Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beauftragt die
Verwaltung, den
Abschluss einer Vereinbarung nach § 67 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch mit
der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis
Neuss GmbH vorzubereiten.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung des
Sozialausschusses am 8.05.2012 hat die Verwaltung bereits ausführlich über das
Thema „Wohnungsnotfälle“ informiert.
Neben der Darstellung der aktuellen Situation in Meerbusch wurde dabei
auch auf landesweite Entwicklungen hingewiesen.
Nach der
Erörterung im Ausschuss bestand Einvernehmen, die Hilfen für Obdachlose und von
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen unter Berücksichtigung der geänderten
Anforderungen auch in Meerbusch neu zu konzipieren und die
Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe inhaltlich,
organisatorisch und wirtschaftlich zu einer integrativen Wohnungsnotfallhilfe
zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die ihre
Überlegungen weiter konkretisiert und schlägt folgende Vorgehensweise vor:
1. Zusammenführung
der Aufgaben zum Handlungsfeld Wohnungsnotfälle im Fachbereich Jugend und
Soziales
Es ist
beabsichtigt die integrierte Wohnungsnotfallhilfe ab 01.01.2013 im Fachbereich
2, Abteilung Soziale Hilfen, anzusiedeln.
Hier
sollen - mit Ausnahme der ordnungsbehördlichen Einweisung in Notunterkünfte,
die aus organisatorischen Gründen weiter durch den Bereitschaftsdienst der
Ordnungsbehörde erfolgen wird - alle städtischen Aufgaben, die mit dem Thema
Wohnungsnotfälle verbunden sind, bearbeitet werden. Dazu gehört dann auch die
Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte an der Strümper Straße. Gleichzeitig
fungiert die Abteilung als Ansprechpartner und gegebenenfalls koordinierende
Stelle für die externen Leistungsträger bzw. Dienstleistungsunternehmen, die im
Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe tätig werden.
2.
Abschluss einer Vereinbarung nach § 67 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes
Buch mit den der CaritasSozialdienste
Rhein-Kreis Neuss GmbH
Die Vermeidung von
Obdachlosigkeit verlangt eine ganzheitliche Betrachtung der unterschiedlichen
Problemlagen, in der sich von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen befinden. Die
Ursachen der Problematik sind in den Lebenskontexten des Personenkreises zu
finden, in den Beeinträchtigungen ihrer sozialen Kompetenzen, den
eingeschränkten lebenspraktischen Fähigkeiten sowie ihrer körperlichen und
seelischen Verfassung. Arbeitslosigkeit, Schulden, Gewalt und psychische
Erkrankungen sowie Suchterkrankungen sind häufig prägende Umstände für die
Wohnungsproblematik.
Eigene Ressourcen sind häufig nur unzureichend vorhanden und
können nicht angemessen im Alltag angewandt werden. Unangemessene Lösungsversuche
und starre Verhaltensmuster beeinträchtigen den Umgang mit Behörden, Vermietern
und/oder anderen Institutionen.
Der Unterstützungsbedarf besteht nicht nur in materieller
Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die
Abhilfe der individuellen Hintergründe der Entstehung der Problematik.
Insofern ist das Angebot einer
integrativen Wohnungsnotfallhilfe an den heterogenen Lebenslagen der
Betroffenen auszurichten.
Vor diesem Hintergrund sind verbindliche
Kooperationen der kommunalen Wohnungsnothilfe mit den freien Trägern der
Wohnungshilfe wie auch mit der Wohnungswirtschaft von besonderer Relevanz.
Freier Träger der Wohnungshilfe im
Rhein-Kreis Neuss ist der
Caritasverband Rhein-Kreis-Neuss e.V., der auch die Fachberatungsstelle für den
Personenkreis nach § 67 SGB XII (Menschen mit
besonderen sozialen Schwierigkeiten) betreibt. Diese Fachberatungsstellen haben die Funktion einer ersten
Anlaufstelle, die Unterstützungsmöglichkeiten in akuten Notlagen, insbesondere auch Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
aufzeigt über weitere Angebote in der Region informiert und gegebenenfalls
dorthin vermittelt.
In den vergangenen Wochen wurden mehrere Gespräche mit dem Caritasverband Rhein-Kreis-Neuss e.V. hinsichtlich
einer möglichen Kooperation zur Gewährleistung der Wohnungsnotfallhilfe in
Meerbusch geführt.
Vorrangiges
Ziel der Kooperation ist es, den Verbleib der Betroffenen in regulärem Wohnraum
zu erhalten bzw. diesen wieder zu ermöglichen. Dazu gilt es die besonderen
sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zumindest zu mildern,
mindestens jedoch eine Verschlimmerung zu verhüten und so die Lebensqualität
(in der Gemeinschaft) der Hilfesuchenden zu verbessern. Die Angebote sollen die
Hilfesuchenden in die Lage versetzen, ein eigenständiges und von Hilfen
unabhängiges Leben orientiert an den eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen in
eigenem Wohnraum zu führen. Mittelfristiges Ziel ist in diesem Zusammenhang
auch die Aufgabe der Obdachlosenunterkünfte an der Strümper Straße.
Die
individuelle Beratung und Unterstützung zielt insbesondere darauf ab, eigene
Handlungsspielräume und Ressourcen wieder bewusst zu machen und umsetzbare und
realistische Ziele zu entwickeln. Im Vordergrund steht hierbei die Stärkung von
Eigenverantwortlichkeit, Selbständigkeit und Entwicklung realistischer
Lebensperspektiven.
Das
durch den Kooperationspartner abzudeckende Leistungsspektrum setzt sich somit
im Einzelnen aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen:
- Beratung, Begleitung und Betreuung mit dem
Ziel der Vermeidung von Wohnungslosigkeit
- Stellungnahmen zur Übernahme von
Mietschulden
- Stellungnahmen zur Notwendigkeit der
Einweisung in Notunterkünfte
- Begleitung der Menschen in den bestehenden
Notunterkünften
- Betreuung mit dem Ziel der
Ersatzbeschaffung von regulärem Wohnraum
- Betreuung mit dem Ziel des Erhaltens von
regulärem Wohnraum
- Kooperation mit anderen Diensten und der
Wohnungswirtschaft
Die
CaritasSozialdienste
Rhein-Kreis Neuss GmbH ist grundsätzlich
bereit, diese Aufgaben in eigener Verantwortung und mit pädagogischen Fachkräften wahrzunehmen. Die Kosten
für eine halbe Stelle S 12 UE Entgeltgruppe TVöD gemäß KGSt
(30.450,00 €) sollen in pauschaler Form unter
Berücksichtigung einer inflationsbedingten jährlichen Steigerung von 1,65 %
durch die Gewährung eines 80%igen städtischen Zuschusses (ca.24.360.00 € ) –
entsprechend den sonstigen Vereinbarungen für den sozialen Bereich - von der
Stadt refinanziert werden. Sachkosten werden jährlich pauschal in Höhe von 20%
der zu zahlenden Personalkosten (ca.4.900,00 €) durch die Stadt bezuschusst.
Die Vereinbarung soll
unmittelbar nach Genehmigung des Haushaltes 2013 in Kraft treten und zunächst
zwei Jahre gelten. Qualität und Wirtschaftlichkeit sind durch regelmäßige
Auswertungen und Berichterstattung sicherzustellen.
In
diesem Zusammenhang sei ausdrücklich erwähnt, dass die Übernahme der Aufgaben,
die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung an die CaritasSozialdienste übertragen werden sollen, mit den vorhandenen
Personalressourcen des FB Jugend und Soziales keinesfalls sichergestellt werden kann.
3. Verstärkte Kooperation mit der Wohnungswirtschaft in Meerbusch
Die
Vermeidung von Wohnungsnotfällen und die Vermittlung Wohnungsloser in regulären
Wohnraum kann nur in enger Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften in
Meerbusch gelingen. Sofern einer Kooperationsvereinbarung mit den Caritas
Sozialdiensten zugestimmt wird, soll daher kurzfristig auch die Einbeziehung
der Wohnungsbaugesellschaften erfolgen.
Finanzielle
Auswirkung:
Die
Mittel für die Personal- und Sachkostenbezuschussung der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH sind im Rahmen der
Haushaltsberatungen für 2013 zur Verfügung zu stellen.
Alternativen:
Die bisherigen Organisationsstrukturen und Vorgehensweisen hinsichtlich der Behandlung von Wohnungsnotfällen werden beibehalten.