Beschlussvorschlag:
1. Für das als Geltungsbereich gekennzeichnete Gebiet (Anlage 1) wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB der Beschluss zur Aufstellung der 118. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neue Feuer- und Rettungswache nördlich der alten Ziegelei“
gefasst.
Planungsziel ist die Änderung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuer- und Rettungswache“ sowie ggf. Katastrophenschutz und/ oder Ordnungsbehörde.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Kurzzusammenfassung
Der Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“ hat in seiner Sitzung am
11.02.2020 den hier dargestellten Standort für die Feuer- und Rettungswache
Meerbusch beschlossen. Die Fläche liegt annähernd in geographischer Mitte des
gesamten Stadtgebiets an der L 137, nördlich des Park & Ride Parkplatzes
„Haus Meer“ und der „Alten Ziegelei“. Der Rat der Stadt ist dem Beschluss über
den neuen Standort in seiner Sitzung am 13.02.2020 gefolgt.
Am 02.02.2023 wurde der Grundstückserwerb im Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschlossen. In der Folge wurde der Zugriff auf das Grundstück gesichert und weitere Planungsschritte können erfolgen.
Historie:
FB6/1641/2023
Grundstücksangelegenheit: Grundstückserwerb für Feuer- und Rettungswache
BM/0417/2020
Errichtung einer Feuer- und
Rettungswache; Festlegung des Standortes und Grunderwerb
1. Anlass
der 118. Flächennutzungsplanänderung
Der Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“ hat in seiner Sitzung am
11.02.2020 auf Grundlage einer Erreichbarkeitsanalyse und einer Realbefahrung
einen neuen Standort für die Feuer- und
Rettungswache Meerbusch beschlossen. Das ca. 28.000 m² große Areal liegt
annährend in geographischer Mitte des gesamten Stadtgebiets an der L 137,
nördlich des Park & Ride Parkplatzes „Haus Meer“ und der „Alten Ziegelei“.
Der Rat der Stadt ist dem Beschluss über den neuen Standort in seiner Sitzung
am 13.02.2020 gefolgt.
In der Sitzung am 28.04.2022 hat sich der Rat erneut mit dem Thema
beschäftigt. Die Ratsmitglieder stimmten in dieser Sitzung einstimmig für den
neuen Standort zur Gefahrenabwehr.
Die Verwaltung wurde mit den weiteren Planungsschritten zur
Realisierung und dem Erwerb des Grundstücks beauftragt.
Am 02.02.2023 wurde der
Grundstückserwerb im Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschlossen. In
der Folge wurde der Zugriff auf das Grundstück gesichert und weitere
Planungsschritte können erfolgen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt stellt das Areal als Fläche für die
Landwirtschaft dar.
Planungsrechtlich ist es nach § 35 BauGB als Außenbereich zu
beurteilen.
Um eine neue Feuer- und Rettungswache an diesem Standort zu
ermöglichen, muss zunächst Planungsrecht geschaffen werden und ein
Bebauungsplan aufgestellt sowie der Flächennutzungsplan geändert werden.
Die 118. Änderung des Flächennutzungsplanes soll durch Änderung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuer- und Rettungswache“ sowie ggf. Katastrophenschutz und/ oder Ordnungsbehörde die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau schaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 323 “Neue Feuer- und Rettungswache, nördlich der
alten Ziegelei“ soll den beschlossenen Standort planungsrechtlich sichern,
indem eine Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr und Rettungsdienste sowie ggf.
Katastrophenschutz und/ oder Ordnungsbehörde) festgesetzt wird und wird im Parallelverfahren aufgestellt.
2. Lage
und Abgrenzung
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 148 (Teilfläche) und 143 (Teilfläche), Flur 3, Gemarkung Büderich, begrenzt durch:
- im Westen durch Baumreihen des Büdericher Waldes,
- im Norden durch Flächen des Büdericher Waldes sowie durch den Mühlenbach,
- im Osten durch das westliche Straßenbegleitgrün der Moerser Straße (L 137) und die Zufahrt zum Park & Ride Parkplatz sowie
- im Süden durch die „Alte Ziegelei“.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches wird in Anlage 1 im Auszug aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan dargestellt.
3. Bestehende
Rechtsverhältnisse
Regionalplan:
Im seit dem 13.04.2018 wirksamen Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf ist der
Änderungsbereich als allgemeiner Freiraum und Agrarbereich sowie regionaler Grünzug festgelegt.
Bereits im Juli 2019 erfolgte die landesplanerische Zielabstimmung zu diesem geplanten Standort an die Bezirksregierung. Das zuständige Dezernat 32 der Bezirksregierung Düsseldorf meldete am 22.08.2019, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Eine weitere Abstimmung erfolgte am 24.05.2022.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Meerbusch stellt das Areal als Fläche
für die Landwirtschaft dar.
Planungsrechtlich ist es nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen
Gemäß Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss liegt das Plangebiet nicht in einem Landschafts-schutz- oder Naturschutzgebiet.
4. Erfordernis,
Ziel und Zweck der Planaufstellung
Im Rahmen umfangreicher Voruntersuchungen wurde ermittelt, dass der
ausgewählte Neubaustandort an der L 137 / Moerser Straße als einziger Standort
den immer höheren Erfordernissen einer modernen Feuerwehr mit Rettungsdienst
gerecht wird.
Neben der geographischen Lage, annähernd in geographischer Mitte des
gesamten Stadtgebiets, und den damit verbundenen optimierten Anfahrtswegen und
daraus resultierenden Hilfsfristen kommt auch hinzu, dass die vorhandenen
Feuerwehrstandorte in den Stadtteilen nicht die benötig-ten Flächenreserven für
eine Erweiterung und Modernisierung haben.
Deshalb ist der Neubau einer modernen Feuer- und Rettungswache mit
Erweiterungspotenzial die sinnvollste Lösung.
Ohne Planungsrecht kann die landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich
nicht zur Errichtung einer neuen Feuer- und Rettungswache genutzt werden.
Die 118. Flächennutzungsplanänderung hat das Planungsziel „Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf“ für Feuerwehr, Rettungsdienste sowie ggf. Katastrophenschutz und/ oder Ordnungsbehörde
5. Weiteres
Vorgehen
Nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB).
Zurzeit erarbeitet ein Planungsbüro den Flächenbedarf und das Raumprogramm als Grundlage für die spätere Hochbauplanung. Sobald diese vorliegt und politisch abgestimmt ist, wird auf dieser Grundlage das Planverfahren fortgeführt
Die 118. Flächennutzungsplanänderung wird im Regelverfahren aufgestellt.
Während des Planverfahrens werden neben dem Umweltbericht u.a. Artenschutz-, Lärm- und
Entwässerungsgutachten beauftragt werden.
Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen Auswirkungen auf den Haushalt. Eine verlässliche Abschätzung der Kosten für die benötigten Gutachten ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Gleichwohl sind für die Auswirkungen des Beschlusses entsprechende Mittel im Haushalt innerhalb des Produktes 090.511.010 im Sachkonto 78911000 veranschlagt.
Alternativen:
Verzicht auf ein Bauleitplanverfahren mit der Folge, dass im geplanten Geltungsbereich weiterhin landwirtschaftliche Nutzfläche bestehen bleibt und die neue Feuer- und Rettungswache an diesem Standort nicht realisiert werden kann.