Betreff
Kooperationsvereinbarung mit Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.
Vorlage
FB2/0615/2023
Art
Informationsvorlage

Mit der Reform des SGB VIII sind mit § 9a SGB VIII nunmehr Ombudsstellen fester Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und verpflichtend einzurichten. Ombudsstellen dienen jungen Menschen und ihren Familien als Anlaufstelle bei Konflikten, beraten unabhängig und sind nicht weisungsgebunden.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. im Januar 2022 abgeschlossen, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Sie hat seinerzeit so schnell reagiert, weil aufgrund vieler Anfragen von Jugendämtern aus NRW die Kapazitäten der Beratungsstellen zur Neige gingen und eine kostengünstige Vereinbarung so sonst nicht mehr hätte abgeschlossen werden können. Die Kosten der Ombudschaft liegen bei einem Pauschbetrag in Höhe von 840,00 € jährlich.

 

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. ist eine unabhängige, externe Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben. Sie

 

- informiert Kinder, Jugendliche und Erwachsene über ihre Rechte auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),

- unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich bei der Leistungsgewährung durch ein Jugendamt nicht ausreichend beteiligt, beraten und beschieden fühlen,

- unterstützt junge Menschen, die durch einen freien Träger betreut werden, hiermit nicht zufrieden sind und sich persönlich beschweren möchten.

 

Die großen Wohlfahrtsverbände sind Mitgliedsverbände (Caritasverband, Paritätischer Wohl-fahrtverband, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Jüdische Gemeinden, VPK – Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend-. und Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen e.V.) bei der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. wird durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW gefördert.

 

Inhalt der Kooperationsvereinbarung zwischen der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. und dem Jugendamt Meerbusch ist die Information der Zielgruppe durch die Fachkräfte des Jugendamtes der Stadt Meerbusch über die unabhängige Beratungs- und Beschwerdemöglichkeit, sowie die Unterstützung von Ratsuchenden im Beschwerdefall durch ehrenamtliche Ombudspersonen.

 

Zum Ablauf des ersten Jahres der Kooperation fand am 24.01.2023 ein Feedbackgespräch zwischen dem Geschäftsführer der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. Herrn Massow, Frau Wesselmann, Frau Demming und der Verwaltung statt. Dieses hat erfreulicherweise ergeben, dass zum Jugendamt der Stadt Meerbusch keine Beschwerden eingegangen sind. Frau Demming ist als ehrenamtliche Ombudsperson für das Jugendamt Meerbusch zuständig.

 

Für die Information der Zielgruppe hat die Verwaltung an verschiedenen Stellen, z.B. in der Erziehungsberatungsstelle, Flyer der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. ausgelegt. Um noch mehr Transparenz für die Beratungszielgruppe zu schaffen, soll künftig ein Hinweis auf die Möglichkeit der Beratung durch die Ombudstelle in den jeweiligen Bescheiden erfolgen. Hierzu ist allerdings eine Anpassung der Software erforderlich, mit der die Bescheide erstellt werden. Die Verwaltung wird bei der zuständigen Firma Gauss diesbezüglich einen Kostenvoranschlag einholen.

 

Die Verwaltung wird über den Fortschritt und die Kooperation weiter berichten. Es ist geplant, die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. zur Vorstellung ihrer Arbeit zu einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses einzuladen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent