Betreff
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2023/2024: Sachstand Neubauplanung einschl. Kita-Standort Osterath
Vorlage
FB21/1659/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften, den Standort „Osterath Fröbelstr. (ehemals Turnhalle BGSchule)“ für den Neubau einer Kindertageseinrichtung vorzusehen.


Sachverhalt:

 

Zur Erreichung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung hat der Jugendhilfeausschuss eine Versorgungsquote von 98% der Ü-3 Kinder und 52% der U-3 Kinder beschlossen. Die Realisierung soll bis zum Jahr 2025 erfolgen. In der Folge wurde u.a. festgestellt, welche Maßnahmen für eine Zielerreichung erforderlich sind und entsprechende investive Mittel für den Bau neuer Kitas in den Haushalt eingestellt. In Büderich und Osterath konnten zwischenzeitlich in den Jahren 2020 und 2021 drei 6-gruppige Kitas errichtet werden.

 

Als weitere Neubaumaßnahmen befindet sich derzeit in Nierst eine 4-gruppige Einrichtung in der Umsetzung. Die vorhandene Kita mit 2 Gruppen wird damit ersetzt und mit der Aufstockung um zwei Gruppen erweitert.  Somit können in Nierst auch U-3 Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden. Die Fertigstellung wird Ende 2024/Anfang 2025 liegen.

 

Zudem hat sich in der Planung durchgesetzt, dass mit der Realisierung größerer Baugebiete auch die Betreuungsinfrastruktur von vorneherein Berücksichtigung finden muss. Sowohl für das Gebiet Kalverdonk, als auch für Böhler II wurden auf Grundlage der hierdurch ausgelösten Bedarfe jeweils neue Kitas vorgesehen. Verwaltungsseitig ist darauf zu achten, dass die Neubauten frühzeitig bei Bezug der Baugebiete zur Verfügung stehen.

 

Die Standortwahl einer Kindertageseinrichtung sollte so erfolgen, dass eine Versorgung in der Fläche gleichzeitig dem Grundsatz „kurze Beine - kurze Wege“ entsprechen kann. Wenn in einem Neubaugebiet über einen gewissen Zeitraum ein relativ hoher Bedarf ausgelöst wird, wird eine Kindertageseinrichtung dann überwiegend von diesen Kindern besucht. Dies relativiert sich jedoch im Laufe der Zeit und das Einzugsgebiet wächst.

 

Festzustellen ist, dass der Rechtsanspruch durch einen Betreuungsplatz erfüllt wird, der in zumutbarer Entfernung zu erreichen ist. Dazu besteht inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung, wonach grundsätzlich eine Entfernung von 5 km Fahrstrecke bzw. 30 Minuten Fahrzeit (mit dem PKW bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zumutbar ist, in ländlichen Bereichen entsprechend mehr.

 

Seit mehr als 2 Jahren sucht die Verwaltung nunmehr nach einem weiteren geeigneten Grundstück in Osterath für eine 5 -6 gruppige Einrichtung. Im Rahmen einer Standortanalyse im November 2020 (s. Anlage) wurden 14 Standorte geprüft und den seinerzeitigen Kriterien zugeordnet. Soweit überhaupt die Möglichkeit einer (zeitnahen) Realisierung bestand, hat die Verwaltung Weiteres geprüft und Gespräche bzw. Verhandlungen geführt.

 

In der Folge sollte eine Kindertagesstätte auf dem Gelände des Giesenend/Klasenhof errichtet werden. Eine Einigung über die Rahmenbedingungen einer Bebauung und weiterer Flächen konnte jedoch mit dem Investor nicht erzielt werden. Auch die Prüfung der Flächen „Am Krähenacker“ (Kranenburger Straße / Willicher Straße und "Krähennest" Rudolf-Lensing-Ring) hat zu keinem erfolgsversprechendem Ergebnis geführt. Für beide potentiellen Flächen ist im ersten Schritt Planungsrecht zu schaffen. Beide Flächen sind im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 134 als Bolzplatz bzw. als Fläche für Ballspiele/ Familien- und Erwachsenenbereich innerhalb des Areals für Sport und Spiel festgesetzt. Ein Änderungsverfahren oder eine Neuaufstellung des Bebauungsplans nimmt im besten Fall mind. 1,5 Jahre in Anspruch. Zudem ist der Einzugsbereich als schlecht zu bewerten. Leider konnte daher bis heute keiner dieser Standorte erfolgreich geplant werden.

 

Im Hinblick auf eine optimierte flächendeckende Anordnung der Kita-Standorte wurde in der Anlage I ein Kreis von 300m um jede der bestehenden Kindertageseinrichtungen gezeichnet. Letztlich ist das Einzugsgebiet einer Kindertageseinrichtung deutlich größer und wir decken schon jetzt mit unseren Kindertageseinrichtungen alle Teile von Osterath im Sinne der Erreichbarkeit gut ab. Im Herbst 2022 wurden neben den bisherigen Standorten auch Standorte innerhalb der vorhandenen Versorgungskreise bestehender Kitas geprüft.

 

Dabei zeigt sich, dass das Grundstück an der Fröbelstraße als einzige Alternativfläche innerhalb des Bebauungsplans Nr.182 Fröbelstraße / Bommershöfer Weg bzw. den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 308 Barbara-Gerretz-Schule / Am Hoterhof aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit und der Lage in Betracht kommt und mit einer entsprechenden baurechtlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 182 Fröbelstraße / Bommershöfer Weg mit einem Kita-Gebäude bebaut werden könnte.

 

Resultierend aus dem geltenden Planungsrecht kommt nur der Standort der alten Turnhalle der Barbara-Gerretz-Schule für eine Neuplanung eines Kindergartens in Frage. Im Bereich Fröbelstraße 16 sollen die erforderlichen Stellplätze untergebracht werden. Das zu erhaltende Hauptgebäude der ehemaligen Grundschule eignet sich u.a. aufgrund des zu geringen Flächenangebotes (Innenbereich sowie Außenbereich) nicht zur Unterbringung einer 5-6 gruppigen Kindertagesstätte. Zudem ist es zur Umnutzung als „Haus der Bildung“ vorgesehen.

 

Mit Blick auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 308 „Barbara-Gerretz-Schule / Am Hoterhof“ gilt es im Weiteren zu untersuchen, in welchem Umfang sich die Berücksichtigung der Kindertagesstätte auf die vorgesehenen Planinhalte auswirkt. Auswirkungen wird es auf die städtebauliche und architektonische Figur sowie auf die geplante verkehrliche Erschließung des zur Umsetzung beschlossenen Wettbewerbsergebnisses geben. Die notwendigen Anpassungen der städtebaulichen Zielsetzungen und deren finanzielle Folgen mit Blick auf das laufende Planverfahren wird die Verwaltung in einer separaten Beschlussvorlage als Änderung des Aufstellungsbeschlusses zusammenfassen und dem APL zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Das Einzugsgebiet hätte zwar große Überschneidungen mit der 4-gruppigen kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus, allerdings kann mit diesem zentralen Standort nahezu ganz Osterath als Einzugsgebiet gelten.

Wie der Standortanalyse zu entnehmen ist, ist dieser Standort in absehbarer Zeit die einzige Möglichkeit, den bedarfsgerechten Ausbau weiter voranzutreiben.

Da die Stadt nicht beabsichtigt die Kita selber zu errichten, ist vorgesehen, das Grundstück an einen Investor zu vergeben und dieser baut sodann eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung darauf. Eine mit dem Kita-Betrieb vereinbare weitere Nutzung des Gebäudes wäre möglich.

Das Raumprogramm wird den Anforderungen des LVR entsprechen und mit uns als Jugendamt abgestimmt. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, frühzeitig den künftigen Träger der Einrichtung einzubinden.

 

Im Rahmen der im § 79 SGB VIII gesetzlich verankerten Planungs- und Gesamtverantwortung des Jugendamts würde ein Verfahren angestrebt, über welches der Jugendhilfeausschuss die künftige Trägerschaft im Einvernehmen mit dem Eigentümer des Mietobjektes bestimmt.

Insgesamt schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Planungsausschuss zu empfehlen, die planerischen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertageseinrichtung an diesem Standort zu schaffen.


 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Für den lfd. Haushalt 2023 hat der Beschluss keine finanziellen Auswirkungen. Die Kostenfolgen bei einer möglichen Inbetriebnahme Ende 2024 sind u.a. abhängig von der künftigen Trägerschaft, der entsprechenden Landesförderung sowie der vom Träger zu leistenden Eigenanteile und werden in der weiteren Jugendhilfeplanung berechnet und in den kommenden Haushalt eingestellt.

 


Alternativen: