Betreff
Sanierung der Karl-Borromäus-Straße (Kanal, Straße) von Kolpingstraße bis Nordstraße in Meerbusch-Büderich
1. Ergebnis der Bürgerinformation
2. Beschluss des Ausbaus
Vorlage
FB5/1670/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt die Sanierung der Karl-Borromäus-Straße (Kanal und Straße) in Meerbusch-Büderich gemäß der vorgelegten Variante II als verkehrsberuhigter Bereich. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau in seiner Sitzung am 22.11.2022 die Straßensanierung der o.g. Straße vorgestellt und dem Ausschuss empfohlen, auf der Basis der vorgestellten Varianten zur Ausbauplanung eine Anliegerinformation durchzuführen (siehe hierzu Drucksache FB 5/1613/2022). Entsprechend der Beschlussfassung wurde die Anliegerinformation am 08.2.2023 durchgeführt. Planerische und technische Randbedingungen:

Zum Erfordernis der Straßensanierung wird auf die Beratungsvorlage FB 5/1613/2022 verwiesen, die in Anlage 2 beigefügt ist. Aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht ist gerade vor den Hintergrund der durchzuführenden Kanalbauarbeiten eine grundhafte Erneuerung des Straßenaufbaus unerlässlich.

Parallel zu der am 08.02.2022 durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung hat die Verwaltung eine interne Beteiligung und Abstimmung der Planung mit den betroffenen Fachbereichen und der Feuerwehr durchgeführt, deren Ergebnisse in die Planung eingeflossen sind.  

Verkehrssituation Bestand:

Die derzeitige Verkehrssituation beinhaltet eine Anliegerstraße im Trennungsprinzip mit beidseitigen Gehwegen sowie einseitigem Parken auf der Fahrbahn im kompletten Bereich von Kolpingstraße bis Nordstraße.

Die einseitige Parkreihe führt auf Grund der verbleibenden Restfahrbahnbreite zu Konflikten, da kein Begegnungsverkehr möglich und ein Ausweichen in den verbleibenden Parklücken notwendig ist.

Die Anlieger bestätigen den hohen Parkdruck auf der Karl-Borromäus-Straße. Zudem berichten sie über zahlreiche Fremdparker (Flughafen, Schule) und den morgendlichen Schulverkehr durch Lehrer und Elterntaxis.

Baulicher Bestand:

Die Fahrbahn der Karl-Borromäus-Straße mit ihrem bauliche Ursprung aus den 1950er Jahren ist sichtbar in einem maroden Zustand. Es sind zahlreiche Risse und Aufbrüche in der Deckschicht sichtbar. Des Weiteren sind Bord- und Rinnenanlagen abgängig oder beschädigt. Eine wirtschaftliche Unterhaltung ist damit nicht mehr gegeben. Durch die gemäß Abwasserbeseitigungskonzept zwingend erforderliche Kanalsanierung in offener Bauweise erfordert des Weiteren Straßenbaumaßnahmen, die durch die grundhafte Erneuerung mit erbracht werden können.

Das vom FB 5 beauftragte Bodengutachten kommt ergänzend zu dem Ergebnis, dass in weiten Teilen kein richtlinienkonformer Oberbau vorhanden ist. Aus diesem Grund ist eine nachhaltige Unterhaltung bzw. Ausbesserung der Fahrbahndecke wirtschaftlich nicht sinnvoll. Auch eine reine Deckensanierung ist wegen des unzureichenden ungebundenen Oberbaus keine Alternative. Die Wirksamkeit solcher Maßnahmen wäre nur von kurzer Dauer und daher im Sinne von sparsamer Verwendung von Steuergeldern nicht zielführend.

Der südlich gelegene Gehweg im Bereich Kolpingstraße bis auf Höhe Haus-Nr. 1a ist in einer Breite < 1,0 m ausgebaut. Hier ist eine sichere Nutzung nur sehr eingeschränkt (Begegnungsverkehr mit z.B. Kinderwagen) und damit für mobiltätseingeschränkte Menschen in der Praxis nicht möglich.

Dieser Zustand wird auch von den Anliegern bestätigt.

Der vorhandene Kanal DN 300 aus den 1960iger Jahren wird in offener Bauweise durch einen neuen in der Dimension DN 500 ersetzt. Gleichzeitig werden die Hausanschlüsse erneuert. Der Baubeginn der Straßensanierung ist unabhängig der Varianten inklusive notwendiger Kanalerneuerung für November/Dezember 2023 vorgesehen.

Zukünftiges Verkehrskonzept:

Variante I

Diese Variante stellt den Ausbau im jetzigen Bestand dar, welcher nur als Referenzvariante dient.

Variante II

Für die Karl-Borromäus-Straße als Anliegerstraße mit vergleichsweise schwachem Verkehrsaufkommen und im auszubauenden Bereich mit einer Länge von rund 180 m ist ein verkehrsberuhigter Bereich gem. VZ 325 der Variante II das zielführenste Verkehrskonzept. Innerhalb dieses Bereichs gilt: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird in der Karl-Borromäus-Straße durch mehrere bauliche Elemente erreicht. In den Zufahrten Kolpingstraße und Nordstraße wird eine Schwelle mit Rampensteinen (Sinussteinen) hergestellt, um den Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass ein verkehrsberuhigter Bereich beginnt. Dies ist bereits im Meerbuscher Stadtgebiet bei mehreren Wohngebieten so umgesetzt und als zielführend und angebracht von den Bewohnern bestätigt worden.

Die Parkplätze werden so angeordnet, dass die Zufahrten zu den privaten Einfahrten nicht gestört werden und durch eine gegenüberliegende Anordnung eine Verengung der Fahrbahn erreicht wird. Dadurch werden Geschwindigkeiten im Verkehr reduziert, da an den Einengungen nur ein Begegnungsverkehr Radfahrer-Fahrzeug bzw. Fußgänger-Fahrzeug möglich ist. Durch die Pflanzenbeete wird erreicht, dass auch im unbeparkten Zustand eine Einengung vorhanden ist. Die verbleibenden breiteren Straßenabschnitte erlauben einen Begegnungsverkehr Fahrzeug-Fahrzeug und bieten gleichzeitig für die Fußgänger eine Aufenthaltsqualität.

Alternative Variante III

Variante III beinhaltet die Straßenerneuerung im Trennungsprinzip. Hier wird der Gehweg im Bereich Kolpingstraße bis Haus-Nr. 1a auf ca. 1,50 m verbreitert. Dadurch unterschreitet die Fahrbahnbreite das benötigte Gegenverkehrsmaß von 5,50 m. Deshalb wird die verbleibende Fahrbahnbreite auf Einbahnstraßenbreite reduziert (3,50 m) und dem schulseitigen Gehweg werden die Restbreiten zugeschlagen und hier auch Pflanzbeete im Gehweg integriert.

Hierdurch entsteht dann faktisch eine Einbahnstraßenregelung ab Kolpingstraße bis Nordstraße mit Fahrtrichtung Nordstraße. Im ersten Abschnitt bis Haus-Nr. 1a können auf Grund fehlender Breiten keine Fahrzeuge seitlich Parken. Im weiteren Verlauf ist dann einseitiges Parken möglich, aber verbleibende Restlänge und Einfahrtslagen ergeben nur noch 7 mögliche Parkplätze. Bei dieser Variante beträgt beidseitig die verbleibende Gehwegbreite ab Haus-Nr. 1 / 3 bis Nordstraße ca. 1,50 m. Dies entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik bzw. Regelwerke und wäre ein aus den Randbedingungen hervorgehender ungünstiger Kompromiss. Dieser ist verkehrstechnisch aber nicht mit der aktuellen Normgebung vereinbar und wird daher nicht weiterverfolgt.

Beteiligung der Eigentümer nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)

Die beschriebenen Maßnahmen erfüllen den Tatbestand einer Erneuerung der Fahrbahn, und der Straßenentwässerung nach § 8 KAG NRW. Daher sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke Beiträge gemäß der Satzung der Stadt Meerbusch für straßenbauliche Maßnahmen (BS-KAG) zu erheben.

Diese werden nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge, die am 03.04.2020 durch den Landtag NRW beschlossen wurde, durch das Land NRW übernommen. Das Land NRW übernimmt zur Entlastung der Beitragspflichtigen die Zahlung der auf das Grundstück entfallenden Straßenausbaubeiträge zu 100 % (Landtagsbeschluss vom 24.03.2022). Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Erstattung dieses Bürger-Anteils seitens der Bez.-Reg..

 

Nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorliegen der Rechnungen stellt die Verwaltung einen entsprechenden Zuwendungsantrag beim Land NRW (NRW.Bank). Hierbei sind die Beiträge, die auf das städtische Grundstück entfallen, sowie der gem. BS-KAG zu tragende Anteil der Allgemeinheit, nicht zuwendungsfähig.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wird dann weiterhin mit den Eigentümern abgerechnet, d.h. dieser erhält einen Bescheid mit einer Beitragsfestsetzung für das Grundstück, allerdings entfällt die Zahlungsforderung. Es erfolgt im Bescheid der Hinweis, dass der Beitrag bereits durch das Land NRW gezahlt wurde.

 

Finanzielle Auswirklungen:

Die vorgestellten Varianten wirken sich wie folgt aus:

 

Variante II

 

Kosten:

Fahrbahn         472.000 €

Straßenentwässerung -> 31,2 % von. 130.000 € (reine Kanalkosten) = 40.560,00 €

 

Umlage:

512.560 € * 0,7= 358.792 €

davon entfallen ca. 169.000 € auf das städtische Grundstück (Schule)

 

Förderung: 189.792 €

 

Variante III

 

Kosten:

Fahrbahn, Gehwege   459.000 €

Straßenentwässerung -> 31,2 % von 130.000 € (reine Kanalkosten) = 40.560,00 €

 

Umlage:

499.560 € * 0,7= 349.692 €.

davon entfallen ca. 165.000 € auf das städtische Grundstück (Schule)

 

Förderung: 184.692 €

 

Ergebnis der Bürgerinformation

 

Im Folgenden werden die in der Bürgerinformationsveranstaltung am 8.02.2022 geäußerten Wünsche und Anmerkungen zum Ausbauentwurf zusammengefasst aufgeführt. Ein Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung ist als Anlage 3 der Vorlage angehängt.

 

Eine Verkehrsberuhigung wird von einem großen Anteil der Bürger befürwortet, auch wenn einzelne mehr Parkraum möchten oder eine Separierung der Verkehrsflächen. Aufgrund der vorhanden Breite der Verkehrsfläche lassen sich jedoch nicht alle Wünsche unterbringen, so dass der vorgeschlagene verkehrsberuhigte Bereich den größten gemeinsamen Nenner darstellt, für alle eine sichere Verkehrsfläche herzustellen, bei der der motorisierte Individualverkehr nicht bevorrechtigt ist.

 

Die detaillierten Fragen und Anregungen der Bürger handeln sich um die in der Zusammenfassung erwähnten Punkte und können dem Protokoll der Bürgerinformation entnommen werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Sanierungskosten für die Verkehrsflächen brutto:  472.000,00 €

Kosten Kanalsanierung einschließlich Hausanschlussleitungen brutto: 200.000 €

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für die Straßenerneuerung im städtischen Haushalt beim Produkt 120 541 010 „Straßen, Wege, Plätze“ beim investiven Konto 7.12001108-7852 0000 vorhanden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Kanalsanierung sind im städtischen Haushalt beim Produkt 110 538 010 „Stadtentwässerung“ beim investiven Konto 7.11002105-7852 0000 vorhanden.

 

Die Einnahmen in Höhe von ca. 190.000 € werden im städtischen Haushalt beim Produkt 120 541 010 „Straßen, Wege, Plätze“ beim investiven Konto 7.12001019-6881 0000 im Haushaltsjahr 2025 veranschlagt.


Alternativen:

Keine