Betreff
Wohnungsnotfälle
Vorlage
FB2/414/2012
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, den Abschluss einer Vereinbarung nach § 67 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch mit der  CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH vorzubereiten.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Sitzung des Sozialausschusses am 8.05.2012 hat die Verwaltung bereits ausführlich über das Thema „Wohnungsnotfälle“ informiert.  Neben der Darstellung der aktuellen Situation in Meerbusch wurde dabei auch auf landesweite Entwicklungen hingewiesen.

 

Nach der Erörterung im Ausschuss bestand Einvernehmen, die Hilfen für Obdachlose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen unter Berücksichtigung der geänderten Anforderungen auch in Meerbusch neu zu konzipieren und die Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe inhaltlich, organisatorisch und wirtschaftlich zu einer integrativen Wohnungsnotfallhilfe zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die ihre Überlegungen weiter konkretisiert und schlägt folgende Vorgehensweise vor:

 


 

1.      Zusammenführung der Aufgaben zum Handlungsfeld Wohnungsnotfälle im Fachbereich Jugend und Soziales

 

Es ist beabsichtigt die integrierte Wohnungsnotfallhilfe ab 01.01.2013 im Fachbereich 2, Abteilung Soziale Hilfen, anzusiedeln.

 

Hier sollen - mit Ausnahme der ordnungsbehördlichen Einweisung in Notunterkünfte, die aus organisatorischen Gründen weiter durch den Bereitschaftsdienst der Ordnungsbehörde erfolgen wird - alle städtischen Aufgaben, die mit dem Thema Wohnungsnotfälle verbunden sind, bearbeitet werden. Dazu gehört dann auch die Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte an der Strümper Straße. Gleichzeitig fungiert die Abteilung als Ansprechpartner und gegebenenfalls koordinierende Stelle für die externen Leistungsträger bzw. Dienstleistungsunternehmen, die im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe tätig werden.

 

 

2.      Abschluss einer Vereinbarung nach § 67 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch mit den der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH

 

Die Vermeidung von Obdachlosigkeit verlangt eine ganzheitliche Betrachtung der unterschiedlichen Problemlagen, in der sich von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen befinden. Die Ursachen der Problematik sind in den Lebenskontexten des Personenkreises zu finden, in den Beeinträchtigungen ihrer sozialen Kompetenzen, den eingeschränkten lebenspraktischen Fähigkeiten sowie ihrer körperlichen und seelischen Verfassung. Arbeitslosigkeit, Schulden, Gewalt und psychische Erkrankungen sowie Suchterkrankungen sind häufig prägende Umstände für die Wohnungsproblematik.

 

Eigene Ressourcen sind häufig nur unzureichend vorhanden und können nicht angemessen im Alltag angewandt werden. Unangemessene Lösungsversuche und starre Verhaltensmuster beeinträchtigen den Umgang mit Behörden, Vermietern und/oder anderen Institutionen.

 

Der Unterstützungsbedarf besteht nicht nur in materieller Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die  Abhilfe der individuellen Hintergründe der Entstehung der Problematik. Insofern ist das Angebot einer  integrativen Wohnungsnotfallhilfe an den heterogenen Lebenslagen der Betroffenen auszurichten.

 

Vor diesem Hintergrund sind verbindliche Kooperationen der kommunalen Wohnungsnothilfe mit den freien Trägern der Wohnungshilfe wie auch mit der Wohnungswirtschaft von besonderer Relevanz.

 

Freier Träger der Wohnungshilfe im Rhein-Kreis Neuss ist  der Caritasverband Rhein-Kreis-Neuss e.V., der auch die Fachberatungsstelle für den Personenkreis nach § 67 SGB XII (Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) betreibt. Diese Fachberatungsstellen haben die Funktion einer ersten Anlaufstelle, die Unterstützungsmöglichkeiten in akuten Notlagen, insbesondere auch Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, aufzeigt über weitere Angebote in der Region informiert und gegebenenfalls dorthin vermittelt.

 

In den vergangenen Wochen wurden mehrere Gespräche mit dem Caritasverband Rhein-Kreis-Neuss e.V. hinsichtlich einer möglichen Kooperation zur Gewährleistung der Wohnungsnotfallhilfe in Meerbusch geführt.

 

Vorrangiges Ziel der Kooperation ist es, den Verbleib der Betroffenen in regulärem Wohnraum zu erhalten bzw. diesen wieder zu ermöglichen. Dazu gilt es die besonderen sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zumindest zu mildern, mindestens jedoch eine Verschlimmerung zu verhüten und so die Lebensqualität (in der Gemeinschaft) der Hilfesuchenden zu verbessern. Die Angebote sollen die Hilfesuchenden in die Lage versetzen, ein eigenständiges und von Hilfen unabhängiges Leben orientiert an den eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen in eigenem Wohnraum zu führen. Mittelfristiges Ziel ist in diesem Zusammenhang auch die Aufgabe der Obdachlosenunterkünfte an der Strümper Straße.

 

Die individuelle Beratung und Unterstützung zielt insbesondere darauf ab, eigene Handlungsspielräume und Ressourcen wieder bewusst zu machen und umsetzbare und realistische Ziele zu entwickeln. Im Vordergrund steht hierbei die Stärkung von Eigenverantwortlichkeit, Selbständigkeit und Entwicklung realistischer Lebensperspektiven.

 

Das durch den Kooperationspartner abzudeckende Leistungsspektrum setzt sich somit im Einzelnen aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen:

 

  • Beratung, Begleitung und Betreuung mit dem Ziel der Vermeidung von Wohnungslosigkeit

 

  • Stellungnahmen zur Übernahme von Mietschulden

 

  • Stellungnahmen zur Notwendigkeit der Einweisung in Notunterkünfte

 

  • Begleitung der Menschen in den bestehenden Notunterkünften

 

  • Betreuung mit dem Ziel der Ersatzbeschaffung von regulärem Wohnraum

 

  • Betreuung mit dem Ziel des Erhaltens von regulärem Wohnraum

 

  • Kooperation mit anderen Diensten und der Wohnungswirtschaft

 

 

 

Die CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH ist grundsätzlich bereit, diese Aufgaben in eigener Verantwortung und mit pädagogischen Fachkräften wahrzunehmen. Die Kosten für eine halbe Stelle  S 12 UE Entgeltgruppe TVöD gemäß KGSt (30.450,00 €) sollen in pauschaler Form unter Berücksichtigung einer inflationsbedingten jährlichen Steigerung von 1,65 % durch die Gewährung eines 80%igen städtischen Zuschusses (ca.24.360.00 € ) – entsprechend den sonstigen Vereinbarungen für den sozialen Bereich - von der Stadt refinanziert werden. Sachkosten werden jährlich pauschal in Höhe von 20% der zu zahlenden Personalkosten (ca.4.900,00 €) durch die Stadt bezuschusst.

 

Die Vereinbarung soll unmittelbar nach Genehmigung des Haushaltes 2013 in Kraft treten und zunächst zwei Jahre gelten. Qualität und Wirtschaftlichkeit sind durch regelmäßige Auswertungen und Berichterstattung sicherzustellen.

 

In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich erwähnt, dass die Übernahme der Aufgaben, die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung an die CaritasSozialdienste übertragen werden sollen, mit den vorhandenen Personalressourcen des FB Jugend und Soziales keinesfalls sichergestellt werden kann.

 


 

3.      Verstärkte Kooperation mit der Wohnungswirtschaft in Meerbusch

 

Die Vermeidung von Wohnungsnotfällen und die Vermittlung Wohnungsloser in regulären Wohnraum kann nur in enger Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften in Meerbusch gelingen. Sofern einer Kooperationsvereinbarung mit den Caritas Sozialdiensten zugestimmt wird, soll daher kurzfristig auch die Einbeziehung der Wohnungsbaugesellschaften erfolgen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Die Mittel für die Personal- und Sachkostenbezuschussung der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2013 zur Verfügung zu stellen.

 

 


Alternativen:

Die bisherigen Organisationsstrukturen und Vorgehensweisen hinsichtlich der Behandlung von Wohnungsnotfällen werden beibehalten.