Anlage, bestehend aus
Stallgebäude, Scheune und Torhaus geprägt. Eine Krautpresse mit hohem
gemauertem Schornstein und eine winkelförmige Remise ergänzen die vorgenannten
Bauten zu einer vierseitig umschlossenen Hofanlage die bis in die 1960 ziger
Jahre von einer wassergefüllten Gräfte umgeben war.
Durch den langjährigen
partiellen Leerstand zeigt sich ein Pflegerückstand der Gebäude sowie der
Freiflächen. Für eine zukünftige langfristige Nutzung / Umbauten und
Bewirtschaftung im Denkmalbestand ist angedacht die gesamte Hofanlage als
Standort für Wohnen mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen zu nutzen. Das
Planungskonzept umfasst hochwertige Wohneinheiten die in Abstimmung mit der Denkmalpflege
verloren gegangene Qualitäten zurückholen und damit den Anspruch des
historischen Standortes unterstreichen wie z. B. die Restruktuierung der
Fassadengliederung und Farbigkeit des Haupthauses, das Wiederaufmauern der
abgetragenen Stufengiebel am Stall oder das Schließen des Südgiebels der
Scheune, dem Öffnen einzelner Fassadenbereiche zu Belichtungszwecken bei
gleichzeitiger energetischer Ertüchtigung. Konzipiert sind 7 Wohneinheiten in
ehemaliger Scheune und Stall, 3 barrierefreie Wohnungen in der Remise sowie 2
Geschoßwohnungen im Haupthaus. Der gehobene Ausbaustandart soll einhergehen mit
einer zurückhaltenden Ausnutzung der bestehenden Gebäudevolumina, bei Verzicht
auf den Dachausbau, Balkonanbauten, Aufstockungen und der Errichtung von Dachgauben,
um die prägnante Silhouette der Hofanlage zu erhalten und zu stärken. Die
besondere Lage im Außenbereich soll durch eine entsprechende Freiraumplanung
gefördert werden die im einzelnen noch mit der Denkmalpflege abzustimmen ist
(Wiedererlebbarmachen der Gräfte, Garten- und Innenhofgestaltung, Unterbringung
der Stellplätze in Carportanlagen. Eine grundsätzliche positive Stellungnahme
der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Kreises Neuss liegt vor.
Die Erschließung
erfolgt ausschließlich südlich über die Schackumer Straße, eine Erschließung
aus nördlicher Richtung über den Röttgenweg ist nicht gestattet und daher auch
nicht beabsichtigt.