Betreff
Errichtung eines Bürgerpavillons in Meerbusch-Strümp
Vorlage
SB11/1691/2023
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss Umwelt, Klima, Bau beschließt einen zweiteiligen Bürgerpavillon in Holzbauweise im Bereich des Grünzugs an der Buschstraße zu errichten und mit Informationsmaterial über die Geschichte Strümps ausstatten zu lassen.

 


Sachverhalt:

 

Der Bürgerverein ‚Kleene Strömper‘ möchte eine Begegnungs- und Kommunikationsstätte zur Integration von ‚Alt und Jung‘ in Strümp errichten, um das Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl im Stadtteil zu stärken. Hierfür soll in Form eines offenen zweiteiligen Pavillons ein Treffpunkt mit Sitzgelegenheiten und Informationsangeboten geschaffen werden, der die Bürger über die Geschichte ihres Stadtteils informiert. Insbesondere sollen dadurch neu hinzugezogene Bürger*innen in das Stadtteilleben integriert und generationsübergreifend Wissen über die Stadtgeschichte vermittelt werden. Es ist geplant ca. 20 Fotos und Abbildungen über Strümp im Bereich des Pavillons anzubringen. Zusätzlich sollen QR-Codes die Besucher auf eine Internetseite leiten, auf der wechselnde Beiträge zur Stadtgeschichte informieren, so dass es immer wieder neue Anregungen geben wird.

 

Der Pavillon soll in Holzbauweise und in zwei Teilen links und rechts des Verbindungsweges zwischen Buschstraße und Josef-Kohtes-Straße errichtet werden. Hier erreicht er viele Fußgänger und Radfahrer und fungiert gestalterisch als Entrée in den Ort. Darüber hinaus ist an dem stark frequentierten Weg eine soziale Kontrolle in diesem Bereich gewährleistet.

 

Auf Initiative des Heimatvereins ‚Kleene Strömper‘ hat die Stadt Meerbusch einen Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm des sog. ‚Heimat-Fonds‘ gestellt, der Anfang des Jahres bewilligt wurde. Die Maßnahme muss förderwirksam in 2023 durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Zur Realisierung der Maßnahme ist ein städtischer Eigenanteil (Investitionskostenzuschuss) in Höhe von 5.000,- € erforderlich. Die investiven Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt 130.551.010 Unterhaltung von Grün- und Forstflächen, Konto 7853.0000 zur Verfügung.

 

Weitere Kosten in Höhe von ca. 32.000 € werden je zur Hälfte vom Bürgerverein und dem Förderträger gedeckt.

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss beschließt den Pavillon an einem alternativen Standort aufzustellen.

 

Der Ausschuss lehnt die vorgeschlagenen Maßnahmen ab.