Betreff
2. Bericht zur Finanzsituation und Finanzschäden 2023 zum 31.05.2023
Vorlage
SB8SFI/0655/2023
Art
Informationsvorlage

Corona- und kriegsbedingte Finanzschäden

 

Nachfolgend ist eine kompakte Darstellung der maßgeblichen corona- und kriegsbedingten Finanzschäden aus Mindererträgen und Mehraufwendungen für den Haushalt 2023 aufgeführt. In die Übersicht wurde einerseits die Schadensdarstellung gemäß des Haushaltsplans 2023 einbezogen sowie andererseits eine konkrete Schadensdarstellung zum Stichtag des Berichts nebst Prognose zum 31.12.2023.

 

Bei den isolierten Positionen nehmen im Rahmen der kriegsbedingten Finanzschäden die Schäden am Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie die erhöhten Kosten für Öl-, Gas- und Strompreise einen ganz überwiegenden Teil ein. Im weiteren Verlauf des Jahres wird sich zeigen, ob die prognostizierten Schadenswerte bei den Energiekosten tatsächlich eintreten werden. Hier lässt sich in den letzten Monaten wieder ein moderater Rückgang der entsprechenden Preise bemerken. Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Im Hinblick auf die Schadensprognose zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer musste diese aufgrund der aktuellen Mai-Steuerschätzung leicht nach oben korrigiert werden.

 


Finanzbericht

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 2. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2023 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2023 mit Stand 31.05.2023. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen und eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 31.05.2023. Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.

 

2023

veranschlagt

Stand

31.03.2023

Stand

31.05.2023

Prognose

31.12.2023

1.        Kreisumlage

29.762.000 €

6.553.200 €

13.106.400 €

29.344.000 €

2.        Gewerbesteuer

41.680.000 €

35.414.682 €

37.274.900 €

41.189.000 €

3.        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

44.311.200 €

0 €

10.770.343 €

44.217.960 €

4.        Personalkosten

46.400.800 €

10.445.454 €

17.623.496 €

46.400.800 €

5.        Pensionszahlungen an Versorgungskasse

4.320.000 €

3.683.400 €

3.738.512 €

4.320.000 €

6.        Grundstücksverkäufe

a)        Erträge

b)        Einzahlungen

 

916.300 €

2.905.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

359.256 €

 

916.300 €

2.735.000 €

7.        Baumaßnahmen

36.857.962 €

2.283.895 €

2.944.634 €

/

8.        Staatszuschüsse

5.036.399 €

1.159.297 €

1.410.350 €

4.383.396 €

9.        Kreditaufnahme

a)         Neuaufnahme

b)        Umschuldungen

 

23.489.100 €

3.880.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

23.489.100 €

3.880.000 €

10.     Tilgung

a)        Kreditmarkt

b)        Umschuldungen

 

5.182.600 €

3.880.000 €

 

1.334.374 €

0 €

 

1.733.396 €

0 €

 

5.182.600 €

3.880.000 €

11.     Kredite zur Liquiditätssicherung

 

0 €

0 €

0 €

12.     Sach- und Dienstleistungen

37.760.268 €

9.381.918 €

14.688.887,88€

34.739.200 €

13.     Gesamtvollstreckungsvolumen

 

3.220.000 €

2.860.000 €

 


Erläuterungen

 

zu Nr. 1:

Die Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2023 wurde mit einem Hebesatz von 32,00 % und einer SGB II Beteiligung von 1,50 % vorgenommen. Der am 29.03.2023 im Kreistag beschlossene Kreishaushalt 2023 sieht nunmehr einen Hebesatz von 31,50 % und eine SGB II Beteiligung von 1,43 % vor. Dadurch reduziert sich die von der Stadt zu zahlende Kreisumlage um 418.000,00 € auf insgesamt 29.344.000,00 €.

Da der Kreishaushalt mit den beschriebenen Hebesätzen derzeit noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgte die Festsetzung der Abschlagszahlungen zwischenzeitlich nach den Werten des Vorjahres in vorläufiger Form. Aus diesem Grund wurde übergangsweise zunächst für die ersten beiden Quartale eine Zahlung von insgesamt 13.106.400 € angeordnet (Stand zum 31.05.23). Seitens des Kreises wird eine finale Festsetzung der Kreisumlage 2023 gegen Ende Juli angestrebt.

 

 

zu Nr. 2:

Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den für 2022 eingenommenen Ist-Werten sowie den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.

 

Zum dargestellten Stichtag besteht zwischen Planwert und dem derzeitigen Anordnungssoll eine Differenz i.H.v. rund 4,4 Mio. €. Die erwartete positive unterjährige Entwicklung des Anordnungssolls stellt sich auch in diesem Jahr dar. Nach der nun vorliegenden Mai-Steuerschätzung musste die Prognose zum 31.12. allerdings um 491.000 Euro nach unten korrigiert werden.

 

 

zu Nr. 3:

Die dargestellte Prognose zum 31.12.2023 wurde i.H.v. 93.240 € (im Vergleich zum letzten Finanzbericht) nach unten angepasst. Dies ergibt sich der Berücksichtigung der aktuellen Mai-Steuerschätzung und den dortigen Prognosen für den weiteren Jahresverlauf.

 

 

zu Nr.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.5:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.6:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Ansätze zu den Grundstücksverkäufen zum 31.12. ganz überwiegend erreicht werden können. Einzig bei einer Einzahlung von 170.000 € ist bereits jetzt absehbar, dass diese nicht in 2023 erzielt werden kann.

Mit den angemeldeten Einzahlungen in der Bodenordnung in Höhe von ca. 170.000 € kann in diesem Jahr nicht gerechnet werden, sondern erst in 2024. Das wasserrechtliche Verfahren in der Umlegung Nr. 48 wird, Stand heute, frühestens im Herbst 2023 abgeschlossen sein, erst danach kann der Umlegungsplan aufgestellt werden, sodass die Fälligkeit der Mehrwertausgleiche nicht mehr in 2023 liegen wird.

 

zu Nr. 7:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich. Jedoch wird bereits zu diesem Stichtag deutlich, dass mit großer Wahrscheinlichkeit ein überwiegender Teil der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze für Baumaßnahmen nicht abfließen wird. Im Vergleich zum 31.05.2022 sind zum jetzigen Stichtag rund 2,5 Mio. € weniger für Baumaßnahmen abgeflossen.

 

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2023 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen sowie weitere Sachverhalte entsprechende Zuschüsse eingeplant. Der Bericht enthält eine entsprechende Übersicht hierzu.

 

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2023 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 23.489.100 €. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Kreditermächtigung im Laufe des Jahres in Anspruch genommen werden muss. Abhängig ist dies insbesondere von dem tatsächlichen Abfluss aus den veranschlagten Baumaßnahmen.

 

Des Weiteren steht ein Betrag von 3.880.000 € zur Umschuldung an. Der aufgezeigte Betrag wurde zum 03.07.2023 prolongiert, dies insbesondere unter Berücksichtigung der momentanen und prognostizierten Liquiditätslage.

 

 

zu Nr. 10a und b:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.11:

Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Unterjährig wird mit vereinzelten kurzfristigen Liquiditätskredite gerechnet. Zum Jahresende bestehen aller Voraussicht nach keine Verbindlichkeiten durch Kassenkredite.

 

 

zu Nr. 12:

Die Prognose entspricht dem durchschnittlichen Volumen der letzten Jahre. Für das Jahresende ist momentan mit einem entsprechenden Bedarf unterhalb des Planansatzes zu rechnen.

 

 

zu Nr. 13:

Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 2,860 Mio. €. Es ist im Vergleich zum letzten Finanzbericht ein moderater Rückgang des Vollstreckungsvolumens zu verzeichnen.

 

 

 


gez.

Christian Bommers

Bürgermeister