Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss
empfiehlt dem Rat,
- das integrierte kommunale Klimaschutzkonzept zu
beschließen,
- die priorisierten Maßnahmen unter Berücksichtigung
der Haushaltslage und der langfristigen Einsparpotenziale unmittelbar
umzusetzen,
- weitere Maßnahmen aus den Maßnahmensteckbriefen Zug
um Zug umzusetzen,
- vorbehaltlich der Förderzusage des Bundes zur
fachlich-inhaltlichen Unterstützung im Jahr 2013 einen Klimamanager für
drei Jahre einzustellen.
Sachverhalt:
Klimaschutz in Meerbusch
Bereits
im Jahr 2007 hat die Stadt Meerbusch mit ihrem ersten Klimakonzept den
Grundstein dafür gelegt, die CO2-Emissionen im Rahmen ihrer
kommunalen Handlungsmöglichkeiten kontinuierlich zu senken.
In der
Folge wurde z.B. der städtische Fuhrpark auf Erdgasfahrzeuge umgestellt,
städtische Dächer wurden zur Nutzung für Bürgersolaranlagen freigegeben, bei
den öffentlichen Neubauten wurde das Wärmeschutzniveau nach Passivhausstandard
angestrebt, zahlreiche energierelevante Sanierungsmaßnahmen in den städtischen
Gebäude wurden durchgeführt, bei Grundstücksverkäufen an Investoren werden
energetische Standards vereinbart, die höher sind als die gesetzlichen
Vorgaben.
Im März
2010 ist die Stadt Meerbusch dem sogenannten Klima-Bündnis beigetreten und hat
sich damit zu einer kontinuierlichen Verminderung der Treibhausgasemissionen
verpflichtet. Ziel ist, den CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um zehn
Prozent zu reduzieren. Dabei soll der wichtige Meilenstein einer Halbierung der
Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) bis spätestens 2030 erreicht werden.
Dieses
Ziel kann nicht durch Maßnahmen im Entscheidungsbereich der Gemeinde allein
erreicht werden.
Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept
Mit
finanzieller Förderung des Bundes wurde das jetzt vorliegende „integrierte kommunale
Klimaschutzkonzept" (IKSK) erstellt, das deutlich über die bisherigen
Aktivitäten hinausgeht. Es beschränkt sich nicht mehr auf kommunale Bereiche,
sondern bezieht mit seinem integrativen Ansatz auch die Öffentlichkeit und
weitere Akteure wie z.B. Wirtschaft, Handel und Energieversorger ein.
Das
IKSK dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für
zukünftige Klimaschutzanstrengungen. Es zeigt kommunalen und anderen
Entscheidungsträgern, welche technischen und wirtschaftlichen CO2-Minderungspotenziale
bestehen und welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurz-, mittel-, und
langfristig CO2-Emissionen einzusparen und Energieverbräuche senken.
Aufbauend
auf den Basisdaten
- Bevölkerung,
- Gebäudebestand,
- Beschäftigung und
Wirtschaftsstruktur,
- Verkehr,
- Energieversorgungsstruktur
wurde
zunächst eine fortschreibbare Energie- und CO2-Bilanz erarbeitet
(Stand/Basisjahr: 2009), aufgrund derer Potentiale zur CO2-Minderung
ermittelt wurden.
Bezogen
auf das Jahr 2009 beträgt die Pro-Kopf-Emission in Meerbusch 8,3 Tonnen CO2
pro Einwohner. Mit den im IKSK vorgeschlagenen realistischen Klimaschutzzielen
ist eine Reduzierung bis 2020 um 12 %, bis 2030 um 33 % erreichbar.
Der
Abschlussbericht und die erarbeiteten Maßnahmenvorschläge werden in der Sitzung
durch Vertreter der Adapton Energiesysteme AG vorgestellt und erläutert.
Klimabeirat
Bereits
zu Beginn des Projektes wurde ein Klimabeirat gebildet, dem Vertreter aller
angesprochenen Verwaltungsbereiche, der Finanzinstitute und der
Energieversorger sowie jeweils ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen
angehören. Der Klimabeirat soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik
und externen Akteuren u.a. die zur Verfolgung der Klimaschutzziele geeigneten
Maßnahmen auswählen und entsprechende Empfehlungen an die politischen Gremien
aussprechen.
Workshops
Im Zuge
der Projektbearbeitung wurden vier themenspezifische Workshops mit dem Ziel
durchgeführt, die jeweiligen Akteure und Fachleute in den Prozess einzubinden,
Hinweise über deren Bedürfnisse und Anliegen zu gewinnen und konkrete
Handlungsvorschläge zu erarbeiten.
- Workshop „Erneuerbare Energien in
Meerbusch“
Teilnehmer: Projektteam der Verwaltung, Landwirtschaftskammer, Landwirte, Energieversorger,
- Workshop „Verkehr und Mobilität in
Meerbusch“
Teilnehmer: Projektteam der Verwaltung, ergänzt um FB 5, Rheinbahn, ADFC, Energieversorger,
- Workshop „Klimaschutz in der
Bauleitplanung“
Teilnehmer: Projektteam der Verwaltung, ergänzt um FB 4 und FB 6,
- Workshop „Unternehmen für den Klimaschutz“
Teilnehmer: Projektteam der Verwaltung, Energieversorger, lokale Unternehmen.
Maßnahmensteckbriefe
Die
Informationen und Erkenntnisse aus den Workshops bildeten somit eine
wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung von geeigneten Maßnahmen zur
Umsetzung der Klimaschutzziele. Diese Maßnahmen werden in „Steckbriefen“
beschrieben und bewertet und folgenden Handlungsfeldern zugeordnet:
- Kommunikation und
Information,
- Verwaltung,
- Erneuerbare Energien
und Energieversorgung,
- Industrie, Gewerbe
und Landwirtschaft,
- Bauen und Wohnen,
- Verkehr.
Die
insgesamt 43 Maßnahmensteckbriefe sind dem Klimaschutzkonzept separat als
Anlage beigefügt.
Priorisierte Maßnahmen
Der
Maßnahmenkatalog zeigt eine große Bandbreite. Jede Maßnahme wurde anhand
folgender Kriterien in unterschiedlicher Gewichtung bewertet:
- Energie- und CO2-Einsparung,
- Investitionskosten
für die Kommune,
- Personalaufwand für
die Kommune,
- Regionale
Wertschöpfung,
- Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Für die
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wurde aus allen Maßnahmen eine
Priorisierungsempfehlung erarbeitet. Hierbei spielten neben der Gesamtbewertung
weitere Aspekte eine Rolle, z.B. formelle Dringlichkeit durch Vorgaben des
Zuschussgebers, wirtschaftliche und technische Dringlichkeit oder der geeignete
Zeitpunkt für die Umsetzung. So wurde z.B. der Beratungsstützpunkt der
Verbraucherzentrale kostenneutral bereits eingerichtet, der Förderantrag für
einen Klimaschutzmanager zur Fristwahrung bereits gestellt usw.
Der
Klimabeirat hat über den Abschlussbericht und den Maßnahmenkatalog in seiner
Sitzung am 28. August 2012 beraten und empfiehlt, das IKSK zu beschließen und
die vorgeschlagenen Maßnahmen
umzusetzen.
Alle
Maßnahmen, die in der Priorisierungsempfehlung aufgeführt sind, können
unmittelbar zeitnah in Angriff genommen werden, sobald die Unterstützung durch
einen Klimamanager gesichert ist. Für die Bearbeitung wird von der Verwaltung
ein Ablaufplan erstellt. Welche weiteren Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog
später umgesetzt werden, soll im nächsten Schritt ebenfalls unter Beteiligung des
Klimabeirats beraten werden.
Klimamanager
Für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Durchführung des Maßnahmenpakets wurde die auf drei Jahre befristete Stelle eines Klimamanagers geschaffen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Bund mit 65 Prozent bezuschusst. Der Zuschussantrag wurde bereits gestellt, wird aber erst nach dem Beschluss des Rates zur Umsetzung des Konzepts und nach Einreichung entsprechender Vorhabensbeschreibungen und Ablaufpläne vom Zuschussgeber weiter bearbeitet. Mit einem Bescheid ist jedoch noch rechtzeitig vor Jahresablauf zu rechnen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Personalkosten
des Klimamanagers inkl. AG-Anteil zur Sozialversicherung: 53.000 € pro Jahr
abzüglich 65% Bundesförderung.
Für
Dienstleistungen durch Dritte werden beim Produkt Umweltschutz zunächst 20.000
€ im Haushalt 2013 veranschlagt.