Betreff
Beteiligungsbericht 2021
Vorlage
SFI/1649/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 117 Abs.1 GO NRW beschließt der Rat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2021.


Sachverhalt:

Gem. § 117 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde in den Fällen, in denen sie von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 116 a GO NRW befreit ist, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen (§117 Absatz 1 S. 3 GO NRW).

In seiner Sitzung am 23.06.2022 hat der Rat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Abschlussstichtag 31.12.2021 festgestellt und beschlossen, von der Befreiung Gebrauch zu machen. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den erforderlichen Beteiligungsbericht zu erstellen.

Um dem Rat angemessen viel Zeit zur Sichtung des Beteiligungsberichts zu geben, wurde dieser bereits im Rahmen der Ratssitzung am 15.12.2022 eingebracht.

Der Beteiligungsbericht enthält wesentliche Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Insbesondere werden Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den Jahresergebnissen und Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen etc. gemacht. Mit dem Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 wird ein umfassender Bericht über wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Meerbusch zur Verfügung gestellt.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Alternativen:

 

Keine