Betreff
Vergütung der Praxisanleitungsstunden für die Praxisbegleitung nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch (QHB) für entsprechend geschulte Mentor*innen
Vorlage
FB21/1707/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt ab dem 01.08.2023 die Zahlung einer einmaligen pauschalen Vergütung in Höhe von 110 € je angeleitete Person für Kindertagespflegepersonen zu gewähren, die die Voraussetzungen als Mentor*innen für nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch (QHB) vorgeschriebenen Praxisanleitungsstunden in der Kindertagespflege erfüllen und angehende Kindertagespflegepersonen bei deren Ableistung der 40 Praktikumsstunden anleiten.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Qualifikation nach dem QHB müssen angehende Kindertagespflegepersonen unter anderem jeweils 40 Praktikumsstunden in einer Kindertagespflegestelle oder Großtagespflege sowie in einer Kindertageseinrichtung nachweisen. Die Praktikumsabschnitte müssen durch entsprechend fortgebildete Mentor*innen begleitet werden.

 

In den Kindertageseinrichtungen wird die Praxisanleitung mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 70,00 € monatlich nach TVÖD-SuE vergütet, sofern der Zeitaufwand wenigstens 15% der wöchentlichen Arbeitszeit umfasst.

 

Soweit die Kindertagespflegepersonen zum Personenkreis der nicht an den TVÖD-SuE gebundenen selbständig Tätigen gehören, kann eine vergleichbare Zulage zu der lfd. Geldleistung nur über eine Regelung des Jugendamtes erfolgen. Insbesondere um die Akquise neuer Kindertagespflegepersonen zu gewährleisten, sollte aus Sicht der Verwaltung auch für die Praktikumsbegleitung in den Kindertagespflegestellen ein Vergütungskonzept erstellt werden. Derzeit besteht keine Verpflichtung für die Kindertagespflegepersonen – sofern diese die Voraussetzung als Mentor*innen erfüllen –, unentgeltlich eine Praktikumsbegleitung anzubieten und geschieht bislang freiwillig und unentgeltlich.

 

Die Teilnahmegebühren an einem entsprechenden Fortbildungskurs belaufen sich im Edith-Stein-Forum in Neuss aktuell auf 40,00 €. Diese werden Kindertagespflegepersonen, die diese Fortbildung absolvieren, im Rahmen des regulären Fortbildungsbudgets aktuell bereits erstattet.

 

Da die Praxisbegleitung in einer bestehenden Kindertagespflegegruppe eine Herausforderung darstellt und eine gewisse Unruhe unter den betreuten Tageskindern – die sich auf die fremde Person einstellen müssen – mit sich bringt, sollte zur Akquise neuer Kindertagespflegepersonen kurzfristig eine auskömmliche Lösung gefunden werden, da seit 01.08.2022 alle Kindertagespflegepersonen, die diese Tätigkeit zum ersten Mal aufnehmen, zu einer Qualifizierung nach dem QHB verpflichtet sind und Kindertagespflegeplätze zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz von großer Bedeutung sind.

 

Die Verwaltung schlägt daher die Zahlung einer Pauschale für 40 Praktikumsstunden vor, die sich der Höhe nach an der Vergütung für die Praxisanleitung in den Kindertageseinrichtungen orientiert.

 

Ausgehend von einem Zeitaufwand von 15% der wöchentlichen Arbeitszeit – umgerechnet
39 Wochenstunden x 15% = 5,85 Stunden/Woche bzw. 5,85 Stunden x 4,348 Wochen
= gerundet 25,44 Stunden/Monat – wird die Praxisanleitung in den Kindertageseinrichtungen aktuell mit 70,00 € pro Monat vergütet. Hieraus errechnet sich ein Stundensatz in Höhe von
70,00 € / 25,44 Stunden = 2,75 € für die Praxisanleitung.

 

Für die Kindertagespflege ergäbe sich somit eine Pauschalvergütung in Höhe von 40 Stunden
x 2,75 € = 110,00 € für die Praxisanleitung von potentiellen Meerbuscher Kindertagespflegepersonen in Kindertagespflegestellen bzw. Großtagespflegen im Stadtgebiet Meerbusch.

 

Die Erstattung sollte nach Absolvierung der Praxisanleitungsstunden gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises erfolgen. Sofern im begründeten Ausnahmefall weniger Praxisanleitungsstunden nachgewiesen werden, sollte eine anteilige Kürzung erfolgen.

 

Die Kommunen im Umkreis sehen derzeit keine Vergütung vor. Da die Praxisbegleitung durch entsprechend geschulte Mentor*innen jedoch vorgeschrieben ist, wird in naher Zukunft ein Umdenken auch der umliegenden Kommunen erfolgen müssen, um die Qualifikation von potentiellen Kindertagespflegepersonen gewährleisten zu können.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Ausgehend von 10 potentiellen Kindertagespflegepersonen, die diese Tätigkeit erstmals aufnehmen und eine Qualifizierung nach dem QHB inklusive der vorgeschriebenen Praktikumsstunden nachweisen müssen, wäre mit einem überschaubaren Aufwand in Höhe von etwa 1.100 € pro Jahr zu rechnen. Für das laufende Jahr 2023 wird mit einem Aufwand von maximal 550 € gerechnet. Der Aufwand ist für 2023 gedeckt durch Minderaufwand bei Produkt 060.361.010, Konto 52910000 (Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen (QHB-Zuschuss). Für das Haushaltsjahr 2024 sind die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich 1.100,- € im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 entsprechend bereitzustellen.

 


Alternativen:

Der Jugendhilfeausschuss spricht sich gegen eine Vergütung der Praxisanleitungsstunden von Mentor*innen in der Kindertagespflege aus.