Betreff
Onlinezugangsänderungsgesetz (OZG-ÄndG) und Weiterentwicklung Kommunalportal
Vorlage
DezIV/0634/2023
Art
Informationsvorlage

Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtete Bund und Länder, bis Ende 2022 alle relevanten Verwaltungsleistungen deutschlandweit digital anzubieten und miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Erfüllt wurden die geweckten Erwartungen und selbstgesteckten Ziele jedoch nicht. Der Digitalisierungsgrad und die Zufriedenheit mit der Verwaltung bleiben deutlich hinter den Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft zurück.

 

Dennoch gilt das Onlinezugangsgesetz (OZG) trotz der erheblichen Probleme und Verzögerungen bei der bisherigen Umsetzung weiter als entscheidender Baustein für eine digital transformierte Kommunalverwaltung. Dies sowohl im Hinblick auf die Bereitstellung digitaler Angebote für die Bürgerinnen und Bürger wie auch im Hinblick auf eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und somit medienbruchfreie Ver- und Bearbeitung der internen Verwaltungsprozesse. Die abgelaufene OZG-Frist wurde vor diesem Hintergrund in der Fachwelt als Gelegenheit begriffen, ein neues Gesetz zu verabschieden, das die Schwachstellen des alten adressiert und endlich frischen Wind in die Verwaltungsdigitalisierung bringen.

 

Auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens hatte bezüglich des ausstehenden Nachfolgegesetzes bereits im Dezember mit einer Pressemitteilung eine finanzielle Unterstützung und Planungssicherheit als Voraussetzung für eine gelingende flächendeckende Digitalisierung für Verwaltungsleistungen eingefordert und ein Thesenpapier zu den zentralen Problemen, die das neue Gesetz lösen muss, erstellt.

 

Mit Schnellbrief 20/2023 vom 02. Februar 2023 informierte der Städte- und Gemeindebund (StGNRW nunmehr über den Referentenentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (OZG-ÄndG).

 

Der Gesetzentwurf sieht folgende wesentliche Maßnahmen vor und enthält nach Einschätzung der Geschäftsstelle des StGB somit einige sinnvolle Regelungen, die zu einer Verbesserung der OZG-Umsetzung und zukünftigen digitalen Verwaltung führen können:

 

             Streichung OZG-Umsetzungsfrist zugunsten einer noch zu regelnden Schwerpunkt-        setzung und begleitenden Evaluierung

             Bund stellt zentrale Basisdienste bereit und ersetzt damit landeseigene Entwicklungen für           Bürgerkonto und Postfach


 

             Regelung zum Verwaltungsverfahrensrecht für die OZG-Umsetzung zur einfachen und   einheitlichen elektronischen Ersetzung der Schriftform, zudem Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels

             Stärkere Berücksichtigung der Belange der Kommunen

             Das einheitliche Organisationskonto erhält Rechtssicherheit und wird verbindlich

             Bereitstellung eines einheitlichen Supports

             Datenschutzregelungen für EfA-Antragsassistenten

             Regelung des Once-Only-Prinzips durch eine Generalklausel

             Verbindlichkeit der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit

           

Die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes soll begleitend evaluiert werden (§ 12 OZG). Die begleitende Evaluierung soll den bisherigen Austauschprozess verstetigen und mit einem kontinuierlich begleitenden Fehlerbehebungsprozess flankieren.

 

 

Wechsel vom Servicekonto.NRW zur BundID

Am 03. Februar 2023 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) in einer Pressemitteilung bereits darauf hingewiesen, künftig auf das Nutzerkonto des Bundes (BundID) setzen zu wollen. In Abstimmung mit dem Ministerium soll die Einführung der BundID und die Ablösung des Servicekonto.NRW zentral geplant und umgesetzt werden. Mit der Einführung der BundID wird auch das bundesweite und rechtssichere Postfach verfügbar sein. Das Servicekonto.NRW wird also entbehrlich, allerdings nicht direkt abgeschaltet werden, sondern zunächst parallel weiter genutzt werden. Eine mögliche Migration von bestehenden Konten in ein BundID-Konto wird aktuell ebenfalls eruiert.

 

 

Weiterentwicklung Kommunalportal.NRW

 

Die Verwaltung berichtet regelmäßig im Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie über die Weiterentwicklung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen in dem Kommunalportal.NRW.

 

Für die inhaltliche Pflege der fachbereichspezifischen Informationen wurden Anfang Februar die für den Webauftritt verantwortlichen Mitarbeitenden in den Fachbereichen (mindestens eine Person je Fachbereich) gezielt geschult, sodass die Bearbeitung der Inhalte von nun an dezentral erfolgt und weitere Online-Dienstleistungen realisiert werden können.

 

Eine Auswertung der seit der Veröffentlichung des Portals eingegangenen Anträge wird im Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie am 16.03.2023 vorgestellt.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Bettina Scholten

Beigeordnete