Betreff
Stellungnahme zur Unterschutzstellung des Wohnhauses mit Nebenflügeln, Claudiusstraße 24 in Meerbusch Lank- Latum
Vorlage
FB4/0653/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der südliche Flügel der Hofanlage Claudiusstraße 24 soll als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen werden. Da es sich bei der Eintragung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, wurde seitens der Verwaltung eine Informationsvorlage verfasst.

Ende April hat ein Abstimmungsgespräch mit der evohaus GmbH stattgefunden, in dem erörtert wurde, wie die baulichen Gegebenheiten des Bestands mit der Planung in Einklang gebracht werden könnten. Ein erneutes Abstimmungsgespräch soll Ende dieses Monats stattfinden.

 

 

Stellungnahme:

Das o.g. Objekt erfüllt im definierten inhaltlichen und räumlichen Umfang mit seinen unten beschriebenen wesentlichen charakteristischen Merkmalen die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 Denkmalschutzgesetz NRW in seiner Fassung vom 13.04.2022 (DSchG NRW). An seiner Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse, denn es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und es besteht ein Interesse der Allgemeinheit an seiner Erhaltung und Nutzung wegen städtebaulicher, hier ortsgeschichtlicher (Kategorie ‚wissenschaftlich‘) Gründe.

 

Lage

Die Hofanlage, auch bekannt als Hamacher Hof oder Weyershof, befindet sich im Südwesten des Meerbuscher Stadtteils Lank- Latum. Die vierflügelige Hofanlage wurde nahe des historischen Ortskerns von Lank auf einem großen längsrechteckigen Grundstück errichtet, das zwischen der Claudiusstraße (historische Wegeverbindung und früher Bahnstraße) und der Gonellastraße liegt.

 

 

Tranchot- Karte von 1913, Grundstück grün gestrichelt markiert



Das städtebauliche Umfeld ist heute heterogen und die umliegenden Wohnhäuser stammen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie aus der Nachkriegszeit. Das ursprüngliche Grundstück ist bereits im südlichen Teil bebaut. Schräg gegenüber liegt das Wohnhaus ‚Claudiusstraße 27‘, das im Jahr 1919 erbaut wurde und rechtskräftig als Baudenkmal gemäß § 3 DSchG NRW unter der laufenden Nummer 123 in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen ist.

 

Schutzumfang

Im denkmalwerten Schutzumfang sind das Innere und Äußere des ehemaligen Herren- bzw. Wohnhauses und dessen beidseitig angrenzenden Nebenflügel Richtung Osten und Westen, in bauzeitlicher Substanz, Konstruktion, Erscheinungsbild und Ausstattung, wie im Folgenden beschrieben, enthalten.

 

Der räumliche Schutzumfang ist dem folgenden Kartenausschnitt zu entnehmen:

 

 

Meerbusch Lank- Latum, Claudiusstraße 24 (Flurstücke 700, 701 und 549), Schutzumfang grün kartiert – Stand April 2023

 

 

Bau- und Nutzungsgeschichte

Zur Baugeschichte, bzw. zum Zeitpunkt der Erbauung des Hofes lagen der Unteren Denkmalbehörde keine weiteren Informationen vor. Lediglich eine Todesanzeige von Heinrich Weyers (* 21. September 1821, 8. Juni 1893) gibt Hinweise darauf, dass der Verstorbene seit 1876 auf dem neuerbauten Vierkanthof als Rentner mit seinen Neffen lebte, sodass davon auszugehen ist, dass die Hofanlage um 1875 errichtet worden sein muss. Die Eigentümer betrieben Landwirtschaft, hielten Kühe und andere Nutztiere.

Der nördliche Flügel ist in den 1960er Jahren in weiten Teilen einem Brandereignis zum Opfer gefallen und wurde später neu errichtet. Auch die Wirtschaftsgebäude im Osten und Westen zeigen substanzielle Veränderungen, die später bei der Erstellung des Denkmallistenblattes näher beschrieben werden.

 

 

Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Baudenkmals

 

Das Äußere

Das zweigeschossige, traufständige Wohnhaus, das rechts und links von eingeschossigen Anbauten flankiert wird, gliedert sich in fünf Achsen und ist aus massivem Ziegelstein errichtet. Die drei Gebäudeteile werden jeweils von einem Satteldach abgeschlossen. Der Hauptzugang und die Schauseite des Wohnhauses befinden sich im Süden der Hofanlage und werden über eine Grünfläche erschlossen.

Die Erschließung verläuft quer und beide bauzeitlichen Haustüren aus Holz sind erhalten. Die Haustür zum Garten ist wesentlich aufwendiger gearbeitet und wird portalartig durch ein scharriertes Gewände eingerahmt.

Weitere charakteristische und zugleich zeittypische Gestaltungsmerkmale sind das mehrfach gestufte Traufgesims mit Klötzchenfries und der zwei Ziegelreihen umfassende Fries, bestehend aus diagonal vermauerten Ziegeln, der der optischen Trennung zwischen Erd- und Obergeschoss dient.

Die Fenster wurden weder materialgerecht noch in ihrer Gestaltung in Anlehnung an den historischen Bestand erneuert.

Das Wohnhaus ist vollständig unterkellert (Gewölbekeller).

Der Dachstuhl ist im bauzeitlichen Erhaltungszustand überliefert.

 

Das Innere

Das Innere des Wohnhauses ist weitgehend im bauzeitlichen Zustand überliefert. Zur denkmalwerten Ausstattung zählen:

 

-      Grundriss

-      kassettierte hölzerne Zimmertüren mit Beschlägen

-      Holzdielenboden

-      hölzerne Sockelleisten

-      Stuckrosetten und Stuckkehlen an den Decken

-      hölzerne Treppe in Substanz und Lage

-      Bodenfliesen in Schachbrettmuster 

-      wandfester Einbauschrank mit seitlichem Kellerabgang

 

 

Nebenflügel des Haupthauses

Die eingeschossigen Nebenflügel (mit Kniestock und kleinen Fensteröffnungen über den Fensterachsen) sind ebenfalls von der Hof- und Gartenseite erschlossen. Die Eingänge befinden sich spiegelbildlich direkt neben dem Haupthaus und erschließen hofseitig weitere Wohnräume, die auch vom Haupthaus aus zugänglich sind. Von der Gartenseite aus gliedern sich die traufständigen Nebengebäude in vier Achsen.

 

 

Westlicher Nebenflügel des Haupthauses

Im westlichen Nebenflügel wurde gartenseitig eine bauzeitliche Fensteröffnung verschlossen und zwei kleinere Fenster eingebaut. Diese bauliche Veränderung ist der späteren Nutzung der Räumlichkeiten als ‚Sanitärräume‘ geschuldet.

Im danebengelegenen Raum, der unmittelbar an das Haupthaus angrenzt, befindet sich einer der beiden Kellerabgänge, der durch einen wandfesten Einbauschrank zu erreichen ist. Außerdem wurden in den Raum, der unmittelbar an den in westlicher Richtung quer anschließenden Flügel der Hofanlage angrenzt, nachträgliche Abtrennungen für Viehboxen eingestellt. Die beiden ursprünglichen Toröffnungen sind weiterhin ablesbar. Diese Veränderung des Grundrisses stellt keine erhebliche Beeinträchtigung der denkmalwerten Substanz dar, da die nachträglich eingebauten Unterteilungen zurückgebaut werden können, um die ursprüngliche Struktur der Torbögen wieder erlebbar zu machen.

 

 

Östlicher Nebenflügel des Haupthauses

Die Traufseiten des Nebenflügels sind unverändert erhalten. Auch hier besteht eine Verbindung durch eine Zimmertür an das unmittelbar angrenzende Haupthaus. Der übrige Bereich wird als Abstellfläche genutzt und konnte bis zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch nicht näher runtersucht werden.

Die Anbindung an den quer verlaufenden östlichen Flügel der Vierkanthofanlage ist –im Gegensatz zum westlichen Nebenflügel- baulich nicht durch aufgehendes Mauerwerk geschlossen, sondern besteht zum Innenhof nur aus einer Überdachung, die eine abweichende Firsthöhe hat.

 

 

Hofanlage allgemein

Die Wirtschaftsgebäude im Norden, Osten und Westen schließen den Hof zu einer vierflügeligen Anlage. Der nördliche Flügel (parallel zur Gonella-straße) ist in den 1960er Jahren in weiten Teilen einem Brandereignis zum Opfer gefallen und wurde später wieder neu errichtet.

Auch die übrigen Wirtschaftsgebäude (Ost- und Westflügel), die unmittelbar an die Nebenflügel des Haupthauses anschließen, haben bereits substanzielle Veränderungen erfahren und sind im Schutzumfang nicht enthalten.

 

Das o.g. Objekt erfüllt im definierten inhaltlichen und räumlichen Umfang mit seinen oben beschriebenen wesentlichen charakteristischen Merkmalen die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 DSchG NRW. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse, denn es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, da es auf anschauliche Weise einen Eindruck der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse der Bauern am Ende des 19. Jahrhunderts in Lank- Latum vermittelt.

Es besteht ein Interesse der Allgemeinheit an seiner Erhaltung und Nutzung wegen wissenschaftlicher, hier ortsgeschichtlicher, Gründe, da der Vierkanthof an der Claudiusstraße 24 die letzte erhaltene Anlage im Süden des Meerbuscher Stadtteils Lank- Latum ist. Insbesondere das Wohnhaus (mit seinen unmittelbar angrenzenden Nebenflügeln) ist ein gut erhaltenes, zeittypisches und solide gebautes architektonisches Zeugnis mit historischem Aussagewert.

 

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Andreas Apsel

Erster und technischer Beigeordneter