Betreff
Investitionskostenzuschuss an die evangelische Kirchengemeinde Osterath für das Jugendzentrum Katakombe
Vorlage
FB2/1651/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für die Evangelische Kirchengemeinde Osterath einen Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung von Einrichtungsgegenständen für das Jugendzentrum „Katakombe“ von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 2.000 €, gemäß dem vorgelegten Kostenvoranschlag und einer eingeplanten Kostenerhöhung, zu gewähren.

 


Sachverhalt:

Nach dem vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 02.03.2022 beschlossenen „Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025“ können Neubauten, Umbauten und substanzerhaltende Maßnahmen sowie die Anschaffung erforderlicher Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar, Küchenmöbel, Geräte etc. über 410 € Anschaffungswert mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der anerkannten Kosten, die sich nach Abzug von Zuschüssen Dritter und / oder Spenden ergeben, gefördert werden. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass die geförderten Jugendräume dauerhaft der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Seitens der Evangelischen Kirchengemeinde wurde mit Schreiben vom 11.06.2022 ein Antrag über die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses mit entsprechenden Angeboten in Höhe von 2.693,88 € zu den vorgesehenen Anschaffungen vorgelegt. Laut Förderrichtlinien müssen Anträge bis zum 15.06. des laufenden Jahres für die Haushaltsdispositionen des Folgejahres eingereicht werden. Insofern ist der Antrag fristgerecht eingegangen.

 

Die erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 2.000 € sind im Haushalt 2023 bei Produkt 060.362.010 Kinder- und Jugendarbeit beim Investitionskonto 7.06002024 / 78180000 eingestellt worden.

 

Die geplante Anschaffung der Möbel stellt den letzten Schritt in der seit 2020 laufenden umfangreichen Erneuerung des Jugendzentrum Katakombe dar.

 

Da die vorgelegten Vergleichsangebote alle aus dem Sommer 2022 stammen und insbesondere auch der Anbieter „Ikea“ die Preise teilweise stark erhöht hat, sollte der Kirchengemeinde der im Haushalt eingeplante Betrag von 50% Zuschuss / max. 2.000 € zur Verfügung gestellt werden, damit alle erforderlichen Anschaffungen auch getätigt werden können.

 

Eine Spitzabrechnung erfolgt in jedem Fall über den nach der Anschaffung der Einrichtungsgegenstände innerhalb von drei Monaten vorzulegenden Verwendungsnachweis mit den Originalbelegen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Produkt 060.362.010 Kinder- und Jugendarbeit sind beim Investitionskonto 7.06002024 / 78180000 2.000 € im Haushalt 2023 eingeplant worden.

 

 

 


Alternativen:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Evangelischen Kirchengemeinde Osterath keine Mittel für die Erneuerung von Einrichtungsgegenständen für das Jugendzentrum „Katakombe“ als Investitionskostenzuschuss zu gewähren.