Im Zusammenhang mit den Maßnahmen
zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine
eingereisten Personen (Schutzsuchenden) in den Kommunen wurde von der
Landesregierung eine neue Rechtsverordnung (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO
UA-Schutzsuchendenaufnahme) zum haushalterischen Umgang mit dieser Situation
erlassen. Die Rechtsverordnung ist am 23.04.2022 in Kraft getreten und tritt am
31.12.2022 wieder außer Kraft.
Im Zuge dieser neuen
Rechtsverordnung wird in § 6 ein einschlägiges Berichtswesen über Erträge und
Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für
Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der
Schutzsuchenden vorgeschrieben. Zu den vorgenannten Aspekten finden Sie anbei
eine kurze Darstellung.
Nachfolgend sind die angefallenen
Aufwendungen und Auszahlungen sowie eingegangene Erträge und Einzahlungen
tabellarisch je Fachbereich angeführt, die zum Stichtag 31.12.2022 in den
betroffenen Bereichen vorgelegen haben.
Aufwendungen / Auszahlungen:
Fachbereich 2 |
|
30.06.2022
|
30.09.2022
|
31.12.2022
|
Leistungen für Bildung und
Teilhabe - Anteil UK |
6.000,00
€ |
6.000,00
€ |
6.000,00
€ |
|
Leistungen für Lebensunterhalt
- Anteil UK |
665.000,00
€ |
722.500,00
€ |
724.00,00
€ |
|
Leistungen für Unterkunft -
Anteil UK |
91.000,00
€ |
102.000,00
€ |
121.500,00
€ |
|
Krankenhilfe - Anteil UK |
noch
nicht bekannt |
noch
nicht bekannt |
39.000,00
€ |
|
Ausstattung Unterkünfte
UK-Flüchtlinge |
7.751,65 |
8.166,25
€ |
13.174,22
€ |
|
Dienstbezüge TVöD |
/ |
/ |
35.700,11
€ |
|
Versorgungskasse Beiträge TVöD |
/ |
/ |
2.766,83
€ |
|
SV-Beiträge TVöD |
/ |
/ |
10.363,80
€ |
|
bewegl. Vermögen ab 410 € - Ausstattung |
9.949,59 |
12.723,96
€ |
12.723,96
€ |
|
bewegl. Vermögen bis 410 € -
Ausstattung |
62.077,76 |
62.077,76
€ |
62.077,76
€ |
|
Ukraine - HzE ambulant |
4.132,26 |
10.350,37
€ |
18.022,30
€ |
|
Beratung Flüchtlingsfamilien
UK |
5.372,25 |
7.474,02
€ |
9.433,72
€ |
|
Unterhaltsvorschussleistungen
an Berechtigte |
/ |
/ |
12.247,00
€ |
|
Inobhutnahme |
/ |
/ |
6.941,12
€ |
|
Unterhaltsvorschussleistungen
an Berechtigte KiTa |
/ |
/ |
110,92
€ |
|
Gesamtkosten Fachbereich 2 |
851.283,51
€ |
931.292,36
€ |
1.074.061,74
€ |
Fachbereich 3 Schulverwaltung |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
31.12.2022
|
|
Lehrmaterial |
4.547,08 € |
4.547,08 € |
/ |
|
Fahrkosten (Abrechnung März) |
937,00 € |
937,00 € |
/ |
|
Ipads |
3.689,60 € |
3.689,60 € |
/ |
|
Gesamtkosten Fachbereich 3 |
9.173,68 € |
9.173,68 € |
168.859,71 € |
Service Immobilien |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
31.12.2022
|
Umbaumaßnahmen an
städtischen Gebäuden |
254.341,76 € |
300.098,01 € |
341.700,14 € |
Reinigungskosten |
4.447,57 € |
8.736,84 € |
15.707,42 € |
Mieten und Pachten |
19.814,50 € |
34.629,09 € |
55.660,38 € |
Gesamtkosten Service Immobilien |
278.603,83 € |
343.463,94 € |
413.067,94 € |
Gesamtsumme aller Aufwendungen |
1.139.061,02 € |
1.283.929,98 € |
1.655.989,39 € |
Erträge /
Einzahlungen:
Landeszuweisung Fachbereich 2 |
30.06.2022
|
30.09.2022
|
31.12.2022
|
Kostenerstattung Land (70%) |
/ |
/ |
8.572,90
€ |
Kostenerstattung durch das
Jobcenter |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
31.12.2022
|
Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten |
/ |
224.000,00
€ |
242.770,16
€ |
Service Finanzen |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
31.12.2022
|
Kostenbeteiligung
aus Bundesmitteln |
1.011.696,96 € |
1.011.696,96 € |
1.419.967,48 € |
Gesamtsumme aller Erträge /
Einzahlungen |
1.011.696,96 € |
1.235.696,96 € |
1.671.310,54 € |
Der Aufwand im Sachkonto 5339 2000
„Krankenhilfe“ liegt mindestens bei 39.000 €. Die Mitteilung über die
Abrechnung des 4. Quartals liegt leider derzeit noch nicht vor, sodass hierzu
keine Angabe zum endgültigen Aufwand gemacht werden kann.
Die Mittel der 3. Tranche der
Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln in Höhe von 408.270,52 € sind bereits
am 23.12.2022 zahlungswirksam geworden, sind jedoch im Haushaltsjahr 2023 zu
verwenden und entsprechend auch dort ertragswirksam vereinnahmt.
Kredite zur Liquiditätssicherung
oder für Investitionen wurden nicht aufgenommen.
Lagebericht:
Seit dem 24. Februar 2022 führt
Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies hat zur Folge, dass im
weiteren Verlauf des Krieges eine Flüchtlingswelle, auch in Richtung BRD,
ausgelöst wurde. Insbesondere in den ersten Monaten gelangten die ukrainischen
Flüchtlinge vielfach unkontrolliert nach Deutschland und eine gleichmäßige
Verteilung auf die einzelnen Kommunen war nicht möglich. In Meerbusch befanden
sich zwischenzeitlich bis zu 680 Flüchtlinge aus der Ukraine, die
glücklicherweise zumeist in Privathaushalten eine Unterbringung fanden.
Der Rat der Europäischen Union hat
mit Beschluss vom 04.03.2022 die sog. Massenzustrom-Richtlinie ausgelöst,
sodass den ukrainischen Flüchtlingen ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG
erteilt werden konnte. Der Lebensunterhalt wurde noch bis zum 01.06.2022 aus
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt. Im Mai 2022 haben
Bundestag und Bundesrat den Rechtskreiswechsel für die ukrainischen Flüchtlinge
in die Regelsysteme beschlossen, der zum 01.06.2022 in Kraft trat. Dies führt
grundsätzlich zu einer großen finanziellen Entlastung der Kommunen, auch wenn
sich die Transferleistungen lediglich in das SGB II verlagerten. Anfänglich
vertrat die Bezirksregierung Arnsberg die Ansicht, dass durch diesen
Rechtskreiswechsel auch eine Anrechnung der ukrainischen Flüchtlinge auf die
FLüAG –Quote nicht mehr möglich wäre. Dies führte jedoch dazu, dass viele
Kommunen, die überproportional viele ukrainische Flüchtlinge im Gemeindegebiet
aufgenommen hatten, nach Wegfall der Anrechnung, erneut Zuweisungen erhalten
hatten. So auch Meerbusch. Nach entsprechender kommunaler Intervention hat die
Landesregierung die Grundlage für die Berechnung der Quote dahingehend
angepasst, dass alle Flüchtlinge aus der Ukraine angerechnet werden.
Nach wie vor kann derzeit noch
nicht abgesehen werden, wie lange der Krieg in der Ukraine noch andauert und ob
dadurch noch einmal eine weitere Flüchtlingswelle ausgelöst wird. Zwar sind die
Kommunen nun nicht mehr für die Regelleistungen verantwortlich, jedoch für die
Unterbringung. Aufgrund der immer noch wachsenden Zahl der Flüchtlinge aus der
Ukraine, aber auch anderer Länder, war zuletzt die Inbetriebnahme einer
Turnhalle erforderlich. Zudem ist noch nicht abzusehen, wie viele der noch in
privaten Haushalten untergebrachten Flüchtlinge eine eigene Privatwohnung in
Meerbusch finden werden bzw. in Flüchtlingsunterkünfte untergebracht werden
müssen. Zumal diese Flüchtlinge mit Erteilung des Aufenthaltstitels eine
Wohnsitzauflage über 3 Jahre für Meerbusch erhalten. Der Wohnungsmarkt hat nach
hiesiger Einschätzung sehr viele Ukrainer aufgenommen und weitere Zuweisungen
bedeuten unweigerlich Wohnungslosigkeit und damit die Unterbringung in städt.
Flüchtlingsunterkünften.
Auch die Zahl der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge, vornehmlich aus Afghanistan und Syrien, steigt
stetig und erreicht vergleichbare Quoten wie nach der Flüchtlingswelle 2015.
Auch das Jugendhilfesystem ist an seine Belastungsgrenzen gekommen. Insgesamt
ist die Entwicklung weiterhin als beunruhigend zu bewerten.
gez.
Christian Bommers
Bürgermeister