Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NW in der vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfohlenen Fassung und einschließlich der heute gefassten Beschlüsse.


Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen wurde auf der Basis des Haushaltsentwurfs 2023 nach den Vorberatungen in den Fachausschüssen abschließend im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungs-ausschuss am 08. Dezember 2022 beraten.

 

Der Haushalt sieht im Ergebnisplan einen Überschuss vor, aufgrund des Haushaltsausgleichs entfällt die Genehmigungsverpflichtung durch die Aufsichtsbehörde.

 

Die Haushaltssatzung enthält für 2023 eine Kreditermächtigung in Höhe von rd. 23,489 Mio. €. Diese ist erforderlich da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit den Saldo aus Investitionstätigkeit nicht deckt. Die planmäßigen Tilgungen betragen 5,183 Mio. €. Damit kommt es zu einer Neuverschuldung in Höhe von 18,306 Mio. €. Neben der Neuaufnahme von Investitionskrediten steht auch eine Umschuldung in Höhe von 3,880 Mio. € an.

Für das Jahr 2024 ist neben der Kreditaufnahme für Umschuldungszwecke in Höhe von 1,980 Mio. € auch eine Kreditaufnahme von 53,551 Mio. € vorgesehen. Auch im Jahr 2025 sieht der Haushalt eine Umschuldung von 1,482 Mio. € und eine Kreditaufnahme von 55,782 Mio. € vor. 2026 ist eine weitere Kreditaufnahme von 36,654 Mio. € geplant. Aufgrund der Kreditneuaufnahmen und der zu leistenden Tilgung kommt es im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2026 zu einer Neuverschuldung im Umfang von rd. 140,255 Mio. €.


Gegenüber der Entwurfsfassung ergeben sich nach der Beschlussempfehlung folgende Veränderungen:

 

 

 

Ergebnisplan:

Ordentliche Erträge

Ordentliche Aufwendungen

Zwischensumme (Verschlechterung)

 

Finanzerträge

Zinsen und sonstige Aufwendungen

Zwischensumme (Verschlechterung)

 

Außerordentliche Erträge

 

Jahresergebnis (Verschlechterung)

 

Finanzplan:

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

Zwischensumme (Verschlechterung)

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Zwischensumme (Verbesserung)

 

Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen

Tilgung und Gewährung von Darlehen

 

Nachrichtlich:

Kreditaufnahme für Investitionen

Verpflichtungsermächtigungen

Entwurf

 

174.430.800 €

180.987.250 €

-6.556.450 €

 

3.818.700 €

2.783.800 €

1.034.900 €

 

6.250.186 €

 

728.636. €

 

 

168.893.600 €

165.443.450 €

3.450.150 €

 

9.226.239 €

34.779.700 €

-25.513.461 €

 

26.002.400 €

9.070.500 €

 

 

22.063.300 €

131.784.900 €

Neu

 

174.733.200 €

183.086.950 €

-8.353.750 €

 

3.818.700 €

2.809.600 €

1.009.100 €

 

7.874.666 €

 

530.016 €

 

 

169.116.000 €

167.568.950 €

1.547.050 €

 

9.226.239 €

34.302.380 €

-25.036.141 €

 

27.474.700 €

9.092.600 €

 

 

23.489.100 €

48.644.900 €

Differenz

 

+ 302.400 €

+ 2.099.700 €

- 1.797.300 €

 

0 €

+ 25.800 €

-25.800 €

 

+1.624.480 €

 

- 198.620 €

 

 

+ 222.400 €

+ 2.125.500 €

- 1.903.100 €

 

0 €

- 477.320 €

+ 477.320 €

 

+ 1.472.300 €

+ 22.100 €

 

 

+ 1.425.800 €

- 83.140.000 €

 

Zur Berechnung der Gesamtbeträge an Erträgen und Aufwendungen im Ergebnisplan sind die ordentlichen Erträge zu den Finanzerträgen sowie die ordentlichen Aufwendungen zu den Zinsen und sonstigen Aufwendungen zu addieren. Daneben beeinflussen die außerordentlichen Erträge das Jahresergebnis.