Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss beschließt im Bereich der Strümper Straße L154, zwischen der Zufahrt
zur Therapieklinik und der Hausnummer 47 eine Neuregelung des Parkens.
Sachverhalt:
An
der Strümper Straße L154 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situation
zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem fließenden Verkehr. Durch das Ein-
und Aussteigen zur Fahrbahn kommt es mit dem fließenden Verkehr häufig zu
Konflikten. Das gleiche Problem besteht beim Ein- und Aussteigen zum Geh- und
Radweg. Durch das Öffnen der Türen ist es hier bereits zu erheblichen
Konflikten mit dem Radverkehr gekommen.
Auch
durch das reine Abstellen der Fahrzeuge kommt es immer wieder im
Begegnungsverkehr zu Bagatellschäden an Fahrzeugen (abgefahrene Spiegel usw.).
Während
mehreren Zeiträumen wurde in jüngster Vergangenheit die Strümper Straße für die
Umleitungsstrecke entparkt. Während dieser Zeiträumen konnte eine deutliche
Verbesserung bzgl. der Verkehrssicherheit auf der Strümper Straße festgestellt
werden. Dies war der Auslöser, um eine teilweise dauerhafte Entparkung
vorzunehmen.
Von
Strümp kommend wird die rechte Fahrbahnseite zwischen Ausfahrt Therapieklinikum
und Bahnübergang mit Halteverboten neu geregelt. Als Ausnahme werden zwischen
den Häusern 81 und 83 ca. 3 Parkplätze freigehalten, um den Verkehr möglichst
zu entschleunigen.
Im
Bereich gegenüber der Hausnummer 47 und dem Bahnübergang soll aufgrund der oben
dargelegten Gründe die Parksituation ebenfalls durch Haltverbote neu geregelt
werden. Als Ausnahme sollen die bereits vorhandenen ca. 3 Stellplätze als
eingeschränktes Haltverbot für die dortigen Gewerbetriebenden um ca. 15 m in
Richtung Süden versetzt werden, damit der Bahnübergang uneingeschränkt
einsehbar ist.
Durch
die Haltverbote kann auch der ÖPNV besser seine Ziele erreichen, da dieser
nicht an jeder Stelle durch parkende Fahrzeuge ausgebremst wird. Die Maßnahme
wird von der Rheinbahn begrüßt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die
Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr stimmen dem Haltverbot entlang der
L154 zwischen der Zufahrt Therapieklinik und der Hausnummer 47 aufgrund er oben
dargelegten Gründen ebenfalls zu.
Da
sich durch die Maßnahme der Straßenquerschnitt erweitert wird im Anschluss ein
Radschutzstreifen auf der stadtauswärts Seite der Strümper Straße angestrebt.
Die notwendigen Vermessungsarbeiten müssen hierzu noch ausgeführt werden.
Haltverbotszeichen
durch Verkehrszeichen 283 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können dort
angeordnet werden, wo das Halten die allgemeine Verkehrssicherheit
beeinträchtigt, bzw. gefährdet wird. An diesen Stellen kommt ein Haltverbot
infrage. Wo es die Flüssigkeit des Verkehrs oder das Bedürfnis des ÖPNV
erfordert, kann ebenfalls ein Haltverbot infrage kommen.
Das
eingeschränkte Haltverbot durch Verkehrszeichen 286 StVO verbietet das Halten
auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum ein- und Aussteigen oder zum
Be- und Entladen. Ladegeschäfte müssen hierbei zügig und ohne Verzögerungen
durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: keine (Aufstellung und Unterhaltung
durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW)
Alternativen:
Die
heutige Verkehrsregelung wird beibehalten.