Betreff
Anerkennung des Vereins "ISI" Institut für soziale Innovation e.V. als freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG
Vorlage
FB2/136/2011
Aktenzeichen
FB 2 / T 2
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins „ISI" Institut für soziale Innovation e.V. als freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine Zusage über eine Förderung nach § 74 SGB VIII. Die Anerkennung kann nach § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Verein „ISI" Institut für soziale Innovation e.V. wurde im Jahr 2008 gegründet.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe sowie das öffentliche Gesundheitswesen.

 

Die Tätigkeit von ISI e.V. auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe betreffen das Projekt DRACHENFLUG, ein Projekt für Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern.

 

Der Verein ist seit September 2008 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Moers eingetragen und vom Finanzamt Moers als gemeinnützig anerkannt. Der Verein ist Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband.

 

Nach § 75 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, die

 

¨      auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,

¨      gemeinnützige Ziele verfolgen,

¨      aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind, und

¨      die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig ist.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG i.V.m. § 6 Abs. 2 Ziff.2 c der Satzung des Jugendamtes der Stadt Meerbusch für die Anerkennung zuständig, da der Verein vorwiegend in Meerbusch arbeitet.

 

Die nach § 75 SGB VIII erforderlichen Voraussetzungen werden vom "„ISI" Institut für soziale Innovation e.V. erfüllt.

 

Die Antragsunterlagen des Vereins mit der Vereinssatzung, die Leistungsbeschreibung des Projektes DRACHENFLUG sowie der Tätigkeitsbericht sind als Anlage beigefügt.

 

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

entfällt

 


Alternativen: