Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt die Beantragung der Mitgliedschaft im „Netzwerk Innenstadt NRW“ mit einem aktuell jährlichen Mitgliederbeitrag i. H. v. voraussichtlich

1.340,- €. Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt drei Jahre.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedsrechte der Stadt Meerbusch im Netzwerk Innenstadt NRW wahrzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

 

1.       Netzwerk Innenstadt NRW

 

Im Rahmen der gemeinsamen Ortsbegehung zur Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes (IHKO) für den Stadtteil Osterath in die Städtebauförderung hat Herr Rainer Milde, Regierungsrat im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: MHKBD), die Mitgliedschaft der Stadt Meerbusch im Netzwerk Innenstadt NRW angesprochen und als sinnvolle Wissens- und Austauschplattform nahegelegt.

 

Das Netzwerk Innenstadt NRW ist eine Austauschplattform von nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden. Das im Jahr 2008 auf Initiative der Stadt Bocholt und mit Unterstützung des Landes gegründete Netzwerk richtet sich an alle Kommunen in NRW.

 

Im Rahmen dieser freiwilligen Arbeitsgemeinschaft und Kommunikationsplattform werden sämtliche Fragen, Trends und Herausforderungen einer integrierten Innenstadtentwicklung im Austausch mit anderen Kommunen thematisiert. Hierzu gehört z.B. Inklusion und Stadtentwicklung, Baukultur und Digitalisierung. Daneben profitieren Mitglieder des Netzwerkes von einer persönlichen und individuellen Beratung vor Ort.

 

Insgesamt sind im Netzwerk Innenstadt NRW aktuell 168 Kommunen und Partner*innen (Stand März 2023) organisiert. Hierunter befinden sich Klein-, Mittel- und Großstädte. Meerbuschs Nachbarkommunen Krefeld, Willich, Kaarst und Neuss gehören bereits zu den Mitgliedern, wie auch der Handelsverband NRW, NRW.URBAN und die nordrhein-westfälische Industrie- und Handelskammer (kurz: IHK).

 

Ziele + Nutzen des Netzwerk Innenstadt NRW

 

Die Herausforderungen und Probleme hinsichtlich der Entwicklung der Innenstädte sind nahezu in allen Städten und Gemeinden die gleichen. Innenstädte und Stadtteilzentren sind der identitätsstiftende Lebens- und Handelsraum für die Stadtgesellschaft und somit die Visitenkarte einer Stadt.

 

Innenstädte sind hierbei einem stetigen Wandel unterworfen, weshalb die Aufgaben der Innenstadtentwicklung vielfältig, komplex und individuell sind. Gleiches gilt für die dazugehörigen Lösungsansätze und Instrumente. Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes besitzt die Stadt Meerbusch bereits ein grundlegendes Instrumentarium zur Steuerung des Meerbuscher Einzelhandels, welches im Kern auf die Stärkung der Zentralen Versorgungsbereiche abzielt.

 

Genau an diesem Punkt setzt die Schwerpunktsetzung des Netzwerk Innenstadt NRW an. Als übergeordnetes Ziel gilt die Sicherung und Entwicklung zukunftsfähiger und attraktiver Innenstädte und Ortskerne in NRW, um lebendige Zentren zu schaffen, in denen sich die Menschen gerne aufhalten. Im Rahmen des Netzwerk Innenstadt NRW werden auf Basis der aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft intensiv und dauerhaft die Erfolgsmodelle und Problemstellungen der Innenstadtentwicklung diskutiert. Der Einstieg in die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Projekte soll somit erleichtert werden. Auch die Initiierung regionaler Kooperationen und interkommunaler Vorhaben steht im Fokus der Netzwerkarbeit.

 

Für die Stadt Meerbusch eröffnen sich durch eine Mitgliedschaft im Netzwerk Innenstadt NRW eine Reihe von Vorteilen. So erhält die Stadt Meerbusch direkten Zugang zu wichtigen Erfahrungswerten aus der Praxis, gebündelten Fachwissen der Innenstadtentwicklung sowie den persönlichen und individuellen Beratungsangeboten der Geschäftsstelle. Durch den gemeinsamen Erfahrungsaustausch innerhalb des Netzwerkes kann lokalen und regionalen innenstadtbezogenen Herausforderungen gemeinsam begegnet werden. Hier haben sich innerhalb des Netzwerkes unterschiedliche Arbeitsgruppen zu relevanten Themenkomplexen gebildet, die auch für die Meerbuscher Stadtentwicklung interessant sind. Ohne eine Mitgliedschaft kann das Onlineangebot mit Ansprechpartner*innen, Leitfäden und Konzepten sowie der direkte Austausch zu Akteur*innen aus NRW nicht genutzt werden, mit der Folge das qualifiziertes Wissen für die Stadt Meerbusch ohne weiteres nicht abrufbar ist.

 

 

Formate und Leistungen des Netzwerk Innenstadt NRW

 

Hauptaufgabe des Netzwerk Innenstadt NRW ist der fachbezogene Austausch sowie die kollegiale Beratung der Netzwerk-Mitglieder über Erfahrungen und Fachwissen zum Themenfeld Innenstadtentwicklung. Hierzu finden unterschiedliche Veranstaltungsformate, wie Arbeitsgruppen, sogenannte Innenstadt-Gespräche mit Politik und Verwaltung oder die jährlich stattfindende Tagung Innenstadt statt. Sämtliche Formate werden dokumentiert und die Ergebnisse in Arbeitshilfen zusammengefasst. Das Netzwerk Innenstadt NRW wirbt mit einer „nachhaltig funktionierenden Plattform für die Städte und Gemeinden, die im Ergebnis auch zu einer Kostenreduktion durch die gemeinsame Nutzung vorhandenen Know-hows führt.“ (Quelle: www.innenstadt-nrw.de).

 

Als weiteres Benefit bietet das Netzwerk Innenstadt NRW eine individuelle und unbürokratische Unterstützung auf Verwaltungs- und politischer Ebene. Hierzu zählt beispielsweise eine Förderberatung im Rahmen der Städtebauförderung, Moderation von Innenstadtprozessen oder die Beratung zu Fragen der Organisationsentwicklung. Die Themenvielfalt reicht hier über Einzelhandel, Freiraum, Wohnen, Smart City und Beteiligung. Bei einer erfolgreichen Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Meerbusch-Osterath (kurz: IHKO) in die Städtebauförderung könnte die Stadt Meerbusch von diesen Angeboten profitieren, welche von der Geschäftsstelle des Netzwerkes wahrgenommen werden. 

 

 

Partner + Organisation des Netzwerk Innenstadt NRW

 

Den Vorsitz des Netzwerkes hat seit Januar 2020 die Stadt Münster inne. Inhaltliche und finanzielle Unterstützung erhält das Netzwerk Innenstadt NRW durch MHKBD. Die Zusammenarbeit ist in der Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage 4) geregelt. Als Netzwerk-Partner fungieren die kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW.

 

Das Netzwerk Innenstadt NRW ist in mehreren Gremien organisiert. In der Geschäftsordnung (siehe Anlage 3) werden gemäß § 3 Abs. 2 GkG NRW die Aufgaben und die Durchführung der Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Innenstadt NRW geregelt.

Die Schwerpunktsetzung und inhaltliche Weichenstellung wird in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung beschlossen und spiegelt die Arbeit der Geschäftsstelle mit Sitz in Münster wieder. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartnerin für alle Netzwerk-Mitglieder und übernimmt als Projektleitung die Aufgaben der Steuerung, Beratung, Kommunikation, Information sowie in enger Abstimmung mit dem MHKBD Organisation und Durchführung der Veranstaltungen.

 

Als unabhängiges beratendes Gremium fungiert der Fachbeirat des Netzwerkes, welcher sich aus Expert*innen unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammensetzt. Er unterstützt die Arbeit des Netzwerk Innenstadt NRW und ermöglicht eine interdisziplinäre Herangehensweise.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Aufwendungen für den Mitgliedsbeitrag betragen für die Stadt Meerbusch 2.000,- € jährlich (siehe Anlage 2), wobei sich auf Grund der höheren Förderung des Landes die Mitgliedsbeiträge aktuell auf 1.340,- € reduzieren. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.

Mitgliedsbeiträge werden generell aus dem Produkt 010.111.010 „Rat u. Aussch. Fraktionen, Integrationsr.“ bezahlt. Da hier nur noch eine Beitragsreserve von 420,- € in 2023 vorhanden ist, müssten 920,- € überplanmäßig bereitgestellt und über die Geschäftsaufwendungen des Fachbereich 4 gedeckt werden.

 


Alternativen:

 

Die Stadt Meerbusch verzichtet auf den Beitritt zum Netzwerk Innenstadt NRW.