Betreff
Änderungssatzung zur Unterbringung von Aussiedlern, ausländischen Flüchtlingen und Wohnungslosen
Vorlage
FB22/1668/2023
Aktenzeichen
FB 22 / 7
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte I. Änderungssatzung zur Unterbringung von Aussiedlern, ausländischen Flüchtlingen und Wohnungslosen sowie die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation rückwirkend zum 01.01.2023.

 


Sachverhalt:

 

Durch den seit 24. Februar 2022 andauernden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine ist weitere große Flüchtlingswelle in Europa ausgelöst worden.

 

In der Stadt Meerbusch haben bisher bereits mehr als 600 ukrainische Flüchtlinge einen Wohnsitz gefunden. Zum einen wurden sie durch ein großes privates Engagement in privaten Haushalten aufgenommen, zum anderen wurden sie von der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes der Stadt zugewiesen.

 

Seit August bis zum Jahresende 2022 mussten insgesamt 111 Personen im Rahmen des FlüAG, 34 Personen mit einer Wohnsitzauflage und 43 sonstige Zugänge (Familiennachzug, Rückkehrer etc.) durch die Stadt aufgenommen und in Unterkünften untergebracht werden. Die bestehenden Übergangswohnheime kamen dadurch an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazitäten. Die Verwaltung hat sich jedoch frühzeitig auf die zu erwartende Ankunft einer Vielzahl von geflüchteten eingestellt und zwei Notunterkünfte, eine am Neusser Feldweg und eine an der Stettiner Str., erstellt.

 

Am 03. Januar 2023 musste mit der Belegung der Notunterkunft Stettiner Str. 23 begonnen werden. Insgesamt 45 ukrainische Flüchtlinge sind dort bisher untergebracht worden. Die maximale Unterbringungskapazität beträgt 76 Personen. Als Betreiber der Unterkunft konnte der Verein „Meerbusch hilft“ gewonnen werden, der auch die Betreuung und die Gewährleistung der Einhaltung der Brandschutzauflagen übernommen hat. Ein entsprechender Betriebsträgervertrag wurde mit dem Verein geschlossen.

 

Aufgrund der im Vergleich zu den übrigen Unterkünften hohen Erstellungs- und Betriebskosten, ist für die Unterkunft Stettiner Str. eine eigene Gebührenrechnung zu erstellen.

 

Da die Unterkunft bisher als Turnhalle genutzt wurde, ist die Gebührenrechnung auf der Grundlage von Abrechnungsergebnissen aus dem Jahr 2022 und Schätzungen basierend auf Verbräuchen von Januar 2023 errechnet worden. Maßgebend für die Berechnung ist hierbei die neue Satzung für städt. Gebäude zur Unterbringung von Aussiedlern, ausländischen Flüchtlingen und Wohnungslosen vom 25.05.2022.

 

Die Gesamtkosten der Unterkunft Stettiner Straße werden sich im Jahr 2023 voraussichtlich auf 600.862 € belaufen. Dieser Wert wird durch die aktuelle Soll-Belegungszahl (76) dividiert und auf einen Monat heruntergerechnet. Der monatliche Pauschalbetrag beläuft sich somit auf 658,84 €.

 

Die Gebühr wird so berechnet, dass sie bei einer Vollbelegung kostendeckend wäre. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Belegung von 55% erreicht, sodass auch ein Kostendeckungsgrad von 55% zum jetzigen Zeitpunkt erreicht werden wird.

Die Bewohner, für die die Stadt noch Zahlungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erhält, bekommen ihren Wohnraum als Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Sie unterfallen somit auch nicht der Gebührenpflicht. Der in der FlüAG-Pauschale enthaltene Anteil für Unterkunftskosten kann daher bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt bleiben.

 

Für Selbstzahler (Flüchtlinge, die aufgrund von Einkommen die Unterkunftskosten selbst tragen müssen), die in der Unterkunft untergebracht werden mussten, wird eine Härtefallklausel eingeführt. Die in diesen Fällen selbst zu tragenden Unterkunftskosten werden in der Höhe auf die Gebühren der übrigen Unterkünfte begrenzt (187,29 €).

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Durch die Erweiterung der Gebührensatzung soll ein Großteil der entstandenen Aufwendungen bzw. laufenden Kosten für die Unterkunft Stettiner Straße refinanziert werden.

 


Alternativen:

 

keine