Betreff
Schwangerschafts(konflikt)beratung
Vorlage
FB2/259/2012/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt, sich aus der freiwilligen Förderung der Schwangerschafts­(konflikt)­beratung für die Diakonie Krefeld & Viersen sowie dem Verein Frauen beraten / donum vitae Krefeld zum 31.12.2012 zurückzuziehen, da eine bedarfsgerechte Versorgung mit Mitteln des Landes und des Rhein-Kreis Neuss verantwortlich sichergestellt ist.

 


Sachverhalt:

Der Sozialausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 13. Oktober 2011 und am 8. Mai 2012 mit den freiwilligen Zuschüssen unter anderem für die Schwangerschaftskonfliktberatung beschäftigt.

 

Die finanzielle Basis aller Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen im Umkreis bildet ein Landeszuschuss, der 80% der entstandenen erstattungsfähigen Bruttopersonalkosten und 8.000,- € Sachkostenpauschale je vollzeitbeschäftigte Fach- oder Verwaltungskraft zuzüglich der Erstattung von Kosten für Honorarkräfte beinhaltet. Bewilligt wird 1 Vollzeitstelle ab 40.000 Einwohner. Die restlichen 20% Personalkosten müssen vom Anbieter als Eigenanteil bzw. über weitere Zuschüsse erbracht werden.

 

Die Stadt Meerbusch hat in der Vergangenheit der Diakonie Krefeld & Viersen sowie dem Verein Frauen beraten/donum vitae einen freiwilligen Pauschalzuschuss zu den Personalkosten gewährt. Die Diakonie Krefeld & Viersen erhält für ihr wöchentliches Beratungsangebot in Räumen in Büderich einen pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 7.670,- € jährlich auf Antrag und nach Zusendung eines Verwendungsnachweises durch die Stadt Meerbusch. Die Beratungsstelle des Vereins Frauen beraten/donum vitae in Krefeld erhält für ihre Beratungstätigkeit, die ausschließlich in Krefeld erfolgt, jährlich einen pauschalierten Zuschuss der Stadt Meerbusch in Höhe von 2.320,-€ auf Antrag und Vorlage eines „kleinen Verwendungsnachweises“ in Form eines Jahresberichtes.

 

Anlässlich der Diskussion im Sozialausschuss infolge eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen wurde die Versorgungssituation insgesamt überprüft.


Der Rhein-Kreis Neuss – Gesundheitsamt - ist selber Träger einer Schwangerschafts-(konflikt)beratungsstelle mit Beratungsleistungen in Neuss. Darüber hinaus fördert er die Beratungsstelle des Caritasverbandes (Esperanza) in 2011 mit 21.116,-€, die Beratungsstelle des Sozialdienst kath. Frauen (Esperanza) in Neuss mit 19.043,-€ und Frauen beraten/Donum vitae in Neuss mit 28.746,-€/ca.. Damit ist aus Sicht des Kreises eine flächendeckende Versorgung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sicher gestellt.

 

Schwangerschaftskonfliktberatung, Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss

41460 Neuss, Oberstraße 91,

 

Frauen beraten/donum vitae e. v.

41460 Neuss, Hamtorstr. 6,

41515 Grevenbroich, Schloßstr. 12 (Alte Feuerwache), Außenstelle

41540 Dormagen, Knechtstedener Str. 20, Außenstelle

 

Esperanza Schwangerschaftsberatung

41468 Neuss, Dunantstraße 36b, 

41515 Grevenbroich, Bergheimer Str. 13,

41539 Dormagen, Unter den Hecken 44,

 

Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es die Möglichkeit für die Stadt Meerbusch Beratungsstellen in der Nähe zu suchen. Für Meerbusch werden im Umkreis von 10 km 8 Beratungsstellen angezeigt. Im Umkreis von 20 km finden sich sogar 28 Beratungsstellen (s. Anlage). Zum Vergleich: Für Kaarst werden im Umkreis von 10 km die 3 Neusser Stellen und für Willich werden 4 Beratungsstellen in Krefeld angezeigt.

 

Ferner zahlt keine weitere Kommune im Rhein-Kreis Neuss einen Zuschuss für diese Beratungsleistung. Lediglich die Stadt Dormagen finanziert in ihrem „ Haus der Familie“ (Caritas) u.a. auch das Angebot der Schwangerenberatung.

 

Vor dem Hintergrund und unter Berücksichtigung der insgesamt ausgewogenen Versorgungssituation im Umkreis von 10 km ist die bisherige Zuschussvergabe zu überdenken. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf die freiwillige Förderung zu verzichten und auf die bestehenden Beratungsstellen zu verweisen. Während der Zuschuss für den Verein Frauen beraten/donum vitae jährlich durch den Sozialausschuss zu beschließen ist, kann die Vereinbarung mit der Diakonie Krefeld Viersen jeweils zum Ende eines Halbjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Sofern die Zuschusskürzung noch zum kommenden Jahr realisiert werden soll, muss somit im September eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen.




Finanzielle Auswirkung:

Mittel in Höhe von 9.990 € können eingespart werden.


Alternativen:

Die bisherige Zuschusspraxis wird beibehalten.