Betreff
Steigerung der Aufenthaltsattraktivität im Bereich der Dorfstraße / Auflösung von drei öffentlichen Stellplätzen
Vorlage
FB5/0636/2023
Art
Informationsvorlage

Der Bereich rund um die Dorfstraße ist geprägt durch eine intensive Nutzung aller Verkehrsteil-nehmer. Fußverkehr, Radverkehr, motorisierte Individualverkehr sowie ÖPNV teilen sich den engen Raum. Um die Aufenthaltsqualität dieses Bereichs zu steigern, soll eine Verlagerung der Nutzung der öffentlichen Flächen stattfinden.

 

Um diese Verlagerung zu erreichen und so mehr Raum für die Steigerung der Aufenthaltsqualität zu geben, werden drei öffentliche Stellplätze saisonal (15.3. bis 31.10) aufgelöst und dem Gehwegbereich zugeschlagen (siehe Anlage). Damit kann die Fläche für eine Außengastronomie in dem angegebenen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Dadurch erfährt dieser Bereich eine Aufwertung bezüglich der Nahmobilität und der Aufenthaltsqualität durch Stärkung des gastronomischen Angebots, was wiederum zu einer gewünschten Belebung des Zentrums führt.

 

Die saisonale Bereitstellung der Stellflächen erfolgt auf Anfrage des nahegelegenen Gastronomiebetriebes, der diese Flächen als Erweiterung seiner Außengastronomieflächen nutzen möchte. Im Rahmen der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen werden hier Gebühren erhoben.

 

Außerhalb der gastronomisch genutzten Zeit können diese Flächen in den Wintermonaten weiterhin beparkt werden.

 

In der Straße „Am Pfarrgarten“ in Büderich sind insgesamt 29 (+1 Behindertenparkplatz) öffentliche Stellplätze angelegt. Die Stellplätze sind mit einer Parkscheibenregelung (1 Stunde) ausgeschildert. Eine Anpassung der Beschilderung wird durchgeführt. Da in der Straße „Am Pfarrgarten“ 27 öffentliche Stellplätze verbleiben und der gegenüberliegende Dr.-Franz-Schütz-Platz selten ausgelastet ist, besteht im beschriebenen Bereich weiterhin eine quantitativ ausreichende Stellplatzsituation.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme entstehen nur geringe Aufwendungen von unter 1.000,- € für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Diese werden aus dem Produkt 010.111.080 Serviceleistungen Baubetriebshof Aufwandskonto 5216.0000 bezahlt.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Andreas Apsel

Erster und Technischer Beigeordneter