Corona- und kriegsbedingte Finanzschäden
Nachfolgend ist eine kompakte
Darstellung der maßgeblichen corona- und kriegsbedingten Finanzschäden aus
Mindererträgen und Mehraufwendungen für den Haushalt 2023 aufgeführt. In die
Übersicht wurde einerseits die Schadensdarstellung gemäß des Haushaltsplans
2023 einbezogen sowie andererseits eine konkrete Schadensdarstellung zum
Stichtag des Berichts nebst Prognose zum 31.12.2023.
Bei
den isolierten Positionen nehmen im Rahmen der kriegsbedingten Finanzschäden
die Schäden am Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie die erhöhten Kosten
für Öl-, Gas- und Strompreise einen ganz überwiegenden Teil ein. Im weiteren
Verlauf des Jahres wird sich zeigen, ob die prognostizierten Schadenswerte bei
den Energiekosten tatsächlich eintreten werden. Hier lässt sich in den letzten
Monaten wieder ein moderater Rückgang der entsprechenden Preise bemerken. Es
bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Im Hinblick auf die Schadensprognose
zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer musste diese aufgrund der aktuellen
Mai-Steuerschätzung leicht nach oben korrigiert werden.
Finanzbericht
Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 2. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2023 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2023 mit Stand 31.05.2023. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen und eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 31.05.2023. Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.
|
2023 veranschlagt |
Stand 31.03.2023 |
Stand 31.05.2023 |
Prognose 31.12.2023 |
1.
Kreisumlage |
29.762.000 € |
6.553.200 € |
13.106.400 € |
29.344.000 € |
2.
Gewerbesteuer |
41.680.000 € |
35.414.682 € |
37.274.900 € |
41.189.000 € |
3.
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer |
44.311.200 € |
0 € |
10.770.343 € |
44.217.960 € |
4.
Personalkosten |
46.400.800 € |
10.445.454 € |
17.623.496 € |
46.400.800 € |
5.
Pensionszahlungen
an Versorgungskasse |
4.320.000 € |
3.683.400 € |
3.738.512 € |
4.320.000 € |
6.
Grundstücksverkäufe a)
Erträge b)
Einzahlungen |
916.300 € 2.905.000 € |
0 € 0 € |
0 € 359.256 € |
916.300 € 2.735.000 € |
7.
Baumaßnahmen |
36.857.962 € |
2.283.895 € |
2.944.634 € |
/ |
8.
Staatszuschüsse |
5.036.399 € |
1.159.297 € |
1.410.350 € |
4.383.396 € |
9.
Kreditaufnahme a)
Neuaufnahme b)
Umschuldungen |
23.489.100 € 3.880.000 € |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
23.489.100 € 3.880.000 € |
10.
Tilgung a)
Kreditmarkt b)
Umschuldungen |
5.182.600 € 3.880.000 € |
1.334.374 € 0 € |
1.733.396 € 0 € |
5.182.600 € 3.880.000 € |
11.
Kredite zur
Liquiditätssicherung |
|
0 € |
0 € |
0 € |
12.
Sach- und
Dienstleistungen |
37.760.268 € |
9.381.918 € |
14.688.887,88€ |
34.739.200 € |
13.
Gesamtvollstreckungsvolumen |
|
3.220.000 € |
2.860.000 € |
|
Erläuterungen
zu Nr. 1:
Die
Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2023 wurde mit einem Hebesatz von
32,00 % und einer SGB II Beteiligung von 1,50 % vorgenommen. Der am 29.03.2023
im Kreistag beschlossene Kreishaushalt 2023 sieht nunmehr einen Hebesatz von
31,50 % und eine SGB II Beteiligung von 1,43 % vor. Dadurch reduziert sich die
von der Stadt zu zahlende Kreisumlage um 418.000,00 € auf insgesamt 29.344.000,00
€.
Da der Kreishaushalt mit den
beschriebenen Hebesätzen derzeit noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgte die
Festsetzung der Abschlagszahlungen zwischenzeitlich nach den Werten des
Vorjahres in vorläufiger Form. Aus diesem Grund wurde übergangsweise zunächst
für die ersten beiden Quartale eine Zahlung von insgesamt 13.106.400 €
angeordnet (Stand zum 31.05.23). Seitens des Kreises wird eine finale
Festsetzung der Kreisumlage 2023 gegen Ende Juli angestrebt.
zu Nr. 2:
Die
dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den für 2022
eingenommenen Ist-Werten sowie den einschlägigen Steuerschätzungen und deren
gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes.
Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den
einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.
Zum dargestellten Stichtag
besteht zwischen Planwert und dem derzeitigen Anordnungssoll eine Differenz
i.H.v. rund 4,4 Mio. €. Die erwartete positive unterjährige Entwicklung des
Anordnungssolls stellt sich auch in diesem Jahr dar. Nach der nun vorliegenden
Mai-Steuerschätzung musste die Prognose zum 31.12. allerdings um 491.000 Euro
nach unten korrigiert werden.
zu Nr. 3:
Die dargestellte Prognose zum 31.12.2023 wurde i.H.v. 93.240 € (im Vergleich zum letzten Finanzbericht) nach unten angepasst. Dies ergibt sich der Berücksichtigung der aktuellen Mai-Steuerschätzung und den dortigen Prognosen für den weiteren Jahresverlauf.
zu Nr.4:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten zum 31.12. nicht überschritten wird.
zu Nr.5:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.
zu Nr.6:
Zum
jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Ansätze zu den
Grundstücksverkäufen zum 31.12. ganz überwiegend erreicht werden können. Einzig
bei einer Einzahlung von 170.000 € ist bereits jetzt absehbar, dass diese nicht
in 2023 erzielt werden kann.
Mit den angemeldeten Einzahlungen
in der Bodenordnung in Höhe von ca. 170.000 € kann in diesem Jahr nicht
gerechnet werden, sondern erst in 2024. Das wasserrechtliche Verfahren in der
Umlegung Nr. 48 wird, Stand heute, frühestens im Herbst 2023 abgeschlossen
sein, erst danach kann der Umlegungsplan aufgestellt werden, sodass die
Fälligkeit der Mehrwertausgleiche nicht mehr in 2023 liegen wird.
zu Nr. 7:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich. Jedoch wird bereits zu diesem Stichtag deutlich, dass mit großer Wahrscheinlichkeit ein überwiegender Teil der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze für Baumaßnahmen nicht abfließen wird. Im Vergleich zum 31.05.2022 sind zum jetzigen Stichtag rund 2,5 Mio. € weniger für Baumaßnahmen abgeflossen.
zu Nr. 8:
Bei der Aufstellung des Haushaltes 2023 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen sowie weitere Sachverhalte entsprechende Zuschüsse eingeplant. Der Bericht enthält eine entsprechende Übersicht hierzu.
zu Nr. 9a und b:
Für
das Haushaltsjahr 2023 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite
i.H.v. 23.489.100 €. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass
die Kreditermächtigung im Laufe des Jahres in Anspruch genommen werden muss.
Abhängig ist dies insbesondere von dem tatsächlichen Abfluss aus den
veranschlagten Baumaßnahmen.
Des Weiteren steht ein Betrag von
3.880.000 € zur Umschuldung an. Der aufgezeigte Betrag wurde zum 03.07.2023
prolongiert, dies insbesondere unter Berücksichtigung der momentanen und
prognostizierten Liquiditätslage.
zu Nr. 10a und b:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass
der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.
zu Nr.11:
Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Unterjährig wird mit vereinzelten kurzfristigen Liquiditätskredite gerechnet. Zum Jahresende bestehen aller Voraussicht nach keine Verbindlichkeiten durch Kassenkredite.
zu Nr. 12:
Die Prognose entspricht dem durchschnittlichen
Volumen der letzten Jahre. Für das Jahresende ist momentan mit einem
entsprechenden Bedarf unterhalb des Planansatzes zu rechnen.
zu Nr. 13:
Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 2,860 Mio. €. Es ist im Vergleich zum letzten Finanzbericht ein moderater Rückgang des Vollstreckungsvolumens zu verzeichnen.
gez.
Christian Bommers
Bürgermeister