Betreff
Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Meerbusch
Vorlage
FB1/422/2012
Aktenzeichen
01.19.21.50
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat,

  • das integrierte kommunale Klimaschutzkonzept zu beschließen,
  • die priorisierten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Haushaltslage und der langfristigen Einsparpotenziale unmittelbar umzusetzen,
  • weitere Maßnahmen aus den Maßnahmensteckbriefen Zug um Zug umzusetzen,
  • vorbehaltlich der Förderzusage des Bundes zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung im Jahr 2013 einen Klimamanager für drei Jahre einzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Klimaschutz in Meerbusch

 

Bereits im Jahr 2007 hat die Stadt Meerbusch mit ihrem ersten Klimakonzept den Grundstein dafür gelegt, die CO2-Emissionen im Rahmen ihrer kommunalen Handlungsmöglichkeiten kontinuierlich zu senken.

 

In der Folge wurde z.B. der städtische Fuhrpark auf Erdgasfahrzeuge umgestellt, städtische Dächer wurden zur Nutzung für Bürgersolaranlagen freigegeben, bei den öffentlichen Neubauten wurde das Wärmeschutzniveau nach Passivhausstandard angestrebt, zahlreiche energierelevante Sanierungsmaßnahmen in den städtischen Gebäude wurden durchgeführt, bei Grundstücksverkäufen an Investoren werden energetische Standards vereinbart, die höher sind als die gesetzlichen Vorgaben.

 

Im März 2010 ist die Stadt Meerbusch dem sogenannten Klima-Bündnis beigetreten und hat sich damit zu einer kontinuierlichen Verminderung der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Ziel ist, den CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. Dabei soll der wichtige Meilenstein einer Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) bis spätestens 2030 erreicht werden.

 

Dieses Ziel kann nicht durch Maßnahmen im Entscheidungsbereich der Gemeinde allein erreicht werden.

 

Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept

 

Mit finanzieller Förderung des Bundes wurde das jetzt vorliegende „integrierte kommunale Klimaschutzkonzept" (IKSK) erstellt, das deutlich über die bisherigen Aktivitäten hinausgeht. Es beschränkt sich nicht mehr auf kommunale Bereiche, sondern bezieht mit seinem integrativen Ansatz auch die Öffentlichkeit und weitere Akteure wie z.B. Wirtschaft, Handel und Energieversorger ein.

 

Das IKSK dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzanstrengungen. Es zeigt kommunalen und anderen Entscheidungsträgern, welche technischen und wirtschaftlichen CO2-Minderungspotenziale bestehen und welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurz-, mittel-, und langfristig CO2-Emissionen einzusparen und Energieverbräuche senken.

 

Aufbauend auf den Basisdaten

  • Bevölkerung,
  • Gebäudebestand,
  • Beschäftigung und Wirtschaftsstruktur,
  • Verkehr,
  • Energieversorgungsstruktur

wurde zunächst eine fortschreibbare Energie- und CO2-Bilanz erarbeitet (Stand/Basisjahr: 2009), aufgrund derer Potentiale zur CO2-Minderung ermittelt wurden.

 

Bezogen auf das Jahr 2009 beträgt die Pro-Kopf-Emission in Meerbusch 8,3 Tonnen CO2 pro Einwohner. Mit den im IKSK vorgeschlagenen realistischen Klimaschutzzielen ist eine Reduzierung bis 2020 um 12 %, bis 2030 um 33 % erreichbar.

 

Der Abschlussbericht und die erarbeiteten Maßnahmenvorschläge werden in der Sitzung durch Vertreter der Adapton Energiesysteme AG vorgestellt und erläutert.

 

Klimabeirat

 

Bereits zu Beginn des Projektes wurde ein Klimabeirat gebildet, dem Vertreter aller angesprochenen Verwaltungsbereiche, der Finanzinstitute und der Energieversorger sowie jeweils ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen angehören. Der Klimabeirat soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und externen Akteuren u.a. die zur Verfolgung der Klimaschutzziele geeigneten Maßnahmen auswählen und entsprechende Empfehlungen an die politischen Gremien aussprechen.

 

Workshops

 

Im Zuge der Projektbearbeitung wurden vier themenspezifische Workshops mit dem Ziel durchgeführt, die jeweiligen Akteure und Fachleute in den Prozess einzubinden, Hinweise über deren Bedürfnisse und Anliegen zu gewinnen und konkrete Handlungsvorschläge zu erarbeiten.

 

  • Workshop „Erneuerbare Energien in Meerbusch“
    Teilnehmer: Projektteam der Verwaltung, Landwirtschaftskammer, Landwirte, Energieversorger,

  • Workshop „Verkehr und Mobilität in Meerbusch“
    Teilnehmer: Projektteam der Verwaltung, ergänzt um FB 5, Rheinbahn, ADFC, Energieversorger,

  • Workshop „Klimaschutz in der Bauleitplanung“
    Teilnehmer: Projektteam der Verwaltung, ergänzt um FB 4 und FB 6,

  • Workshop „Unternehmen für den Klimaschutz“
    Teilnehmer: Projektteam der Verwaltung, Energieversorger, lokale Unternehmen.

 

Maßnahmensteckbriefe

 

Die Informationen und Erkenntnisse aus den Workshops bildeten somit eine wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung von geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele. Diese Maßnahmen werden in „Steckbriefen“ beschrieben und bewertet und folgenden Handlungsfeldern zugeordnet:

  • Kommunikation und Information,
  • Verwaltung,
  • Erneuerbare Energien und Energieversorgung,
  • Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft,
  • Bauen und Wohnen,
  • Verkehr.

 

Die insgesamt 43 Maßnahmensteckbriefe sind dem Klimaschutzkonzept separat als Anlage beigefügt.

 

Priorisierte Maßnahmen

 

Der Maßnahmenkatalog zeigt eine große Bandbreite. Jede Maßnahme wurde anhand folgender Kriterien in unterschiedlicher Gewichtung bewertet:

  • Energie- und CO2-Einsparung,
  • Investitionskosten für die Kommune,
  • Personalaufwand für die Kommune,
  • Regionale Wertschöpfung,
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis.

 

Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wurde aus allen Maßnahmen eine Priorisierungsempfehlung erarbeitet. Hierbei spielten neben der Gesamtbewertung weitere Aspekte eine Rolle, z.B. formelle Dringlichkeit durch Vorgaben des Zuschussgebers, wirtschaftliche und technische Dringlichkeit oder der geeignete Zeitpunkt für die Umsetzung. So wurde z.B. der Beratungsstützpunkt der Verbraucherzentrale kostenneutral bereits eingerichtet, der Förderantrag für einen Klimaschutzmanager zur Fristwahrung bereits gestellt usw.

 

Der Klimabeirat hat über den Abschlussbericht und den Maßnahmenkatalog in seiner Sitzung am 28. August 2012 beraten und empfiehlt, das IKSK zu beschließen und die vorgeschlagenen Maßnahmen  umzusetzen.

 

Alle Maßnahmen, die in der Priorisierungsempfehlung aufgeführt sind, können unmittelbar zeitnah in Angriff genommen werden, sobald die Unterstützung durch einen Klimamanager gesichert ist. Für die Bearbeitung wird von der Verwaltung ein Ablaufplan erstellt. Welche weiteren Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog später umgesetzt werden, soll im nächsten Schritt ebenfalls unter Beteiligung des Klimabeirats beraten werden.

 

 

 

Klimamanager

 

Für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Durchführung des Maßnahmenpakets wurde die auf drei Jahre befristete Stelle eines Klimamanagers geschaffen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Bund mit 65 Prozent bezuschusst. Der Zuschussantrag wurde bereits gestellt, wird aber erst nach dem Beschluss des Rates zur Umsetzung des Konzepts und nach Einreichung entsprechender Vorhabensbeschreibungen und Ablaufpläne vom Zuschussgeber weiter bearbeitet. Mit einem Bescheid ist jedoch noch rechtzeitig vor Jahresablauf zu rechnen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Personalkosten des Klimamanagers inkl. AG-Anteil zur Sozialversicherung: 53.000 € pro Jahr abzüglich 65% Bundesförderung.

 

Für Dienstleistungen durch Dritte werden beim Produkt Umweltschutz zunächst 20.000 € im Haushalt 2013 veranschlagt.