Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt den Anträgen

1.)    Der AWO Begegnungsstätte Meerbusch

2.)    Des Blinden- und Sehbehindertenzentrum Nordrhein gGmbH

3.)    Des Jugendamtes der Stadt Meerbusch

statt zu geben und befürwortet die Auskehrung der Mittel in der beantragten Höhe.

 


Sachverhalt:

 

Bei dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ handelt es sich, wie bereits im Ausschuss vom 21.03.2023 vorgestellt - um ein umfangreiches Unterstützungsprogramm der Landesregierung zur Bekämpfung von Armut. Für die Stadt Meerbusch ergibt sich ein Betrag in Höhe von 206.000,-€, der abgerufen werden kann.

 

Die Kommunen können diese Gelder entweder selbst verwenden oder ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vereine, Kirchen, Verbände oder Stiftungen weitergeben und müssen hierfür die Verwendungsnachweise sammeln.

 

Hier können unter anderem gestiegene Miet- und Nebenkosten geltend gemacht, Sachmittel und Informationsmaterial für Maßnahmen beschafft oder Honorarkräfte zur Durchführung von Maßnahmen beschäftigt werden. Die Kommunen können außerdem über kommunale Verfügungsfonds bzw. Härtefallregelungen Menschen direkt unterstützen, insbesondere um Überschuldung, Energiesperren und Wohnungslosigkeit zu vermeiden.

 

Um die Leistungen abzurufen, müssen die Interessenten eine Bedarfsanzeige an die Stadt Meerbusch richten. Der entsprechende Vordruck kann seit dem 27.03.2023 auf der Homepage der Stadt Meerbusch abgerufen werden. Hierüber wurden mögliche Interessenten in einer Mail am 04.04.2023 nochmals persönlich in Kenntnis gesetzt. Die Frist zur Stellung einer Bedarfsanzeige endete am 23.04.2023.

 

Wie in der Ausschusssitzung am 21.03.2023 beschlossen, werden die Anträge im Sozialausschuss vorgestellt und über die Verteilung der Gelder entschieden.

 

Folgende Anträge gingen bis zum 24.04.2023 ein:

 

1.)    Der AWO Begegnungsstätte Meerbusch über erhöhte Stromkosten; erhöhter Bedarf Verbrauchsgüter; diverse Honorarkräfte und Zusatzangebote

Höhe der beantragten Leistung:  11.480,00 €

2.)    Des Blinden- und Sehbehindertenzentrum Nordrhein gGmbH über erhöhte Strom und Gaskosten

Höhe der beantragten Leistung:  53.939,55 €

3.)    Des Jugendamtes der Stadt Meerbusch über eine Honorarkraft für den Abenteuerspielplatz zur besonderen Betreuung ukrainischer Kinder

Höhe der beantragten Leistung:  2.025,00 €

 

                Gesamtsumme der Anträge:  67.444,55€

                Verbleibende Fördermittel:  138.817,45 €

 

Nach einer verwaltungsseitigen Vorprüfung entsprechen die Anträge den rechtlichen Voraussetzungen.

 

Für die verbleibenden Fördermittel wird die Antragsfrist nochmals bis zum 20.08.2023 verlängert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine, da es sich um einen 100% Zuschuss des Landes NRW handelt.

 


Alternativen:

Der Sozialausschuss beschließt den Anträgen

1.)    Der AWO Begegnungsstätte Meerbusch

2.)    Des Blinden- und Sehbehindertenzentrum Nordrhein gGmbH

3.)    Des Jugendamtes der Stadt Meerbusch

nicht statt zu geben.