Betreff
Mitgliedschaft der Stadt Meerbusch in der AGFS. Verlängerungsantrag
Vorlage
DezIII/1628/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Verlängerungsantrag für die Mitgliedschaft in der AGFS beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW fristgerecht zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

Im Bau- und Umweltausschuss am 3. September 2014 hat die Verwaltung Vorteile und Kosten einer Mitgliedschaft bei der AGFS, sowie das Aufnahmeverfahren vorgestellt.  Der Bau- und Umweltausschuss beauftragte die Verwaltung, eine Bewerbung bei der AGFS vorzubereiten.

 

 Im Januar 2015 tagte zum ersten Mal der Meerbuscher „Arbeitskreis Radverkehr mit Teilnehmenden aus Politik, Verwaltung und dem ADFC Meerbusch sowie dem ehrenamtlichen Fahrradbeauftragte der Stadt. Ziel der Arbeit des Arbeitskreises war es, gemeinsam konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Meerbusch zu erarbeiten um die Mitgliedschaft in AGFS zu beantragen. Im Juni 2015 wurde das vom Arbeitskreis erstelltes Rahmenkonzept zur Radverkehrsförderung in Meerbusch als Bewerbungsgrundlage bei der AGFS eingereicht. Am 27. Oktober 2015 sind die Vertreter des Landesverkehrsministeriums und der Bezirksregierung Detmold zur „Vorbereisung“ nach Meerbusch gekommen um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, wie es um den Fuß-, Fahrradverkehr in Meerbusch bestellt ist.

 

Am 9. Mai 2016 fand die offizielle Bereisung der AGFS-Kommission statt, vorhandenen Radwege, Überwege, Kreuzungen etc. wurden in Augenschein genommen und der Stadt, Hinweise für Verbesserungen auf dem Weg gegeben. Anschließend empfahl die Kommission dem Ministerium, Meerbusch in die Arbeitsgruppe aufzunehmen. Nach der erfolgreichen Bewerbung wurde die Stadt Meerbusch im September 2016 als neues der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS) in NRW aufgenommen. Zurzeit hat die AGFS 96 Mitgliedern. Die Mitgliedschaft ist auf sieben Jahre befristet.

 

Die Verlängerung der Mitgliedschaft der Stadt Meerbusch ist mittels eines Verlängerungsantrages um weitere sieben Jahre bis zum 06.04 2023 zu beantragen. Im ersten Teil des Verlängerungsantrages soll eine Übersicht zur kommunalen Verkehrspolitik gegeben werden:

 

  • Haushaltsaufwendungen für den Gesamt-, den Rad- und den Fußverkehr/Investitionsvolumen für Radverkehrs-und Fußgängeranlagen in den vergangenen sieben Jahren.
  • Kommunale Verkehrsplanung zur Förderung der Nahmobilität
  • Organisation der Fuß-und Fahrradförderung in der Verwaltung (Personal, Zuständigkeiten).
  • Darstellung wie sich die Kommune in die Arbeit der AGFS aktiv eingebracht hat.
  • Kooperationen (z.B. mit ADFC, Fuß e.V., Handel und Gewerbe, Polizei usw.), Unterstützung privatwirtschaftlicher Initiativen.

 

Im zweiten Teil des Antrages soll eine Bilanz der Maßnahmen und Aktivitäten der letzten sieben Jahre gezogen werden. Teil drei beinhaltet eine Projektdokumentation der drei wichtigsten Projekte und als letztes sollen zukünftige Schwerpunkte der Förderung der Nahmobilität, Aktivitäten und beabsichtigte Maßnahmen, Fortführung der konzeptionellen Planung inkl. der Einbettung in integrative Gesamtplanungen, Handlungskonzepte in den nächsten Jahren genannt werden.

 

Das MUNV und die AGFS prüfen den umfassenden Antrag gemeinsam und entscheiden nach dem Gesamteindruck. Der Beurteilung werden die Aufnahmekriterien wie bei einer Neuaufnahme zugrunde gelegt. Gegebenenfalls werden Auflagen und Hinweise formuliert, die bis zur nächsten Verlängerung des Antrages in sieben Jahren durch die Stadt abgearbeitet werden sollen. Sollten Zweifel über die Verlängerung der Mitgliedschaft bestehen, wird erneut eine Nachbereisung durch die Auswahlkommission veranlasst. Die Auswahlkommission entscheidet dann am Ende der Nachbereisung über die Verlängerung der Mitgliedschaft.

 

Die Verlängerungsurkunden werden auf der Mitgliederversammlung der AGFS überreicht.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.500,00 € pro Jahr ist im Haushalt 2023, sowohl für 2023 als auch im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026, im Produkt Rat und Ausschüsse 010.111.010, Konto 5431.0000 eingeplant.

 


Alternativen:

 

Keinen Verlängerungsantrag zu stellen