Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Personen in die Gremien der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss GmbH zu entsenden:
In den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft
1. Frau Denise Pottbäcker
(Dezernat III / Umwelt und Klimaschutz)
2.Dana Frey (Dezernat III /
Umwelt und Klimaschutz) als Vertretung
In die Gesellschafterversammlung
- Erster technischer Beigeordneter Andreas Apsel
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch ist an der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss mbH mit
8% (2.100 €) beteiligt. Weitere Gesellschafter sind der Rhein-Kreis Neuss (33%)
sowie die Stadtwerke Neuss (25%), Stadt Grevenbroich (9%), Verkehrsgesellschaft
Dormagen (8%), Stadt Kaarst (6%), Stadt Korschenbroich (5%) sowie die Gemeinden
Jüchen (4%) und Rommerskirchen (2%).
Der Zweck des Unternehmens ist
die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV im Kreis Neuss. Aufgabe der
Gesellschaft ist es nicht, selbst Fahrleistungen zu erbringen.
Organe der Gesellschaft sind
gemäß § 4 des Gesellschaftervertrags der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und
die Gesellschafterversammlung.
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer wird gemäß
§ 6 (11) durch die Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gem. §
7 (2) des Gesellschaftsvertrages aus 18 Mitgliedern. Jeder Gesellschafter
entsendet in den Aufsichtsrat zwei Mitglieder.
Aufgaben des Aufsichtsrats sind
insbesondere die Ausschreibung von Fahrleistungen sowie die Auf-tragsvergabe
und die Festsetzung der Fahrpreise.
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Der Vorsitzende des
Aufsichtsrats und sein Vertreter werden gemäß § 7 (2) auf Vorschlag des Kreistags
aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt.
Gesellschafterversammlung
§ 5 (5) bestimmt, dass die
Gesellschafter je 100,00 € eines Geschäftsanteils eine Stimme besitzen und von
ihrem gesetzlichen Vertreter in der Gesellschafterversammlung vertreten werden.
Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind insbesondere die Feststellung des Jahresabschlus-ses und die Entscheidung über die Ergebnisverwendung
Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung
Den Vorsitz der
Gesellschafterversammlung führt nach § 5 (2) der Hauptverwaltungsbeamte des
Rhein-Kreises Neuss.
In der vergangenen Ratsperiode
waren zuletzt entsandt:
in den Aufsichtsrat: Frau
Denise Pottbäcker
in die Gesellschafterversammlung: Technischer Beigeordneter
Assenmacher.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Alternativen:
keine