Betreff
Haltverbot und Neuregelung der Parksituation entlang der Strümper Straße (Landesstraße 154) zwischen Zufahrt Therapieklinik und der Hausnummer 47
Vorlage
FB5/1662/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt im Bereich der Strümper Straße L154, zwischen der Zufahrt zur Therapieklinik und der Hausnummer 47 eine Neuregelung des Parkens.

 

 


Sachverhalt:

 

An der Strümper Straße L154 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situation zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem fließenden Verkehr. Durch das Ein- und Aussteigen zur Fahrbahn kommt es mit dem fließenden Verkehr häufig zu Konflikten. Das gleiche Problem besteht beim Ein- und Aussteigen zum Geh- und Radweg. Durch das Öffnen der Türen ist es hier bereits zu erheblichen Konflikten mit dem Radverkehr gekommen.

 

Auch durch das reine Abstellen der Fahrzeuge kommt es immer wieder im Begegnungsverkehr zu Bagatellschäden an Fahrzeugen (abgefahrene Spiegel usw.).

 

Während mehreren Zeiträumen wurde in jüngster Vergangenheit die Strümper Straße für die Umleitungsstrecke entparkt. Während dieser Zeiträumen konnte eine deutliche Verbesserung bzgl. der Verkehrssicherheit auf der Strümper Straße festgestellt werden. Dies war der Auslöser, um eine teilweise dauerhafte Entparkung vorzunehmen.

 

Von Strümp kommend wird die rechte Fahrbahnseite zwischen Ausfahrt Therapieklinikum und Bahnübergang mit Halteverboten neu geregelt. Als Ausnahme werden zwischen den Häusern 81 und 83 ca. 3 Parkplätze freigehalten, um den Verkehr möglichst zu entschleunigen.

 

Im Bereich gegenüber der Hausnummer 47 und dem Bahnübergang soll aufgrund der oben dargelegten Gründe die Parksituation ebenfalls durch Haltverbote neu geregelt werden. Als Ausnahme sollen die bereits vorhandenen ca. 3 Stellplätze als eingeschränktes Haltverbot für die dortigen Gewerbetriebenden um ca. 15 m in Richtung Süden versetzt werden, damit der Bahnübergang uneingeschränkt einsehbar ist.

 

Durch die Haltverbote kann auch der ÖPNV besser seine Ziele erreichen, da dieser nicht an jeder Stelle durch parkende Fahrzeuge ausgebremst wird. Die Maßnahme wird von der Rheinbahn begrüßt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr stimmen dem Haltverbot entlang der L154 zwischen der Zufahrt Therapieklinik und der Hausnummer 47 aufgrund er oben dargelegten Gründen ebenfalls zu.

 

Da sich durch die Maßnahme der Straßenquerschnitt erweitert wird im Anschluss ein Radschutzstreifen auf der stadtauswärts Seite der Strümper Straße angestrebt. Die notwendigen Vermessungsarbeiten müssen hierzu noch ausgeführt werden.

 

Haltverbotszeichen durch Verkehrszeichen 283 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können dort angeordnet werden, wo das Halten die allgemeine Verkehrssicherheit beeinträchtigt, bzw. gefährdet wird. An diesen Stellen kommt ein Haltverbot infrage. Wo es die Flüssigkeit des Verkehrs oder das Bedürfnis des ÖPNV erfordert, kann ebenfalls ein Haltverbot infrage kommen.

Das eingeschränkte Haltverbot durch Verkehrszeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Ladegeschäfte müssen hierbei zügig und ohne Verzögerungen durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine (Aufstellung und Unterhaltung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW)

 


Alternativen:

 

Die heutige Verkehrsregelung wird beibehalten.