Betreff
Wahl von Vertretern in den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss mbH
Vorlage
DezIII/1638/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Personen in die Gremien der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss GmbH zu entsenden:

 

 In den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft

1. Frau Denise Pottbäcker (Dezernat III / Umwelt und Klimaschutz)

2.Dana Frey (Dezernat III / Umwelt und Klimaschutz) als Vertretung

 

In die Gesellschafterversammlung

  1. Erster technischer Beigeordneter Andreas Apsel

 


Sachverhalt:

 

 Die Stadt Meerbusch ist an der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss mbH mit 8% (2.100 €) beteiligt. Weitere Gesellschafter sind der Rhein-Kreis Neuss (33%) sowie die Stadtwerke Neuss (25%), Stadt Grevenbroich (9%), Verkehrsgesellschaft Dormagen (8%), Stadt Kaarst (6%), Stadt Korschenbroich (5%) sowie die Gemeinden Jüchen (4%) und Rommerskirchen (2%).

 

Der Zweck des Unternehmens ist die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV im Kreis Neuss. Aufgabe der Gesellschaft ist es nicht, selbst Fahrleistungen zu erbringen.

Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftervertrags der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer wird gemäß § 6 (11) durch die Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen.

 

 

 

 Aufsichtsrat

 

 

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 7 (2) des Gesellschaftsvertrages aus 18 Mitgliedern. Jeder Gesellschafter entsendet in den Aufsichtsrat zwei Mitglieder.

 

 

Aufgaben des Aufsichtsrats sind insbesondere die Ausschreibung von Fahrleistungen sowie die Auf-tragsvergabe und die Festsetzung der Fahrpreise.

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Vertreter werden gemäß § 7 (2) auf Vorschlag des Kreistags aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt.

 

Gesellschafterversammlung

§ 5 (5) bestimmt, dass die Gesellschafter je 100,00 € eines Geschäftsanteils eine Stimme besitzen und von ihrem gesetzlichen Vertreter in der Gesellschafterversammlung vertreten werden.

 

Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind insbesondere die Feststellung des Jahresabschlus-ses und die Entscheidung über die Ergebnisverwendung

 

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung

 

Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt nach § 5 (2) der Hauptverwaltungsbeamte des Rhein-Kreises Neuss.

 

In der vergangenen Ratsperiode waren zuletzt entsandt:

in den Aufsichtsrat: Frau Denise Pottbäcker

in die Gesellschafterversammlung: Technischer Beigeordneter Assenmacher.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen:

keine