Die Verwaltung richtet in der Büdericher Allee eine Einbahnstraße ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz bis zum Brühler Weg auf einer Länge von 210 m ein. Ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz wird die Weiterfahrt auf der Büdericher Allee untersagt.

 

Aufgrund von immer wiederkehrenden Beschwerden aus der Anwohnerschaft und eigenen Ver-kehrsmessungen wurde festgestellt, dass der Großteil der Fahrzeuge die vorgeschriebene Ge-schwindigkeit von 30 Km/h nicht einhalten und viele Kraftfahrzeuge die Büdericher Allee, insbe-sondere in Fahrtrichtung Brühler Weg (diese Fahrtrichtung ist höher belastet also die Fahrtrichtung Theodor-Hellmich Str., siehe Anlage) als Abkürzung zur Umfahrung der Ampelanlagen L137 / Dorfstraße L30 benutzen.

 

Maßnahme

Zur Einhaltung von Tempo 30 km/h, vor allem in dem Bereich der Grundschule und zur Unterbindung der Abkürzung und Umfahrung der Ampelanlage L137/L30, soll eine Einbahnstraßenregelung auf der Büdericher Allee umgesetzt werden. Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr beidseitig geöffnet sein. Am geplanten Standort des Durchfahrtsverbots-Schildes ist bereits eine Querungshilfe mit Straßeneinengung vorhanden, welche ein Begegnungsverkehr unterbindet.

 

Grundsätzlich kann die Straßenverkehrsbehörde unter Anwendung des § 45 STVO die Benutzung bestimmter Straßen und Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten, z.B. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen. Die Einrichtung kann auch unter anderem angeordnet werden, wenn eine Straße als Abkürzung (Schleichverkehr) nachweislich genutzt wird.

 

Eine Einbahnstraße erfüllt nicht nur einen, sondern gleich mehrere Zwecke. Dadurch, dass die Fahrzeuge dort nur in eine Fahrtrichtung fahren dürfen, ist der hier zulässige Radverkehr weniger gefährdet.  Zudem ist eine echte Einbahnstraße hinsichtlich der Verkehrssituation in Hinblick auf den Schulstandort übersichtlicher als eine „unechte“ Einbahnstraße (nur Durchfahrtsverbot) im Zweirichtungsverkehr. Das wiederum hat zur Folge, dass auch bei einer höheren Geschwindigkeit Unfälle durch unübersichtliche Verkehrssituationen eher vermieden werden. Hinzu kommt, dass Einbahnstraßen zusätzliche Parkplätze schaffen, ohne dass der fließende Verkehr durch die parkenden Fahrzeuge gestört wird. Des Weiteren wird die Zahl der durchfahrenden Fahrzeuge unter anderem dadurch gesenkt, dass Einbahnstraßen, wenn sie nicht in die gewünschte Richtung ausgelegt sind, nicht mehr als Durchfahrtsstraße oder Schleichweg genutzt werden können. So dienen sie mitunter der Verkehrsberuhigung. Das wiederum sorgt für eine weitere Sicherung des Schulweges.

Zudem wurden bereits Einbauten im Fahrbahnbereich der Büdericher Allee hergestellt, so dass eine erhöhte Geschwindigkeit nicht zu erwarten ist.

 

Verkehrliche Auswirkungen

Die verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahme auf den Verkehrsfluss sind als sehr untergeordnet zu werten. Umwegfahrten finden nur in einem kleinen Gebiet für einzelne Anlieger statt, die jedoch gerade durch die verkehrsberuhigende Maßnahme profitieren, Schleichverkehre können so effektiv vermindert werden.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme entstehen nur geringe Aufwendungen von unter 2.000,- € für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Diese werden aus dem Produkt 010.111.080 Serviceleistungen Baubetriebshof Aufwandskonto 5216.0000 bezahlt.

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Andreas Apsel

Erster und Technischer Beigeordneter

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 Verkehrszeichenplan

Anlage 2 Messergebnisse nach Fahrtrichtungen aus 2021 und 2022