Im vergangenem Jahr wurde im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Aufnahme
und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten
Personen (Schutzsuchenden) in den Kommunen von der Landesregierung eine neue
Rechtsverordnung (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO
UA-Schutzsuchendenaufnahme) zum haushalterischen Umgang mit dieser Situation erlassen.
Gemäß dieser Rechtsverordnung wurde ein einschlägiges Berichtswesen über
Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen
(einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von
Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung
der Schutzsuchenden vorgeschrieben. Die Rechtsverordnung ist am 23.04.2022 in
Kraft und am 31.12.2022 wieder außer Kraft getreten.
Der seit dem 24. Februar 2022 bestehende Angriffskrieg Russlands gegen
die Ukraine hält bis heute an. Die mannigfaltigen Auswirkungen dieser Situation
sind weiterhin in vielerlei Hinsicht deutlich spürbar. Vor dem Hintergrund der
weiterhin bestehenden Relevanz und Aktualität der Thematik, wurde es für
notwendig erachtet diesen Bericht, auch ohne die Vorgabe einer bestehenden
Rechtsverordnung, fortzuführen.
Nachfolgend sind
die angefallenen Aufwendungen tabellarisch je Fachbereich angeführt, die zum
Stichtag 31.05.2023 in den betroffenen Bereichen vorgelegen haben.
Aufwendungen/Auszahlungen:
Fachbereich 2 |
31.12.2022 |
31.03.2023 |
31.05.2023 |
Leistungen für Bildung und Teilhabe -
Anteil UK |
6.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Leistungen für Lebensunterhalt -
Anteil UK |
724.000,00 € |
3.126,00 € |
4.026,00 € |
Leistungen für Unterkunft - Anteil UK |
121.500,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Krankenhilfe - Anteil UK |
39.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Ausstattung Unterkünfte
UK-Flüchtlinge |
13.174,22 € |
0,00 € |
0,00 € |
Dienstbezüge TVöD |
35.700,11 € |
9.540,00 € |
9.540,00 € |
Versorgungskasse Beiträge TVöD |
2.766,83 € |
740,00 € |
740,00 € |
SV-Beiträge TVöD |
10.363,80 € |
2.770,00 € |
2.770,00 € |
Meerbusch Hilft Kosten für Leitung
Stettiner Str. |
/ |
113.600,00 € |
186.200,00 € |
bewegl. Vermögen ab 410 € - Ausstattung |
12.723,96 € |
0,00 € |
0,00 € |
Hilfen zur Erziehung |
/ |
9.023,00 € |
16.285,00 € |
bewegl. Vermögen bis 410 € -
Ausstattung |
62.077,76 € |
0,00 € |
0,00 € |
Ukraine - HzE ambulant |
18.022,30 € |
358,00 € |
358,00 € |
Beratung Flüchtlingsfamilien UK |
9.433,72 € |
2.576,00 € |
2.747,00 € |
Unterhaltsvorschussleistungen an
Berechtigte |
12.247,00 € |
8.400,00 € |
15.684,00 € |
Inobhutnahme |
6.941,12 € |
26.744,00 € |
26.744,00 € |
Minderjährige (Heimpflege) |
/ |
1.429,00 € |
25.798,00 € |
Soz. Leist. A. nat. Personen i.E.
unbegl. Flüchtl. |
/ |
110.453,00 € |
241.976,00 € |
Unterhaltsvorschussleistungen an
Berechtigte KiTa |
110,92 € |
0,00 € |
0,00 € |
Weiterleitung Energiekostenpauschale
an freie Träger |
/ |
119.067,00 € |
119.067,00 € |
Unterh. u. Bewirt. d. Grundst. u.
baul. Anlagen |
/ |
57,00 € |
57,00 € |
Gesamtkosten
Fachbereich 2 |
1.074.061,74 € |
407.883,00 € |
651.992,00 € |
Fachbereich
3 Schulverwaltung |
31.12.2022 |
31.03.2023 |
31.05.2023 |
Gesamtkosten Schülerplatz |
168.859,71 € |
52.116,00 € |
86.860,00 € |
Service
Immobilien |
31.12.2022 |
31.03.2023 |
31.05.2023 |
Umbaumaßnahmen an städtischen
Gebäuden |
341.700,14 € |
29.619,12 € |
42.432,66 € |
Reinigungskosten |
15.707,42 € |
/ |
/ |
Betriebskosten (ab 2023 inkl.
Reinigungskosten) |
/ |
143.344,50 € |
178.264,06 € |
Mieten und Pachten |
55.660,38 € |
7.654,08 € |
12.756,80 € |
Handwerker+KFZ (über ILV) |
/ |
833,20 € |
910,62 € |
Gesamtkosten
Service Immobilien |
413.067,94 € |
181.450,90 € |
234.364,14 € |
|
|
|
|
Gesamtkosten
aller Aufwendungen/Auszahlungen |
1.655.989,39 € |
641.449,90 € |
973.216,14 € |
Erträge/Einzahlungen:
Landeszuweisung
Fachbereich 2 |
31.12.2022 |
31.03.2023 |
31.05.2023 |
Kostenerstattung Land (70%) |
8.572,90 € |
5.880,00 € |
10.978,80 € |
Verwaltungskostenerstattung für UMA |
/ |
8.945,00 € |
8.945,00 € |
Energiekostenpauschale für das KGJ
2022/2023 |
/ |
174.903,00 € |
174.903,00 € |
Gesamtsumme |
8.572,90 € |
189.728,00 € |
194.826,80 € |
Kostenerstattung
durch das Jobcenter |
31.12.2022 |
31.03.2023 |
31.05.2023 |
Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten |
242.770,16 € |
3.380,00 € |
3.603,15 € |
Service Finanzen
|
31.12.2022 |
31.03.2023 |
31.05.2023 |
Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln |
1.419.967,48 € |
0,00 € |
1.259.601,30 € |
Gesamtsumme
aller Erträge/Einzahlungen |
1.671.310,54 € |
193.108,00 € |
1.458.031,25 € |
Kredite zur Liquiditätssicherung oder für Investitionen wurden nicht
aufgenommen.
Lagebericht:
Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die
Ukraine. Dies hat zur Folge, dass im weiteren Verlauf des Krieges eine
Flüchtlingswelle, auch in Richtung BRD, ausgelöst wurde. Insbesondere in den
ersten Monaten gelangten die ukrainischen Flüchtlinge vielfach unkontrolliert
nach Deutschland und eine gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Kommunen
war nicht möglich. In Meerbusch befanden sich zwischenzeitlich bis zu 680
Flüchtlinge aus der Ukraine, die glücklicherweise zumeist in Privathaushalten
eine Unterbringung fanden.
Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 04.03.2022 die sog.
Massenzustrom-Richtlinie ausgelöst, sodass den ukrainischen Flüchtlingen ein
Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erteilt werden konnte. Der Lebensunterhalt
wurde noch bis zum 01.06.2022 aus Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt. Im Mai 2022 haben Bundestag und
Bundesrat den Rechtskreiswechsel für die ukrainischen Flüchtlinge in die
Regelsysteme beschlossen, der zum 01.06.2022 in Kraft trat. Dies führt
grundsätzlich zu einer großen finanziellen Entlastung der Kommunen, auch wenn
sich die Transferleistungen lediglich in das SGB II verlagerten.
Nach wie vor kann derzeit noch nicht abgesehen werden, wie lange der
Krieg in der Ukraine noch andauert und ob dadurch noch einmal eine weitere
Flüchtlingswelle ausgelöst wird. Zwar sind die Kommunen nun nicht mehr für die
Regelleistungen verantwortlich, jedoch für die Unterbringung. Aufgrund der
immer noch wachsenden Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine, aber auch anderer
Länder, war zuletzt die Inbetriebnahme einer Turnhalle erforderlich. Zudem ist
noch nicht abzusehen, wie viele der noch in privaten Haushalten untergebrachten
Flüchtlinge eine eigene Privatwohnung in Meerbusch finden werden bzw. in
Flüchtlingsunterkünfte untergebracht werden müssen. Zumal diese Flüchtlinge mit
Erteilung des Aufenthaltstitels eine Wohnsitzauflage über 3 Jahre für Meerbusch
erhalten. Der Wohnungsmarkt hat nach hiesiger Einschätzung sehr viele Ukrainer
aufgenommen und weitere Zuweisungen bedeuten unweigerlich Wohnungslosigkeit und
damit die Unterbringung in städt. Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt ist
festzustellen, dass mit dem Zustrom der Flüchtlinge aus der Ukraine alle
Reserven in den bisherigen städt. Unterkünften aufgebraucht sind bzw. diese
belegen und nunmehr für Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern zusätzliche
teure Unterbringungsplätze geschaffen werden müssen.
Auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, vornehmlich
aus Afghanistan und Syrien, steigt stetig und erreicht vergleichbare Quoten wie
nach der Flüchtlingswelle 2015. Auch das Jugendhilfesystem ist an seine
Belastungsgrenzen gekommen. Insgesamt ist die Entwicklung weiterhin als
beunruhigend zu bewerten.
gez.
Christian Bommers
Bürgermeister