Betreff
Gleichstellungsplan 2023 - 2027
Vorlage
SB7SZD/1711/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den als Anlage beigefügten Gleichstellungsplan für die Jahre 2023 - 2027 zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) verpflichtet Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten zur Aufstellung eines Gleichstellungsplanes.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für Bundesrepublik Deutschland zu fördern und die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW ist Pflichtaufgabe, an der Verwaltung und Politik mitwirken.

Bei dem nun eingebrachten Gleichstellungsplan handelt es sich um die Fortschreibung des ersten Gleichstellungsplans für die Jahre 2018 – 2022. Dieser hatte seinerzeit bei seiner Verabschiedung im Jahr 2018 die bis dato geltenden Frauenförderpläne abgelöst.

Eine wesentliche Zielsetzung war und ist es, Führungspositionen vermehrt mit Frauen zu besetzen. Die Quote wurde insgesamt deutlich verbessert. So werden mittlerweile knapp 50% der Stellen auf Abteilungsleiterebene von Frauen besetzt (16 Frauen, 17 Männer). Bei den Fachbereichsleitungen entwickelt sich der Frauenanteil zwar auch positiv, jedoch nicht so deutlich wie auf der Abteilungsleitungsebene. Nach aktuellem Stand (15.05.2023) sind 4 der 13 Fachbereichsleitungen mit Frauen besetzt, die bislang weibliche Bereichsleitung des Fachbereiches 3 – Schule, Sport, Kultur ist noch nicht nachbesetzt.

Der Gleichstellungsplan zeigt auf, dass die Stadtverwaltung Meerbusch auf diese und natürlich weiterer Zielsetzungen hinsichtlich der Förderung von Frauen im Berufsleben auch in den Jahren 2023 – 2027 weiterhin positiv Einfluss nehmen will.

Gemäß § 5 Abs. 4 LGG sind in Kommunen die Gleichstellungspläne vom Rat zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

werden keine aufgezeigt