Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt

 

1.         Der kalkulatorische Zinssatz für das Jahr 2022 wird gem. der Berechnung in Anlage A auf 3,540 % festgesetzt.

 

2.         Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2022 wird auf 2,11 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2022 wird auf 0,89 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

3.         Die XIV. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage C) wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Ergänzend zum Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Klima, Umwelt und Bau vom 22.11.2022 erfordert der zwischenzeitliche Fortschritt des Gesetzgebungsfahrens zur Änderung des § 6 KAG NRW, Änderungen und Ergänzungen in der Beschlussfassung hinsichtlich der Gebühren 2022 und der XIV. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vorzunehmen.

 

Der Landtag NRW hat in der Sitzung am 07.12.2022 in 2. Lesung die Änderung des § 6 Abs. 2 KAG endgültig beschlossen. Der Gesetzesentwurf (LT-Drucksache 18/997) ist in geänderter Fassung verabschiedet worden. Die Änderungen beruhen auf der Annahme des Änderungsantrags von CDU und Grünen (Drucksache 18/1974). Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Das wird aller Voraussicht nach der 15.12.2022 sein.

 

Im KAG ist nun explizit geregelt, wie die Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes vorzunehmen ist. Es kann ein einheitlicher Nominalzinssatz oder ein nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz angewandt werden. Im Fall des einheitlichen Nominalzinssatzes kann der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten ergeben. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung ergibt sich für das Jahr 2022 ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,540%.

 

Da die Gesetzesänderung noch 2022 in Kraft treten wird, ist eine Neukalkulation der Gebühren 2022 erforderlich, damit die Gebührenbescheide, die einen Zeitraum des Jahres 2022 betreffen, gesetzeskonform sind.

 

Dieses führt zu folgender Reduzierung der Gebühren:

 

 

alt

neu

Differenz

Kalk. Zinssatz

5,24%

3,540%

- 1,689%

Schmutzwasser

2,22 €/m3

2,11 €/m3

- 0,11 €/m3

Niederschlagswasser

0,97 €/m2

0,89 €/m2

- 0,08 €/m2

 

Laut Satzung entsteht die Niederschlagswassergebühr am 01.01. des Jahres und wird für ein Jahr festgesetzt. Die im Januar 2022 festgesetzten Bescheide sind bestandskräftig und müssen laut dem OVG NRW Beschluss vom 20.05.2022 (– 9 E 117/20 –) nicht aufgehoben werden (§130 AO i.V.m. §12 Abs. 1 Nr. 3b KAG NRW).

 

Anders verhält es sich mit Bescheiden, die im Jahr 2023 ergehen und Zeiträume im Jahr 2022 betreffen. Anlass dafür kann eine Flächenkorrektur oder die Nacherhebung von Flächen sein. Gegen diese Bescheide kann Widerspruch bzw. Klage eingereicht werden.

 

Die Schmutzwassergebühr entsteht erst am 31.12. des Jahres. Die Endabrechnung und Festsetzung erfolgt im darauffolgenden Jahr. Im Januar 2023 verschickt die Stadtwerke Meerbusch GmbH Schmutzwassergebührenbescheide für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2022. Mit diesen Bescheiden erfolgt auch die Festsetzung der Gebühren 2022. Um zahlreiche Widersprüche zu vermeiden, ist es erforderlich, den reduzierten Gebührensatz anzuwenden.

 

Zu Beginn des Jahres 2023 wird dem Rat die Korrektur des Zinssatzes für die Gebührenkalkulation 2023 zur Entscheidung vorgelegt

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Jahresabschluss 2022 werden Ertragsausfälle in Höhe von ca. 330.000,- € zu verzeichnen sein.

Gebühreneinnahmen

Vorher

Neu

Differenz

Schmutzwasser

6.462.572,79 €

6.132.412,40

- 330.160,39 €

 


Alternativen:

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