Betreff
Umgestaltungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms zur Stärkung der Innenstädte
Vorlage
SB11/1640/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt die Umsetzung der von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen in den Stadtteilen Büderich, Lank-Latum und Osterath im Rahmen des Sofortprogramms zur Stärkung der Innenstädte und Zentren.


Sachverhalt:

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in 2021 mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ 70 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren zur Verfügung gestellt. Die Wirtschaftsförderung ist noch im gleichen Jahr dem Förderaufruf gefolgt und hat insgesamt drei Förderanträge zu Programmpunkt 3.4 des Förderaufrufs „Anstoß eines Zentren- und Citymanagements“ für die Konzentrationsbereiche Büderich, Osterath und Lank-Latum bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht (siehe Vorlage BM/0463/2021). Es wurden sodann Fördermittel i.H.v. jeweils 95.040 Euro seitens der Bezirksregierung bewilligt. Der kommunale Eigenanteil liegt jeweils bei 10.560 Euro, welcher im Haushalt 2023 berücksichtigt worden ist (siehe Produkt 150.571.010 / Wirtschaftsförderung, PSP / Sachkonto: 7.15001004-78530000 (Osterath), 7.15001005-78530000 (Büderich), 7.15001005-78530000 (Lank). Somit stehen je Maßnahme insgesamt 105.600 Euro zur Verfügung – insgesamt 316.800 Euro.

 

Aufgrund einer langfristigen personellen Vakanz im Bereich Stadtmarketing/Wirtschaftsförderung konnte eine Umsetzung des seinerzeit beantragten Förderbausteins 3.4 bisher nicht erfolgen, so dass auch das als Grundlage dienende Konzept nicht erarbeitet werden konnte. Aufgrund des Ende 2023 endenden Förderzeitraums wurde verwaltungsseitig ein Weg gefunden, wie eine adäquate Nutzung der Fördermittel dennoch in dem vorgegebenen Zeitraum geschehen kann. Durch die zwischenzeitliche Überarbeitung und Erweiterung des Sofortprogramms durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, wurde den Fördermittelnehmern die Möglichkeit eröffnet, auf andere Bausteine umzuschwenken.

 

Mit dem neuen Baustein 3.5 „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ besteht nun die Möglichkeit, die Meerbuscher Stadtteilzentren punktuell und wirksam aufzuwerten. Dabei soll ihrer traditionellen Vorprägung, aber eben auch den veränderten Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer Rechnung getragen werden. Stadtteilzentren bilden nicht nur rein räumlich das Zentrum, sondern sind in der Regel auch ein kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt. Sie sind häufig historisch gewachsen, sie sind geprägt durch ortstypische Charakteristika, durch Bauten verschiedener Epochen oder auch durch diverse Gestaltungselemente für den öffentlichen Raum (Grünelemente, Ruhebänke, Fahrradabstellanlagen etc.).

 

Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bereiche Grünflächen, Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing hat hierzu verschiedene Maßnahmen erarbeitet.

 

Das historische - teils dörfliche - Erscheinungsbild der drei genannten Stadtteile, insbesondere der beiden Zentren in Büderich und Osterath, weist – trotz homogener Gestaltungsbemühungen – auch standortbezogene Schwächen im gestalterischen Kontext auf. Diese beziehen sich hauptsächlich auf unattraktive und nicht mehr zeitgemäße Gestaltungselemente wie Hochbeete aus Waschbeton, ein Konglomerat von verschiedenen Möblierungen, sowie eine wenig optimale Raumnutzung. Auch die Grünstruktur weist in einigen Fällen Defizite auf und ist nicht mehr an die heutigen Anforderungen des Klimawandels angepasst und reagiert zudem nicht ausreichend auf die schwindende Diversität. Der öffentliche Raum ist an vielen Orten in die Jahre gekommen, sodass es kaum Anreize zum Verweilen gibt. Hier knüpft der Baustein „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren an.

 

Möblierung: Eine attraktive Möblierung schafft mehr Aufenthaltsqualität – sie trägt dadurch maßgeblich zu einer belebten und erlebbaren Innenstadt bei. Die neue Möblierung soll identitätsstiftend, modern, funktional, generationsübergreifend attraktiv und flexibel einsetzbar sein. Der spätere Banktyp muss in seniorengerechter Ausführung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Standort sowohl als Hockerbank / Stehhocker als auch mit Rückenlehne lieferbar sein. Dies gilt auch für eine mögliche Ausführung als Rundbank, angepasst an verschiedene Radien. Aus Gründen des Sitzkomforts und der Attraktivität sind überwiegend Auflagen aus Holz vorgesehen, die in der Vergangenheit auch von Teilen der Bevölkerung angefragt wurden. Das Design soll zudem auf die im ganzen Stadtgebiet neu platzierten Fahrradanlehnbügel abgestimmt werden.

 

Bepflanzung: Die vorhandenen Grünflächen sollen aufgewertet und teilweise vergrößert werden. Angepasst an den Klimawandel und um der abnehmenden Artenvielfalt entgegen zu wirken, soll eine neue, standortgerechte, fachlich durchdachte Bepflanzung etabliert werden, die zudem die Aufenthaltsqualität erhöht. Die Standortbedingungen der vorhandenen Straßenbäume sollen zusätzlich verbessert werden.

 

Gesamtkonzept Einrichtungselemente: Bänke, Fahrradständer, Beeteinfassungen, Hochbeete und Müllbehälter aus verschiedenen Jahren bilden derzeit ein uneinheitliches und unmodernes Erscheinungsbild. Hier gilt es, durch Austausch, Entfernung und eine Neuordnung die Funktionalität und Gestaltung wesentlich zu verbessern und damit die Zentren deutlich aufzuwerten.

 

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahmen bietet sich für Meerbusch die Möglichkeit in den drei Stadtteilzentren wichtige Akzente und Impulse zu setzen und diese damit maßgeblich und langfristig zu stärken. Hierbei bieten sich stark unterschiedliche Ausgangssituationen, auf die das Konzept zur Aufwertung der Zentren individuell eingeht.

 

Im Fall von Osterath sieht das Maßnahmenprogramm des politisch beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes Osterath (vgl. Beschlussvorlage FB4/1505/2022) die behutsame und barrierefreie Aufwertung des Ortszentrums vor. Für die Hochstraße und den Ernst-Nüse-Platz soll ein übergeordnetes Konzept für die Gestaltung des öffentlichen Raums erstellt werden. Die im Vorfeld durch das Sofortprogramm ersten gestalterischen Ansätze müssen sich unter Berücksichtigung des Ziels einer einheitlichen Material- und Formensprache sowie Ausstattung in diese noch zu erstellende Planung einfügen und bei Aufnahme in die Städtebauförderung mit dem Fördergeber abgestimmt werden.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Bau weitere detaillierte Erläuterungen zu den geplanten Maßnahmen geben.  Diese bebilderte Präsentation wird Anteil des Beschlusses.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Voraussetzung für die angestrebte Förderung ist ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 10.560 je Stadtteil. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023 im Produkt 150.571.010 / Wirtschaftsförderung, PSP / Sachkonto: 7.15001004-78530000 (Osterath), 7.15001005-78530000 (Büderich), 7.15001005-78530000 (Lank) zur Verfügung

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau lehnt die von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen ab.