Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, für die Evangelische Kirchengemeinde Osterath
einen Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung von Einrichtungsgegenständen
für das Jugendzentrum „Katakombe“ von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max.
2.000 €, gemäß dem vorgelegten Kostenvoranschlag und einer eingeplanten
Kostenerhöhung, zu gewähren.
Sachverhalt:
Nach dem vom Jugendhilfeausschuss
in der Sitzung vom 02.03.2022 beschlossenen „Kinder- und Jugendförderplan 2022
– 2025“ können Neubauten, Umbauten und
substanzerhaltende Maßnahmen sowie die Anschaffung erforderlicher
Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar, Küchenmöbel, Geräte etc. über 410 € Anschaffungswert mit einem
Zuschuss von bis zu 50 % der anerkannten Kosten, die sich nach Abzug von
Zuschüssen Dritter und / oder Spenden ergeben, gefördert werden. Weitere
Fördervoraussetzung ist, dass die geförderten Jugendräume dauerhaft der
Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.
Seitens der Evangelischen Kirchengemeinde wurde mit Schreiben vom 11.06.2022 ein Antrag über die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses mit entsprechenden Angeboten in Höhe von 2.693,88 € zu den vorgesehenen Anschaffungen vorgelegt. Laut Förderrichtlinien müssen Anträge bis zum 15.06. des laufenden Jahres für die Haushaltsdispositionen des Folgejahres eingereicht werden. Insofern ist der Antrag fristgerecht eingegangen.
Die erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 2.000 € sind im Haushalt 2023 bei Produkt 060.362.010 Kinder- und Jugendarbeit beim Investitionskonto 7.06002024 / 78180000 eingestellt worden.
Die geplante Anschaffung der Möbel stellt den letzten Schritt in der seit 2020 laufenden umfangreichen Erneuerung des Jugendzentrum Katakombe dar.
Da die vorgelegten Vergleichsangebote alle aus dem Sommer 2022 stammen und insbesondere auch der Anbieter „Ikea“ die Preise teilweise stark erhöht hat, sollte der Kirchengemeinde der im Haushalt eingeplante Betrag von 50% Zuschuss / max. 2.000 € zur Verfügung gestellt werden, damit alle erforderlichen Anschaffungen auch getätigt werden können.
Eine Spitzabrechnung erfolgt in jedem Fall über den nach der Anschaffung der Einrichtungsgegenstände innerhalb von drei Monaten vorzulegenden Verwendungsnachweis mit den Originalbelegen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Im Produkt 060.362.010 Kinder- und Jugendarbeit sind beim
Investitionskonto 7.06002024 / 78180000 2.000 € im Haushalt 2023 eingeplant
worden.
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, der Evangelischen Kirchengemeinde Osterath keine Mittel für die
Erneuerung von Einrichtungsgegenständen für das Jugendzentrum „Katakombe“ als
Investitionskostenzuschuss zu gewähren.