Betreff
Aktuelles zum Bildungs- und Teilhabepaket
Vorlage
FB2/050/2011
Aktenzeichen
FB 2 / 6
Art
Informationsvorlage

In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde über das Bildungs- und Teilhabepaket berichtet. Nachfolgend wird über den Stand zum 31.8.2011 informiert.

 

Die Anzahl der Antragsberechtigten belief sich kreisweit auf 16.066; die größte Gruppe, für die die Bearbeitung und Abrechnung in die Zuständigkeit des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss fällt, entfällt auf die Leistungsbezieher aus dem Rechtskreis SGB II; hier waren 10.000 Antragsberechtigte zu verzeichnen, weitere 4.869 entfallen auf den Bereich der Wohngeldbezieher und 951 auf Kinderzuschlagsberechtigte. Von zahlenmäßig eher untergeordneter Bedeutung sind die Leistungsbezieher aus dem Rechtskreis SGB XII – Grundsicherung im Alter oder bei Krankheit – und Asyl mit 153 bzw. 93 Antragsberechtigten kreisweit. Die Antragstellung umfasst 7 verschiedene Leistungsarten.

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Antragstellung. 

 

Anträge:

 

 

 

 

 

Entwicklung der Antragstellung

 

 

RKN

Meer-

Datum

Anträge

busch

19.04.2011

416

 

04.05.2011

1.113

111

11.05.2011

1.528

236

31.05.2011

2.629

291

15.06.2011

3.031

329

30.06.2011

5.924

448

15.07.2011

7.754

 

31.07.2011

9.250

582

15.08.2011

10.028

 

31.08.2011

10.699

644

15.09.2011

11.366

644

 

 

 

 

 

 

Erreichte Kinder und Jugendliche:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommunen

SGB II*

SGB XII

WoGG

KiZ

Asyl*

Geringver.

Gesamt

Dormagen

 

6

233

126

17

 

382

Grevenbroich

 

3

211

225

20

3

462

Kaarst

 

1

58

5

 

5

69

Neuss

 

30

1.133

 

37

 

1.200

Meerbusch

 

2

63

21

0

0

86

Korschenbroich

 

 

11

8

4

 

23

Jüchen

 

 

54

23

6

 

83

Rommerskirchen

 

1

42

6

 

 

49

Gesamt

 

43

1.805

414

84

8

2.354

 

 

 

 

 

 

 

 

* SGB II: Das Jobcenter kann die erreichten Kinder und Jugendlichen nicht auswerten.

 

 

 

Anträge nach Leistungsarten RKN:

 

 

 

Ausflüge

1.718

 

Klassenfahrten

858

 

Schulbedarf

2.080

 

Schülerbef.

859

 

Lernförderung

596

 

Mittagessen

3.303

 

Teilhabe

1.952

 

Summe

11.366

 

 

 

Die Anträge nach Leistungsarten werden nicht für die einzelne Kommune ausgewertet.

 

 

 

Kinder und Jugendliche, die in Kindertagesbetreuung und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, können aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ einen Zuschuss erhalten. Erfasst werden insbesondere Kinder von Eltern aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Daneben können auch Kinder von Eltern gefördert werden, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden, wie Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können.

 

Die sozialpädagogischen Fachkräfte in den jeweiligen Übergangswohnheimen haben die Anspruchberechtigten auf die Antragsmöglichkeit für diese Leistung hingewiesen. Die Anträge sind im Fachbereich 2 durch das Team Asyl bereits entsprechend aufgenommen worden.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete