Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bekleidungspauschale
für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe ab 01.01.2023
wie folgt festzusetzen:
Altersgruppe |
mtl. Regelbedarf für Bekleidung / Schuhe 2023 in € |
Anteil je Betreuungstag in € |
0 bis 5 Jahre |
50,87 |
1,67 |
6 bis 13 Jahre |
42,19 |
1,39 |
14 bis 17 Jahre |
50,20 |
1,65 |
ab 18 Jahre |
50,20 |
1,65 |
Die Beträge werden analog der Anpassungen des
Regelbedarfsermittlungsgesetzes berechnet.
Sofern das für den Abschluss einer Entgeltvereinbarung
örtlich zuständige Jugendamt im Rahmen der Entgeltverhandlung eine abweichende
Regelung trifft, wird diese für dort untergebrachte junge Menschen übernommen.
Sachverhalt:
Im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme ist gemäß §
39 SGB VIII auch der notwendige Lebensunterhalt des jungen Menschen sicher zu
stellen einschließlich des Bedarfs an Bekleidung. Diesem wird durch Gewährung
einer Bekleidungspauschale entsprochen, deren Höhe grundsätzlich durch die
Landeskommission NRW festgesetzt wird. Die Landeskommission wird auf Grundlage
eines gültigen NRW-Rahmenvertrages nach
§ 78 f SGB VIII gebildet. Dieser Rahmenvertrag wurde durch die Kommunalen
Träger im Jahr 2012 zum Zweck der Neuverhandlung aufgekündigt, diese blieben
bislang ohne Ergebnis. Eine Folge der fehlenden Landeskommission ist u.a., dass
die Bekleidungspauschalen seit über 20 Jahren nicht angehoben wurden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie
Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF) hat sich daher mit der Thematik beschäftigt und
folgende Empfehlung beschlossen:
Ab 01.01.2023 wird eine Angleichung der Bekleidungspauschale
gemäß der Vorgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes für sinnvoll erachtet.
Auf dieser Basis sollen die drei Altersstufen des Regelbedarfsermittlungsgesetzes
zugrunde gelegt werden, zudem ist damit eine Dynamisierung der Mittel
verbunden.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat den Kommunen mit eigenem
Jugendamt mit Schnellbrief 533/2022 vom 11.11.2022 empfohlen, diesen Beschluss
umzusetzen.
Angesichts des bereits seit 01.11.2000 unveränderten
Pauschale ist eine Anpassung zur Deckung des regelmäßigen und notwendigen
Grundbedarfs an Bekleidung und Schuhwerk erforderlich. Die Berechnung der Sätze
auf Basis des Regelbedarfsermittlungs-gesetzes stellt die Deckung des
notwendigen Bedarfs und die Dynamisierung entsprechend des Lebenshaltungsindex
sicher.
Daraus ergeben sich ab 01.01.2023 (Regelbedarf Bürgergeld)
folgende Bekleidungs-pauschalen je Unterbringungstag:
Altersgruppe |
mtl. Regelbedarf für
Bekleidung/ Schuhe 2023 in € |
Anteil je Betreuungstag in
€ |
0 bis 5 Jahre |
50,87 |
1,67 |
6 bis 13 Jahre |
42,19 |
1,39 |
14 bis 17 Jahre |
50,20 |
1,65 |
ab 18 Jahre |
50,20 |
1,65 |
Die Gegenüberstellung zu den bisherigen Pauschalen mit nur 2
Altersgruppen ergibt folgende Erhöhungen:
Altersgruppe |
mtl. Regelbedarf für
Bekleidung/ Schuhe 2023 in € |
Anteil je Betreuungstag in
€ |
bisherige Pauschale in € |
Erhöhung in € / Tag |
|
0 bis 5 Jahre |
50,87 |
1,67 |
1,23 |
0,44 |
|
6 bis 12 Jahre |
42,19 |
1,39 |
1,23 |
0,16 |
|
13 Jahre |
42,19 |
1,39 |
1,34 |
0,05 |
|
14 bis 17 Jahre |
50,20 |
1,65 |
1,34 |
0,31 |
|
ab 18 Jahre |
50,20 |
1,65 |
1,34 |
0,31 |
Der Beschluss des LAGÖF sieht im Rahmen der Jugendhilfe keine
Altersgruppe ab Volljährigkeit vor. Eine Anpassung an die allgemeinen
Bedarfssätze für junge Menschen in Einrichtungen (80% der Regelleistung) hätte
eine Reduzierung auf monatlich 33,33 € (somit kalendertäglich 1,10 €) zur
Folge. Analog der bisherigen Regelung im Rahmen der Jugendhilfe wird der
Tagessatz für Bekleidung daher über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus
fortgeschrieben.
Auf Basis der Belegungstage 2021 errechnet sich daraus ein
jährlicher Mehraufwand von überschlägig 1.500,00 €.
Das Regelbedarfsermittlungsgesetz sieht eine Anpassung an den
Lebenshaltungsindex vor. Diese Beträge sollen künftig Grundlage für die
Anpassung der Bekleidungspauschale für junge Menschen in stationären
Einrichtungen der Jugendhilfe sein.
Sollte nach Abschluss eines neuen Rahmenvertrages durch die
künftige Landeskommission eine andere Regelung beschlossen werden, ist das
Verfahren entsprechend anzupassen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Der
Mehraufwand von ca. 1.500 € wird aus dem vorhandenen Budget im Produkt 060 363
010 gedeckt.
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Erhöhung der
Bekleidungspauschale nicht zu.