Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. Vorstudie zu Umgestaltungsmaßnahmen am Latumer See
Vorlage
DezIII/1692/2023
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau stimmt dem Bürgerantrag in weiten Teilen zu und beauftragt die Verwaltung, bei zukünftigen Planungen die Ergebnisse der vorliegenden faunistischen und floristischen Kartierungen und Bestandsaufnahmen entsprechend der im Sachverhalt der Vorlage dargestellten Vorgehensweisen zu berücksichtigen und alle Maßnahmen mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat im Jahr 2019 das von dem beauftragten Planungsbüro WGF erstellte Freiflächenentwicklungskonzept Meerbusch als Arbeitsgrundlage für die Entwicklung und Sicherung von Freiräumen im Stadtgebiet Meerbusch beschlossen. In dem Konzept wurden mehrere Lupenräume vorgestellt, denen für die Freiraumentwicklung eine besondere Bedeutung zukommt.

 

Einer dieser Lupenräume ist das Gebiet um den Latumer See. Für diesen Bereich wurden im Freiflächenentwicklungskonzept konzeptionelle Leitlinien sowie daraus abgeleitete Maßnahmen beschrieben. Die Verwaltung hat entsprechend der politischen Beschlusslage im Jahr 2021 den Landschaftsarchitekten Armin Henne mit der Erarbeitung einer Vorstudie auf Grundlage der Ergebnisse des Freiflächenentwicklungskonzeptes beauftragt. Das Ergebnis der Studie wurde von Herrn Henne im Ausschuss Klima, Umwelt, Bau am 01.09.2021 vorgestellt. Die Verwaltung hatte bereits in der Sitzung darauf hingewiesen, dass für mögliche weitergehende Planungen keine finanziellen Spielräume gesehen werden. Diese Aussage hat auch weiterhin Bestand.

 

Der vorliegende (undatierte) Bürgerantrag vom Herbst 2021 richtet sich gegen einen Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen, die nach Ansicht der Petenten Eingriffe in den Lebensraum von schützenswerten Tier- und Pflanzenbeständen verursachen würden. Die Beratungen über den Antrag wurden im Ausschuss Klima, Umwelt, Bau am 03.02.2022 vertagt, da zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich eine nicht mehr gültige Biotopkartierung des Landesamtes für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorlag. Zur Versachlichung der entstandenen Diskussion hatte die Verwaltung beim LANUV umgehend eine Aktualisierung der Kartierung beantragt, die nunmehr abgeschlossen ist. Sie ist über die Landschaftsinformationssammlung NRW unter

 

https://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos

 

abrufbar. (Hierzu ist im Inhaltsbaum das Auge bei „Biotope“ einzuschalten. Im dazugehörigen Dropdown-Menü müssen die Unterpunkte „Schutzwürdige Biotope“ sowie „Biotoptypen“ angewählt sein. Um die Sachdaten abzurufen ist das Werkzeugtool - nicht jenes des Inhaltsbaumes - an der linken Fensterseite zu öffnen und das „Identifizieren“-Tool zu nutzen.)

 

Zeitgleich wurde die Biologische Station im Rhein-Kreis-Neuss mit weitergehenden biologische Erfassungen und Auswertungen beauftragt. In der Bestandsaufnahme wird auch Bezug genommen auf alle in der Vorstudie vorgeschlagenen Maßnahmen. Das Ergebnis der als Anlage beigefügten Bestandsaufnahme vom April 2023 wird in der Ausschusssitzung durch einen Vertreter der Biologischen Station erläutert. Hierbei wird auch Bezug genommen auf die Kartierungsergebnisse des LANUV.

 

Die beiden Untersuchungen kommen in der Bewertung des Bereiches „Latumer See und Park bei Lank-Latum“ zu einem unterschiedlichen Ergebnis. Es besteht Einigkeit, dass es sich um eine wichtige Fläche sowohl für die Naherholung als auch für Flora und Fauna handelt. Während das LANUV eine Ausweisung als Naturschutzgebiet empfiehlt, erfüllt der Bereich nach Ansicht der Biologischen Station jedoch nicht die hierfür erforderlichen Kriterien. Die Verwaltung hat dem für eine Ausweisung von Naturschutzgebieten in Meerbusch zuständigen Rhein-Kreis-Neuss die Nachkartierung des LANUV zur Stellungnahme vorgelegt. Die Empfehlung der Unterschutzstellung wird auch dort nicht geteilt. Die seit rund 40 Jahren bestehende Nutzung zur Naherholung entlastet auch aus Sicht des Rhein-Kreis-Neuss Naturräume mit einem höheren Schutzstatus, wie z.B. Teile des Herrenbuschs, der Ilvericher Rheinschlinge, der Spey usw.

In dem gültigen Landschaftsplan, Teilabschnitt III, ist der Bereich um den Latumer See als Erholungsgebiet mit dem Entwicklungsziel „Ausbau der Landschaft für die Erholung“ definiert. Im Flächennutzungsplan (FNP) sind die überwiegenden Anteile als Flächen für die Forstwirtschaft ausgewiesen. Der Bereich um den kleinen Weiher sowie die östlich angrenzende Grünfläche ist im FNP als Parkanlage ausgewiesen. Eine Änderung des FNP ist für das Umfeld des Latumer Sees zurzeit nicht geplant.

      

Aus Sicht der Verwaltung kann einem überwiegenden Anteil der von den Petenten beantragten Punkte zugestimmt werden, da bei allen möglichen zukünftigen Planungen natürlich die im Landschaftsplan festgesetzten Entwicklungsziele berücksichtigt werden und alle Maßnahmen immer im Einklang mit geltenden Naturschutzgesetzen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen.

 

In Bezug auf die in der Vorstudie vorgeschlagenen Maßnahmen kann konkret festgestellt werden, dass die auch im Freiflächenentwicklungskonzept aufgeführte neue nördliche Anbindung des Latumer Sees an den grünen Ring auf Grund des hiermit verbundenen Eingriffs in die Kulturlandschaft von der Verwaltung nicht weiterverfolgt wird. Dies gilt gleichermaßen für den am westlich des Latumer Sees vorgeschlagenen Sinnespfad. Mögliche, auch von der Biologischen Station grundsätzlich befürwortete Maßnahmen der Natur- und Umweltpädagogik, sollten daher eher auf der stärker frequentierten Ostseite verfolgt werden. Die am nordwestlichen Ufer vorhandene Aussichtsplattform sollte nach Vorschlag des Planers durch ein barrierearmes- bzw. –freies Aussichtsplateau mit Rundumblick ersetzt werden. Entsprechend der Stellungnahme der Biologischen Station sollte das Plateau wegen der möglichen Störwirkung nicht über das Ufer hinausragen. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an. Die vorhandenen Plattformen sind bereits in der Vergangenheit regelmäßig gewartet und teilweise aufwändig saniert worden. Die Verwaltung wird noch im aktuellen Haushaltsjahr im Rahmen der laufenden Unterhaltung eine Plattform mit einem barrierefreien Zugang nachrüsten. Ein von den Petenten vorgeschlagener Austausch der Abfallbehälter wird von der Verwaltung abgelehnt, da größere Müllbehälter nach den Erfahrungen auch immer ein größeres Müllaufkommen verursachen.

Die vorgeschlagene Beseitigung illegaler Trails wurde durch die Verwaltung bereits in der Vergangenheit durch entsprechende Maßnahmen verfolgt. Die Beeinträchtigungen haben hierdurch bereits stark abgenommen. Die Verwaltung wird die Situation nicht zuletzt auch durch den Einsatz des kommunalen Ordnungsdienstes weiter beobachten.

Die ausgewiesenen Forstflächen werden von dem zuständigen Förster des Landesbetriebes Wald und Holz fachlich betreut. Hierbei wird eine naturnahe Waldbewirtschaftung, wie z.B. auch im Herrenbusch verfolgt. Sofern die fachlichen Voraussetzungen gegeben sind, werden auch Naturverjüngungen vorgenommen. Rund um den Latumer See wäre eine derartige Maßnahme auf Grund der starken Frequentierung jedoch nur durch eine Einzäunung möglich. Die Verwaltung wird sich in Bezug auf eine mögliche Umsetzung hierzu mit dem Förster des Landesbetriebes abstimmen.   

Ein von den Petenten geforderter Ausschluss jeglicher Versiegelung kann nicht zugesichert werden, da bereits eine mögliche Fundamentierung für ein Kunstwerk oder für eine Aussichtsplattform eine Versiegelung darstellt. Eine flächige Versiegelung im Bereich um den Latumer See ist jedoch nicht geplant.

   

Es ist selbstverständlich, dass jede zukünftige Maßnahme, die über die reine Unterhaltung der Anlagen rund um den Latumer See hinausgeht, nur mit der jeweiligen Zustimmung des zuständigen Fachausschusses erfolgen soll und hiermit im Einzelfall immer eine Abwägung zwischen den Anforderungen der Naherholung sowie möglichen Auswirkungen auf den Lebensraum von Tier- und Pflanzenarten vorgenommen wird. Hierbei werden die nun vorliegenden Kartierungen, Bestandsaufnahmen und Empfehlungen eine wichtige Entscheidungshilfe bieten. Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Harmonisierung zwischen den Belangen des Naturschutzes sowie von Freizeit, Erholung und Kultur angestrebt werden. Das Ziel ist demnach eine Verknüpfung des Verbundes von Freizeitaktivitäten mit dem Biotopverbund.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der vorgeschlagene Beschluss hat keine Auswirkung auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss lehnt den Bürgerantrag ab.