Betreff
Eintragung eines Baudenkmals, Evangelische Bethlehemkirche mit Kirchturm, Dietrich- Bonhoeffer- Straße/ Lortzingstraße in 40667 Meerbusch Büderich
Vorlage
FB4/1680/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass die evangelische Bethlehemkirche an der Dietrich- Bonhoeffer- Straße/ Ecke Lortzingstraße in 40667 Meerbusch Büderich unter der lfd. Nr. 176 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 23 Abs. 1 DSchG NRW (Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen in seiner aktuellen Fassung vom 13. April 2022) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste.

Das Gutachten gem. § 22 Abs. 4 Satz 1 DSchG NRW n.F. des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 9. November 2022 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 Abs. 1, 2 DSchG NRW fest, begründet sie und stellt den Schutzumfang dar.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine