Betreff
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema OGS/VGS
Vorlage
FB3/0649/2023
Art
Informationsvorlage

Aufgrund der Tatsache, dass die Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 25.04.2023 ausfallen musste, werden in dieser Informationsvorlage die Fragen der SPD-Fraktion beantwortet.

 

1.       Wie viele Anträge auf Betreuungsplätze im Rahmen der OGS/VGS wurden für das Schuljahr 2023/24 gestellt?

 

Es wurden insgesamt 1.914 Anträge gestellt.

 

2.       Wie viele Absagen mussten erteilt werden?

 

Da ein Großteil der Eltern, welche Absagen in der OGS erhalten haben, einen Platz in der VGS erhalten haben, vermischen sich die Summen der Absagen in der OGS/VGS natürlich. Am Ende stehen derzeit 122 Schüler*innen auf den Wartelisten für einen OGS-Platz.

 

3.       Wie verteilen sich Anmeldungen und Absagen auf die jeweiligen Grundschulstandorte?

 

Lediglich an der Städt. Pastor-Jacobs-Schule und der Städt. St.-Mauritius-Schule werden keine Wartelisten geführt. An den anderen sechs Standorten umfassen die Wartelisten 12 bis 36 Schüler*innen.

 

4.       Nach welchen Kriterien wurden die Absagen erteilt?

 

Die Grundschulen haben sich über die Schulkonferenzen ein Punktesystem gegeben, über welches die Kriterien wie u.a Schulanfänger, Geschwisterkind, Berufstätigkeit der Eltern, Alleinerziehende Elternteile etc. Berücksichtigung finden. Die Entscheidung hierüber fällt die Schulleitung.

 

5.       Wie wurden die Eltern informiert?

 

Durch die Schulleitung, in dessen Verantwortung die Entscheidung über die Aufnahme liegt.

 

6.       Welche Lösungen wurden den Eltern angeboten?

 

Die Anzahl der derzeit 47 OGS-Gruppen wurden in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Leider sind die räumlichen Kapazitäten in den Grundschulen schon lange erreicht. Aus diesem Grund konnten keine weiteren Angebote gemacht werden.

 

7.       Warum konnte kein ausreichendes Alternativangebot beispielsweise in qualitativen Modulbauten errichtet werden?

 

Mit den bereits teilweise beschlossen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen werden die Grundschulen in den nächsten Jahren zu Großbaustellen. Dies lässt eine weitere Errichtung von Baukörpern auf den Schulgeländen nicht zu.

 

Zudem hat die Stadt Meerbusch ein über ein Vergabeverfahren festgestelltes Vertragskonstrukt mit dem OBV Meerbusch e.V. Hierin ist die entsprechende Anzahl der Betreuungsgruppen eng verflochten mit den Personalanforderungen, die nicht unterjährig beliebig verändert werden können. Der Fachkräftemangel ist jedem hinlänglich bekannt.

 

8.       Gibt es private Möglichkeiten der Betreuung der Grundschüler*innen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Die gesetzliche Verpflichtung der Schulträger zum Angebot von einklagbaren Betreuungsangeboten greift erst ab dem Schuljahr 2026/27.

 

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn sich Eltern engagieren und gemeinschaftlich für eine Betreuung der Schüler*innen im Nachmittagsbereich sorgen. Dies zu organisieren kann jedoch nicht Aufgabe des Schulträgers sein.

 

9.       Wie wird sichergestellt, dass kurzfristig und zukünftig ausreichend Plätze entsprechend des Gesetzanspruches seitens der Stadt zur Verfügung gestellt werden?

 

Bereits jetzt wird das maximal mögliche Betreuungsangebot dargestellt. Für die Zukunft werden alle Grundschulstandorten ausgebaut und modernisiert. Am Ende der Maßnahmen stehen der rhythmisierte Ganztag und eine Kapazität von 90 % OGS-Plätzen.

 

10.   Gibt es Klagen gegen erteilte Ablehnungsbescheide?

 

Nein.

 

11.   Gibt es ausreichend Kapazitäten von Personal beim Träger oder sind diese aufstockbar?

 

Siehe Antwort Absatz 2 zu Frage 7.

 

12.   Hat die Verwaltung für die Betreuung alternative städtische Räumlichkeiten geprüft?

 

Ja, zuletzt konkret für die Städt. Theodor-Fliedner-Schule. Elternbrief zu diesem und anderen Themen liegt der Informationsvorlage bei.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent