Betreff
2. Bericht über Erträge und Aufwendungen 2023 im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
Vorlage
SB8SFI/0658/2023
Art
Informationsvorlage

Im vergangenem Jahr wurde im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchenden) in den Kommunen von der Landesregierung eine neue Rechtsverordnung (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) zum haushalterischen Umgang mit dieser Situation erlassen.

 

Gemäß dieser Rechtsverordnung wurde ein einschlägiges Berichtswesen über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden vorgeschrieben. Die Rechtsverordnung ist am 23.04.2022 in Kraft und am 31.12.2022 wieder außer Kraft getreten.

 

Der seit dem 24. Februar 2022 bestehende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hält bis heute an. Die mannigfaltigen Auswirkungen dieser Situation sind weiterhin in vielerlei Hinsicht deutlich spürbar. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Relevanz und Aktualität der Thematik, wurde es für notwendig erachtet diesen Bericht, auch ohne die Vorgabe einer bestehenden Rechtsverordnung, fortzuführen.

 

Nachfolgend sind die angefallenen Aufwendungen tabellarisch je Fachbereich angeführt, die zum Stichtag 31.05.2023 in den betroffenen Bereichen vorgelegen haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen/Auszahlungen:

 

Fachbereich 2

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Anteil UK

6.000,00 €

0,00 €

0,00 €

Leistungen für Lebensunterhalt - Anteil UK

724.000,00 €

3.126,00 €

4.026,00 €

Leistungen für Unterkunft - Anteil UK

121.500,00 €

0,00 €

0,00 €

Krankenhilfe - Anteil UK

39.000,00 €

0,00 €

0,00 €

Ausstattung Unterkünfte UK-Flüchtlinge

13.174,22 €

0,00 €

0,00 €

Dienstbezüge TVöD

35.700,11 €

9.540,00 €

9.540,00 €

Versorgungskasse Beiträge TVöD

2.766,83 €

740,00 €

740,00 €

SV-Beiträge TVöD

10.363,80 €

2.770,00 €

2.770,00 €

Meerbusch Hilft Kosten für Leitung Stettiner Str.

/

113.600,00 €

186.200,00 €

bewegl. Vermögen ab 410 €  - Ausstattung

12.723,96 €

0,00 €

0,00 €

Hilfen zur Erziehung

/

9.023,00 €

16.285,00 €

bewegl. Vermögen bis 410 € - Ausstattung

62.077,76 €

0,00 €

0,00 €

Ukraine - HzE ambulant

18.022,30 €

358,00 €

358,00 €

Beratung Flüchtlingsfamilien UK

9.433,72 €

2.576,00 €

2.747,00 €

Unterhaltsvorschussleistungen an Berechtigte

12.247,00 €

8.400,00 €

15.684,00 €

Inobhutnahme

6.941,12 €

26.744,00 €

26.744,00 €

Minderjährige (Heimpflege)

/

1.429,00 €

25.798,00 €

Soz. Leist. A. nat. Personen i.E. unbegl. Flüchtl.

/

110.453,00 €

241.976,00 €

Unterhaltsvorschussleistungen an Berechtigte KiTa

110,92 €

0,00 €

0,00 €

Weiterleitung Energiekostenpauschale an freie Träger

/

119.067,00 €

119.067,00 €

Unterh. u. Bewirt. d. Grundst. u. baul. Anlagen

/

57,00 €

57,00 €

Gesamtkosten Fachbereich 2

1.074.061,74 €

407.883,00 €

651.992,00 €

 

Fachbereich 3    Schulverwaltung

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

Gesamtkosten Schülerplatz

168.859,71 €

52.116,00 €

86.860,00 €

 

Service Immobilien

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

Umbaumaßnahmen an städtischen Gebäuden

341.700,14 €

29.619,12 €

42.432,66 €

Reinigungskosten

15.707,42 €

/

/

Betriebskosten (ab 2023 inkl. Reinigungskosten)

/

143.344,50 €

178.264,06 €

Mieten und Pachten

55.660,38 €

7.654,08 €

12.756,80 €

Handwerker+KFZ (über ILV)

/

833,20 €

910,62 €

Gesamtkosten Service Immobilien

413.067,94 €

181.450,90 €

234.364,14 €

 

 

 

 

Gesamtkosten aller Aufwendungen/Auszahlungen

1.655.989,39 €

641.449,90 €

973.216,14 €

 

Erträge/Einzahlungen:

 

Landeszuweisung Fachbereich 2

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

Kostenerstattung Land (70%)

8.572,90 €

5.880,00 €

10.978,80 €

Verwaltungskostenerstattung für UMA

/

8.945,00 €

8.945,00 €

Energiekostenpauschale für das KGJ 2022/2023

/

174.903,00 €

174.903,00 €

Gesamtsumme

8.572,90 €

189.728,00 €

194.826,80 €

 

Kostenerstattung durch das Jobcenter

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten

242.770,16 €

3.380,00 €

3.603,15 €

 

Service Finanzen

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln

1.419.967,48 €

0,00 €

1.259.601,30 €

 

Gesamtsumme aller Erträge/Einzahlungen

1.671.310,54 €

193.108,00 €

1.458.031,25 €

Kredite zur Liquiditätssicherung oder für Investitionen wurden nicht aufgenommen.

 

Lagebericht:

 

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies hat zur Folge, dass im weiteren Verlauf des Krieges eine Flüchtlingswelle, auch in Richtung BRD, ausgelöst wurde. Insbesondere in den ersten Monaten gelangten die ukrainischen Flüchtlinge vielfach unkontrolliert nach Deutschland und eine gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Kommunen war nicht möglich. In Meerbusch befanden sich zwischenzeitlich bis zu 680 Flüchtlinge aus der Ukraine, die glücklicherweise zumeist in Privathaushalten eine Unterbringung fanden.

 

Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 04.03.2022 die sog. Massenzustrom-Richtlinie ausgelöst, sodass den ukrainischen Flüchtlingen ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erteilt werden konnte. Der Lebensunterhalt wurde noch bis zum 01.06.2022 aus Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt. Im Mai 2022 haben Bundestag und Bundesrat den Rechtskreiswechsel für die ukrainischen Flüchtlinge in die Regelsysteme beschlossen, der zum 01.06.2022 in Kraft trat. Dies führt grundsätzlich zu einer großen finanziellen Entlastung der Kommunen, auch wenn sich die Transferleistungen lediglich in das SGB II verlagerten.

 

Nach wie vor kann derzeit noch nicht abgesehen werden, wie lange der Krieg in der Ukraine noch andauert und ob dadurch noch einmal eine weitere Flüchtlingswelle ausgelöst wird. Zwar sind die Kommunen nun nicht mehr für die Regelleistungen verantwortlich, jedoch für die Unterbringung. Aufgrund der immer noch wachsenden Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine, aber auch anderer Länder, war zuletzt die Inbetriebnahme einer Turnhalle erforderlich. Zudem ist noch nicht abzusehen, wie viele der noch in privaten Haushalten untergebrachten Flüchtlinge eine eigene Privatwohnung in Meerbusch finden werden bzw. in Flüchtlingsunterkünfte untergebracht werden müssen. Zumal diese Flüchtlinge mit Erteilung des Aufenthaltstitels eine Wohnsitzauflage über 3 Jahre für Meerbusch erhalten. Der Wohnungsmarkt hat nach hiesiger Einschätzung sehr viele Ukrainer aufgenommen und weitere Zuweisungen bedeuten unweigerlich Wohnungslosigkeit und damit die Unterbringung in städt. Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt ist festzustellen, dass mit dem Zustrom der Flüchtlinge aus der Ukraine alle Reserven in den bisherigen städt. Unterkünften aufgebraucht sind bzw. diese belegen und nunmehr für Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern zusätzliche teure Unterbringungsplätze geschaffen werden müssen.

 

Auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, vornehmlich aus Afghanistan und Syrien, steigt stetig und erreicht vergleichbare Quoten wie nach der Flüchtlingswelle 2015. Auch das Jugendhilfesystem ist an seine Belastungsgrenzen gekommen. Insgesamt ist die Entwicklung weiterhin als beunruhigend zu bewerten.

 

 


 

 

gez.

Christian Bommers

Bürgermeister