Betreff
RheinTakt-Konzept Abstimmung mit Nachbarkommunen und -Aufgabenträgern
Vorlage
DezIII/1652/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Mobilität nimmt das „RheinTakt“- Konzept und dessen Auswirkung auf das ÖPNV-Angebot in Meerbusch zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Mobilität beschließt, die in der Umsetzungsstufe 1 (Modul 1) aufgeführten Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung, diese gemeinsam mit der Rheinbahn und Stadt Düsseldorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen.

Der Ausschuss für Mobilität beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Maßnahmen der Stufe 2 (Modul 2 und 3) des Rhein-Takts in der Abstimmung mit der Rheinbahn und Stadt Düsseldorf verlässliche Mehrkosten zu ermitteln und dem Ausschuss für Mobilität in einer der nächsten Sitzungen zum Beschluss vorzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 ein Konzept zur kurzfristigen Optimierung des ÖPNV-Angebots (Projekt RheinTakt) beschlossen. Die Düsseldorfer Verwaltung wurde beauftragt, das Konzept mit den benachbarten Aufgabenträgern (Stadt Krefeld und Meerbusch) abzustimmen und die Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den vorgeschlagenen Umsetzungsstufen durchzuführen. (siehe Beratungsvorlage der Stadt Düsseldorf:

 

https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/vo0050.asp?__kvonr=97553)

 

Am 16.01.2023 hat die Stadt Düsseldorf und Rheinbahn AG den Städten Krefeld und Meerbusch und dem Rhein-Kreis-Neuss das Konzept und deren Auswirkungen auf die Stadtbahnlinien vorgestellt. (siehe Anlage 1: Projekt RheinTakt, Kurzdarstellung Meerbusch, Krefeld).

 

Für die Erreichung der RheinTakt-Ziele wurden sechs Planungsprämissen definiert, an denen sich die Konzeption orientiert: einheitliches Taktschema, optimierte Takte bei Linienüberlagerung, Linienoptimierung, Angebotsverbesserungen, Verbesserung der Anschlüsse und bessere Pünktlichkeit. Das vorgestellte neue ÖPNV-Angebot soll in den Nahverkehrsplan der Stadt Düsseldorf sowie in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die Rheinbahn aufgenommen werden. Da die Aufstellung des Nahverkehrsplans einige Jahre in Anspruch nehmen wird und mit der gewünschten und notwendigen Mobilitätswende rechtzeitig begonnen werden soll, hat die Rheinbahn und die Stadt Düsseldorf auf Basis von zahlreichen Erkenntnissen über Schwächen des bestehenden ÖPNV-Angebots ein vorgezogenes Maßnahmenpaket aus Verbesserungen mit kurzfristigem Umsetzungshorizont erarbeitet. Der Schwerpunkt der linienmäßigen Optimierungen liegt dabei auf dem Stadtbahn- und Straßenbahnnetz. Die meisten vorgeschlagenen Änderungen der Linienführungen betreffen das Stadtgebiet Düsseldorf.

 

Die Optimierung des ÖPNV-Angebots in Meerbusch betrifft die Stadtbahnlinien (U70, U74 und U76) und den Schnellbus SB 52. Um möglichst frühzeitige Wirkungen zu erzielen, wird die Umsetzung der Maßnahmen in zwei Umsetzungsstufen (geplante Umsetzungsjahre: 2023 und 2024) geplant. Eine entsprechende Beschlusslage der Stadt Meerbusch zur Umsetzung der kostenneutralen Änderungen der Umsetzungsstufe 1 und eine Finanzierungszusage über die betrieblichen Mehrleistungen, die in der Umsetzungsstufe 2 anfallen, wäre hier Voraussetzung.

 

In der Umsetzungsstufe 1 (Modul1) und 2 (Modul 2 und 3) sollen Stadt Meerbusch betreffend folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

I.                    Umsetzungsstufe 1 (Modul1)

 

a) Linie U70 soll zukünftig in Früh- und Spätspitze in beiden Richtungen als U70 fahren. Stand heute ist: Die Fahrzeuge fahren morgens als U70 in Richtung Düsseldorf und kehren als Fahrten der U76 zurück; am Nachmittag kehrt sich das Prinzip um. Die km-Leistung der Linie U70 verdoppelt sich dadurch (Gesamtkilometer im Jahr 85.767). Diese Änderung ist jedoch kostenneutral, weil sich gleichzeitig die Leistung der U76 im ähnlichen Maße verringert.

 

 

b) Integration der Linie U74 in die Linie U76

Die Linie U74 fällt in Zukunft weg, die Fahrten bleiben jedoch erhalten und verkehren in Zukunft als Linie U76.

 

Die täglichen/jährlichen Betriebsleistungen und Fahrtenhäufigkeiten bleiben auf den Stadtgebieten von Krefeld und Meerbusch bei der Umsetzungsstufe 1 des Projektes RheinTakt somit in etwa gleich. Es kommt in den Spitzenzeiten nicht zu einer Ausweitung des Angebotes/der Fahrtenhäufigkeit.

Umsetzungszeitraum: August 2023.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist im Jahr 2023 für die Stadt Meerbusch kostenneutral.

 

 

c) Ausweitung der Betriebszeit der Buslinie SB52 am Samstag (Freizeit und Einkaufsverkehr)

Der Schnellbus SB52 soll an Samstagen zwischen 10:00 und 19:00 Uhr im 60 Minutentrakt fahren. (Status Quo: Betriebszeit an Samstagen 11:00 bis 17:00 Uhr).

Geplanter Umsetzungszeitraum: Jahr 2024.

 

 

II.                  Umsetzungsstufe 2 (Modul 2 und 3; optional)

 

a) Ganztägige Ausweitung des 10-Minuten-Takts bis Meerbusch-Görgesheide (Modul 2 optional)

Diese Ausweitung des Angebots in Umsetzungsstufe 2 des RheinTakts (Modul 2), entspricht der angedachten Optimierung der K-Bahnkonzeptes: Umsetzungsstufe 1. Weitere Stufen des K-Bahnkonzeptes sind in dem Modul 2 nicht dargestellt. Für die Umsetzung der beiden Ausbaustufen des K-Bahnkonzeptes haben die Städte Düsseldorf, Krefeld und Meerbusch einen Letter of Intent unterschrieben.

 

Bei der Umsetzung der Stufe 2 des RheinTakts fallen auf Meerbuscher Stadtgebiet betriebliche Mehrleistungen von jährlich 226.388 km an. (Analog K-Bahnkonzept Stufe 1)

Mögliche Umsetzungszeitraum Jahr 2024.

 

 

a) Durchgehender Nachtverkehr im 30` Takt am Samstagen und Sonntagen bis Görgesheide.

Optional besteht die Möglichkeit zur Ergänzung des Nachtfahrangebotes mit einer durchgängigen Bedienung im 30’ Takt samstags und sonntags bis Görgesheide, wodurch eine jährliche Mehrleistung von 11.456 Betriebskilometern ausgelöst würde. Zurzeit finden zwei Fahrten zwischen 1.00 und 5.00 Uhr an Wochenenden statt.

 

Mögliche Umsetzungszeitraum Jahr 2024.

 

Voraussetzung für Umsetzung der Stufe 2 (Modul 2 und 3) ist der Beschluss der Stadt Meerbusch mit Finanzierungszusagen zu den anfallenden betrieblichen Mehrleistungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen des RheinTakts

 

Beide Umsetzungsstufen sind bereits in der Mittelfristplanung der Rheinbahn angemeldet (die Umsetzungsstufe I für den Wirtschaftsplan 2023). Fördermöglichkeiten für die zusätzlichen Betriebskosten sieht die Rheinbahn aktuell nicht.

 

Die Rheinbahn und die Stadt Düsseldorf gehen davon aus, dass unter bisherigen tariflichen Rahmenbedingungen die zusätzlichen Kosten durch RheinTakt in den nächsten Jahren durch Fahrgast- und Einnahmezuwächse kompensiert werden können. Für die Umsetzungsstufe 1 (gesamt 4,21 Mio Euro Mehrkosten) ist ein Anstieg der Fahrgastzahlen um etwa 1,5 Prozent (Bezugsbasis Fahrgastzahlen 2019: 205,8 Mio) erforderlich. Für die Umsetzung der Stufe 2 fallen weitere jährliche betriebliche Mehrkosten (Rheinbahn) i. H. v. 5,37 Mio Euro netto an, die den Anstieg der Fahrgastzahlen um weitere 1,9 % benötigen (hier ist jedoch eine modulare Umsetzung entsprechend der Nachfrageentwicklung möglich). Die Einnahmeprognosen sind zurzeit durch die aktuellen Neuangebote 49-Euro Ticket und durch die aktuelle allgemeine Kostenentwicklung schwierig. Etwa zwei Jahren nach Umsetzung der jeweiligen RheinTakt-Umsetzungsstufen soll eine Evaluation der durchgeführten Veränderungen stattfinden und die Ergebnisse den politischen Gremien vorgelegt werden. 

 

  1. Die Integration der Linie U74 in die Linie U76 und die Änderungen der Linie U 70 sind für die Stadt Meerbusch kostenneutral.

 

  1. Erweiterung der Betriebszeit der Schnellbuslinie SB52

Für die Erweiterung der Betriebszeit der Schnellbuslinie SB52 werden 3.229 Mehrkilometer im Jahr gefahren. Buskilometerpreis im Jahr 2022 betrug 1,17 € was für Mehrkilometer von 3.229km Mehrkosten in Höhe von ca. 3.778 €/a ergeben würde.

 

  1. Ganztägige Ausweitung des 10-Minuten-Takts bis Meerbusch-Görgesheide (Modul 2).

Nach der Berechnung der Rheinbahn wird bei der Ausweitung des 10-Minuten Taktes bis Meerbusch-Görgesheide eine Mehrkilometerleistung von 226.388 km/a entstehen.

Bei dem zurzeit geltenden Preis von 5,39 € würden sich Mehrkosten von ca.1.200.000 € pro Jahr ergeben.

 

  1. Durchgehender Nachtverkehr im 30` Takt am Samstagen und Sonntagen bis Görgesheide. (Modul 3 optional).

Durch die Verbesserung des Nachtverkehrs an den Wochenenden ergibt sich eine Mehrkilometerleistung von 11.456 km, was bei 5,39 € pro km Mehrkosten von ca. 61.748 Euro bedeuten würde.

 

 

Für die jährliche Betriebsmehrleistung können durch die Verwaltung nur die spezifischen, in den jährlichen Anhörgesprächen zwischen dem Aufgabenträger Kreis Neuss und der Rheinbahn/ Landeshauptstadt Düsseldorf vereinbarten, Kostensätze als Grundlage genommen werden (Kostensatz von 5,39 € pro Zugkilometer und 1,17 € pro Buskilometer, Stand Anfang 2022). Ob die Abrechnung für das Jahr 2023 jedoch mit den o.g. Kostensätze abgeschlossen wird und mit welchen Kostensätzen die Folgejahre abgerechnet werden, kann zur jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

 

In den Kostenschätzungen muss zusätzlich die Inflationsrate berücksichtigt werden.

 

Fazit: Zurzeit können durch die Verwaltung keine belastbaren Mehrkosten für die Umsetzungsstufe 2 (Modul 2 und 3) des RheinTakt-Konzeptes genannt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Siehe Sachverhalt.

 


Alternativen: