Betreff
3. Bericht über Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
Vorlage
SFI/0616/2023
Art
Informationsvorlage

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchenden) in den Kommunen wurde von der Landesregierung eine neue Rechtsverordnung (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) zum haushalterischen Umgang mit dieser Situation erlassen. Die Rechtsverordnung ist am 23.04.2022 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2022 wieder außer Kraft.

 

Im Zuge dieser neuen Rechtsverordnung wird in § 6 ein einschlägiges Berichtswesen über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden vorgeschrieben. Zu den vorgenannten Aspekten finden Sie anbei eine kurze Darstellung.

 

Nachfolgend sind die angefallenen Aufwendungen und Auszahlungen sowie eingegangene Erträge und Einzahlungen tabellarisch je Fachbereich angeführt, die zum Stichtag 31.12.2022 in den betroffenen Bereichen vorgelegen haben.

 

 

Aufwendungen / Auszahlungen:

 

Fachbereich 2

 

30.06.2022

30.09.2022

31.12.2022

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Anteil UK

6.000,00 €

6.000,00 €

6.000,00 € 

Leistungen für Lebensunterhalt - Anteil UK

665.000,00 €

722.500,00 €

724.00,00 € 

Leistungen für Unterkunft - Anteil UK

91.000,00 €

102.000,00 €

121.500,00 € 

Krankenhilfe - Anteil UK

noch nicht bekannt

noch nicht bekannt

39.000,00 € 

Ausstattung Unterkünfte UK-Flüchtlinge

7.751,65

8.166,25 €

13.174,22 €

Dienstbezüge TVöD

/

/

35.700,11 €

Versorgungskasse Beiträge TVöD

/

/

2.766,83 €

SV-Beiträge TVöD

/

/

10.363,80 €

bewegl. Vermögen ab 410 €  - Ausstattung

9.949,59

12.723,96 €

12.723,96 €

bewegl. Vermögen bis 410 € - Ausstattung

62.077,76

62.077,76 €

62.077,76 €

Ukraine - HzE ambulant

4.132,26

10.350,37 €

18.022,30 €

Beratung Flüchtlingsfamilien UK

5.372,25

7.474,02 €

9.433,72 €

Unterhaltsvorschussleistungen an Berechtigte

/

/

12.247,00 €

Inobhutnahme

/

/

6.941,12 €

Unterhaltsvorschussleistungen an Berechtigte KiTa

/

/

110,92 €

Gesamtkosten Fachbereich 2

851.283,51 €

931.292,36 €

1.074.061,74 €

 

Fachbereich 3    Schulverwaltung

30.06.2022

30.09.2022

31.12.2022

Lehrmaterial

4.547,08 €

4.547,08 €

/

Fahrkosten (Abrechnung März)

937,00 €

937,00 €

/

Ipads

3.689,60 €

3.689,60 €

/

Gesamtkosten Fachbereich 3

9.173,68 €

9.173,68 €

168.859,71 €

 

Service Immobilien

30.06.2022

30.09.2022

31.12.2022

Umbaumaßnahmen an städtischen Gebäuden

254.341,76 €

300.098,01 €

341.700,14 €

Reinigungskosten

4.447,57 €

8.736,84 €

15.707,42 €

Mieten und Pachten

19.814,50 €

34.629,09 €

55.660,38 €

Gesamtkosten Service Immobilien

278.603,83 €

343.463,94 €

413.067,94 €

 

 

Gesamtsumme aller Aufwendungen

1.139.061,02 €

1.283.929,98 €

1.655.989,39 €

 

 

 

Erträge / Einzahlungen:

 

Landeszuweisung Fachbereich 2

30.06.2022

30.09.2022

31.12.2022

Kostenerstattung Land (70%)

/

/

8.572,90 €

 

Kostenerstattung durch das Jobcenter

30.06.2022

30.09.2022

31.12.2022

Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten

/

224.000,00 €

 242.770,16 €

 

Service Finanzen

30.06.2022

30.09.2022

31.12.2022

Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln

1.011.696,96 €

1.011.696,96 €

1.419.967,48 €

 

 

Gesamtsumme aller Erträge / Einzahlungen

1.011.696,96 €

1.235.696,96 €

1.671.310,54 €

 

 

Der Aufwand im Sachkonto 5339 2000 „Krankenhilfe“ liegt mindestens bei 39.000 €. Die Mitteilung über die Abrechnung des 4. Quartals liegt leider derzeit noch nicht vor, sodass hierzu keine Angabe zum endgültigen Aufwand gemacht werden kann.

 

Die Mittel der 3. Tranche der Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln in Höhe von 408.270,52 € sind bereits am 23.12.2022 zahlungswirksam geworden, sind jedoch im Haushaltsjahr 2023 zu verwenden und entsprechend auch dort ertragswirksam vereinnahmt.

 

Kredite zur Liquiditätssicherung oder für Investitionen wurden nicht aufgenommen.

 

 

Lagebericht:

 

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies hat zur Folge, dass im weiteren Verlauf des Krieges eine Flüchtlingswelle, auch in Richtung BRD, ausgelöst wurde. Insbesondere in den ersten Monaten gelangten die ukrainischen Flüchtlinge vielfach unkontrolliert nach Deutschland und eine gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Kommunen war nicht möglich. In Meerbusch befanden sich zwischenzeitlich bis zu 680 Flüchtlinge aus der Ukraine, die glücklicherweise zumeist in Privathaushalten eine Unterbringung fanden.

 

Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 04.03.2022 die sog. Massenzustrom-Richtlinie ausgelöst, sodass den ukrainischen Flüchtlingen ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erteilt werden konnte. Der Lebensunterhalt wurde noch bis zum 01.06.2022 aus Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt. Im Mai 2022 haben Bundestag und Bundesrat den Rechtskreiswechsel für die ukrainischen Flüchtlinge in die Regelsysteme beschlossen, der zum 01.06.2022 in Kraft trat. Dies führt grundsätzlich zu einer großen finanziellen Entlastung der Kommunen, auch wenn sich die Transferleistungen lediglich in das SGB II verlagerten. Anfänglich vertrat die Bezirksregierung Arnsberg die Ansicht, dass durch diesen Rechtskreiswechsel auch eine Anrechnung der ukrainischen Flüchtlinge auf die FLüAG –Quote nicht mehr möglich wäre. Dies führte jedoch dazu, dass viele Kommunen, die überproportional viele ukrainische Flüchtlinge im Gemeindegebiet aufgenommen hatten, nach Wegfall der Anrechnung, erneut Zuweisungen erhalten hatten. So auch Meerbusch. Nach entsprechender kommunaler Intervention hat die Landesregierung die Grundlage für die Berechnung der Quote dahingehend angepasst, dass alle Flüchtlinge aus der Ukraine angerechnet werden.

 

Nach wie vor kann derzeit noch nicht abgesehen werden, wie lange der Krieg in der Ukraine noch andauert und ob dadurch noch einmal eine weitere Flüchtlingswelle ausgelöst wird. Zwar sind die Kommunen nun nicht mehr für die Regelleistungen verantwortlich, jedoch für die Unterbringung. Aufgrund der immer noch wachsenden Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine, aber auch anderer Länder, war zuletzt die Inbetriebnahme einer Turnhalle erforderlich. Zudem ist noch nicht abzusehen, wie viele der noch in privaten Haushalten untergebrachten Flüchtlinge eine eigene Privatwohnung in Meerbusch finden werden bzw. in Flüchtlingsunterkünfte untergebracht werden müssen. Zumal diese Flüchtlinge mit Erteilung des Aufenthaltstitels eine Wohnsitzauflage über 3 Jahre für Meerbusch erhalten. Der Wohnungsmarkt hat nach hiesiger Einschätzung sehr viele Ukrainer aufgenommen und weitere Zuweisungen bedeuten unweigerlich Wohnungslosigkeit und damit die Unterbringung in städt. Flüchtlingsunterkünften.

 

Auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, vornehmlich aus Afghanistan und Syrien, steigt stetig und erreicht vergleichbare Quoten wie nach der Flüchtlingswelle 2015. Auch das Jugendhilfesystem ist an seine Belastungsgrenzen gekommen. Insgesamt ist die Entwicklung weiterhin als beunruhigend zu bewerten.

 


 

 

gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister