1. Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
1. Den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung zum
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 314, Meerbusch-Büderich, „SO
Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer Straße" wird zugestimmt
(Anlage 15).
2. Der Bebauungsplan Nr. 314,
Meerbusch-Büderich, „SO Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer
Straße" (Anlage 1), wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl.
2023 I Nr. 394) geändert worden ist, beschlossen.
Sachverhalt:
Kurzzusammenfassung
Das Marktsegment der Gartencenter stellt einen wichtigen
Wirtschaftszweig in Meerbusch dar, der stadtweit gesichert und modernisiert
werden soll. Die Eigentümer und Betreiber des in Büderich
ansässigen Gartenfachmarktes „Bogie's Pflanzenwelt“ streben die Modernisierung
und Vergrößerung des Betriebes an. Um die Konkurrenzfähigkeit und damit die
Existenz des Familienunternehmens zu gewährleisten, soll das Gartencenter neu
gebaut und umstrukturiert werden. Gleichzeitig ist geplant das Angebot durch
einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² zu ergänzen.
Für das ca. 2,96 ha große
Plangebiet an der Düsseldorfer Straße im Stadtteil Meerbusch-Büderich
unmittelbar an die Stadtgrenze Düsseldorf angrenzend gilt der 2002 in Kraft
getretene Bebauungsplan Nr. 5 „Gartenzentrum Düsseldorfer Straße“. Nach
bestehendem Planungsrecht lässt sich das Projekt nicht umsetzen, da der
Geltungsbereich nur eine Teilfläche abdeckt und die Baufenster die Anordnung
der Baukörper des neuen Vorhabens nicht zulassen.
Dementsprechend
wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 314 gemäß § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BauGB in der Sitzung des Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss am 13.05.2020 gefasst. Zudem wurde in der gleichen
Sitzung der Beschluss zur Aufstellung der 116. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Dieses Verfahren wurde mit Beschluss durch den Rat am 13. Juni 2023 erfolgreich
abgeschlossen.
Der Offenlagebeschluss wurde
vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 24. November 2022 gefasst. Der
beigefügte Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie die weiteren
Planunterlagen wurden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte
gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Eine Anpassung der Planunterlagen, die einen erneuten
Offenlagebeschluss erforderlich machen, war nicht notwendig. Aus dem Grund
empfiehlt die Verwaltung dem Gremium den Satzungsbeschluss zu fassen
Historie
zur Vorlage
-
Vorstellung der geplanten Bebauung im Ausschuss
für Planung und Liegenschaften am 12.03.2020. Das Gremium empfiehlt die
Einleitung des Bauleitplanverfahrens.
- FB4/1123/2020:
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 314 durch den Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Meerbusch am 13.05.2020. Aufgrund der
Zustimmung der Ratsmitglieder zur Delegation der Entscheidungsbefugnisse bei
Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite zog der Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Entscheidung des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften an sich.
- Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 08.06.2020 -
22.06.2020 sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
vom 15.06.2020 –03.07.2020.
- FB4/1612/2022:
Zustimmung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 314, Meerbusch-Büderich, „SO
Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer Straße"
am 24. November 2022 und Beauftragung der Verwaltung die Beteiligung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB in Form einer Auslegung der
Planunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen. Die öffentliche
Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 01 am 10.01.2023. Die Beteiligung erfolgte
vom 18.01.2023 - 23.02.2023.
1. Geltungsbereich sowie Ziel und Zweck des
Bebauungsplanes
Das Projektgrundstück liegt
an der Düsseldorfer Straße / Böhler Straße. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 15, 16, 28, 31, 32, 33, 197, 317, 318,
319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 333, 334 und 335 sowie teilweise 17,
19, 24, 34, 60 und 177 der Flur 33 in der Gemarkung Büderich und ist ca. 2,96
ha groß.
Die allgemeinen
Zielsetzungen des Bebauungsplanes lauten:
-
Sicherung der Entwicklungsflächen für einen
Ersatzneubau des vorhandenen Gartenfachmarktes,
-
Ergänzung des Standortes durch einen
Lebensmittelmarkt mit max. 800 m² Verkaufsfläche
-
städtebauliche Stärkung und Neuordnung des
Standortes,
-
verträgliche Entwicklung i. S. d.
Einzelhandelskonzeptes, des Immissionsschutzes sowie der verkehrlichen
Neuerschließung über die Düsseldorfer Straße.
Den Festsetzungen des
Bebauungsplanes (Stand 08.2023) liegen folgende Gutachten und Untersuchungen
zugrunde (vgl. auch Anlagen 7-14, 17):
§
Schalluntersuchung der Peutz Consult GmbH (2022),
§
Verkehrsuntersuchung der Leinfelder Ingenieure
GmbH (2021)
§
Auswirkungsanalyse
zur Erweiterung eines Gartencenters und Ansiedlung eines
Lebensmitteldiscounters in Meerbusch, Düsseldorfer Straße der GMA Gesellschaft
für Markt- und Absatzforschung mbH (2022)
§
Baugrundgutachten der F.G.M. Ingenieurgesellschaft Müller mbH
§
Hydrogeologisches
Gutachten der F.G.M. Ingenieurgesellschaft Müller mbH
§
Bericht zur
archäologischen Untersuchung der Goldschmidt
Archäologie Denkmalpflege
§
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe I der
ASP) der weluga umweltplanung Weber, Ludwig, Galhoff & Partner (2019)
§
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag der ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
§
Überflutungsnachweis der Leinfelder Ingenieure
GmbH (2023)
Hinsichtlich weitergehender
Ausführungen zur Entwurfsplanung und den wesentlichen Festsetzungen wird auf
die Ausführungen in der Beschlussvorlage FB4/1612/2022 verwiesen, die am 24.
November 2022 durch den Ausschuss für Planung und Liegenschaften verabschiedet
wurde.
2. Beteiligung
Die öffentliche
Entwurfsauslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgt als Veröffentlichung im Internet. Zudem lag der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 314, Meerbusch-Büderich,"SO Lebensmittelmarkt und
Gartencenter Düsseldorfer Straße" einschließlich der textlichen Festsetzungen,
Begründung, Gutachten sowie der Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum in der Zeit vom
18. Januar 2023 bis 23. Februar 2023 aus.
Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung wurde eine Stellungnahme durch die Öffentlichkeit abgegeben, aus der
sich jedoch kein Änderungsbedarf an der Planung ergeben hat (siehe Anlage 15).
Die Inhalte der
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind der
Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 15). Da sämtliche sich aus der Beteiligung
ergebenden Änderungen lediglich Ergänzungen sind oder redaktionellen Charakter haben,
kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.
3. Weiteres Verfahren
Bei
entsprechender Beschlussfassung und nach dessen Bekanntmachung im Amtsblatt
tritt der Bebauungsplan
Nr. 314, Meerbusch-Büderich, „SO Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer
Straße" in Kraft.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Der Beschluss wird nicht gefasst, entweder mit der
Maßgabe den Planentwurf inhaltlich zu ändern und erneut öffentlich auszulegen
oder mit dem Auftrag, das Verfahren nicht weiterzuführen.