Erweiterung des Schutzumfanges für Gebäude auf dem Grundstück Hauptstraße 23
(Gaststätte van Dawen) in Meerbusch-Lank, Gemarkung Lank, Flur 3, Flurstücke 481, 482
Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss beschliesst, entsprechend dem Gutachten des
Fachamtes LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 10.02.2012 weitere Gebäude
der ehemaligen Gaststätte van Dawen mit folgendem Eintragungstext zu lfd. Nr.
135 in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch einzutragen:
Alternativen
Ohne
Sachverhalt
Bestandteil des Baudenkmals ist außer dem bereits 1984 rechtskräftig eingetragenen Vorderhaus (Bauteil 1) der zweigeschossige Backsteinbau (Bauteil 2) mit hohlziegelgedecktem Satteldach, in dessen Obergeschoss sich der kleine, sog. Weiße Saal befindet, mit noch erhaltenswerten Fenstern und Türen aus dem 19. Jahrhundert. Das Erdgeschoss im Inneren hat durch die Küchennutzung kaum denkmalwerte Strukturen bewahrt.
Der
nachträglich ergänzte, hölzerne Vorbau im Winkel zwischen dem Baudenkmal
(Bauteil 1, Vorderhaus) und diesem Bauteil 2 ist nicht Bestandteil des
Denkmals.
Vom Weißen Saal aus führt eine aufwändig kassettierte,
dreiflügelige Tür in den sog. Braunen Saal. Dieser bauzeitlich ausgestattete
Saal befindet sich im Obergeschoss des 1893 errichteten Bauteils 3, ein
zweigeschossiges Backsteingebäude mit ostseitiger Gartenterrasse, die vom
Braunen Saal aus durch große dreiflügelige Türen mit Oberlicht zugänglich ist.
Die Tiefe dieser Terrasse, deren Flachdach deutlich unter der Traufe des
Hauptbaukörpers liegt, ist nachträglich in etwa verdoppelt worden, so dass die
Ostfassade der ehemaligen Terrasse weder in Lage noch im Aussehen authentisch
erhalten ist. Das ursprüngliche Bauvolumen der Gartenterrasse lässt sich jedoch
am Baubestand selbst und auch anhand von historischen Fotos zweifelsfrei
ablesen. Die Gartenterrasse orientierte sich früher zum freien Feld.
Die Situation der Gebäude
nördlich des Nordgiebels hat sich im Laufe der Zeit - auch durch den Bau der
Gonellastraße - maßgeblich verändert. In den 1920er Jahren gab es hier einen
weiteren schmaleren und niedrigeren Saal. Davon ist heute nur ein im Bauvolumen
stark reduzierter, kleiner, stark überformter, nicht denkmalwerter Rest erhalten, der
unmittelbar an den Nordgiebel des Saalbaus (Bauteil 3) angebaut ist. Der
aufwändig und repräsentativ mit Lisenen, gelben und roten Klinkern sowie mit
einem getreppten Ortganggesims verzierte Nordgiebel ist nicht nur durch diesen
Anbau verändert. Ursprünglich hatte der Bau eine umlaufende Veranda, die sich
im Nordgiebel in drei großen Rundbögen in die freie Landschaft öffnete.
Der Bauteil 4, der den Innenhof nach Osten abschließt und sich an den Südgiebel des Saalbaus 3 anschließt, diente einst als Remise, Pferdestall und Packraum für Weine. Er ist wegen dieser Funktionen ein wichtiger Bestandteil des Baudenkmals, zumal sich hier der wichtigste Zugang zu den großvolumigen Weinkellern befindet. In dem Baukomplex gibt es zwei Kellertypen unterschiedlicher Zeitstellung, die alle Bestandteil des Denkmals sind.
Die Keller unter dem Bauteil 3
haben Kappendecken, die von kräftigen, traufparallelen Unterzügen getragen
werden, die ihrerseits auf Rundstützen ruhen. Während der südliche Keller kurze
Rundstützen auf kräftigen, würfelförmigen Postamenten aufweist, sind die
Stützen des nördlichen, höheren Kellers deutlich gelängter und stehen
unmittelbar auf dem Boden. Älter sind die beiden schmalen, tonnengewölbten
parallel angeordneten Keller, die unter einem Teil des Wirtschaftsgebäudes und
unter dem östlichen Teil des Saalbaus 2 angeordnet sind.
Der
Toilettenanbau (Bauteil 6) in der südöstlichen Ecke des Innenhofes dürfte in
den 1940er Jahren errichtet worden sein. Er ist ebenfalls Bestandteil des
Baudenkmals. Der östliche Scheunenanbau (Schuppen 5), ist von der
Unterschutzstellung ausgenommen.
Begründung des Denkmalwertes
Das gesamte Objekt (Bauteile 1, 2, 3, 4, und 6) ist
bedeutend für Städte und Siedlungen, weil die Weingaststätte - mitten im Ort
Lank gelegen - einschließlich aller Säle Zeugnis ablegt über das
Freizeitverhalten der dörflichen Bevölkerung im 19. und 20. Jahrhundert. Hier
wurde gefeiert, Wein getrunken und gegessen und das schöne Wetter mit einem
Blick über die Gärten, Felder und Wiesen genossen, auf denen man sonst arbeiten
musste. Der Baukomplex ist aber auch bedeutend für die Arbeits- und
Produktionsverhältnisse, weil er nicht nur den Ablauf der Arbeiten in der
damaligen Gastronomie anschaulich verdeutlicht, sondern auch Zeugnis darüber
ablegt, wie der Wein hier gelagert, gehandelt und transportiert wurde.
Für die Erhaltung und Nutzung des Baudenkmals liegen
wissenschaftliche, insbesondere städtebauliche, ortsgeschichtliche und
volkskundliche Gründe vor:
Der Baukomplex bildet gemeinsam mit der Kirche St.
Stephanus den Orts- und Lebensmittelpunkt von Lank. Gottesdienstbesucher gingen
hier nach den Messen zum Frühschoppen und zu Familienfeiern.
Begründung
Gemäss § 3 DSchGNW sind Denkmale in dei Liste
einzutragen.
Gemäss § 9 Abs. 2a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch
entscheidet
der Kulturausschuss über die Eintragung von Denkmalen in die
Denkmalliste. Das
gem. § 22 (3) 1 DSchG NW qualifizierte Gutachten des
Landschaftsverbandes,
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 10.02.2012 stellt die
Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NW der genannten Objekte
fest. An der Erhaltung und Nutzung der Baudenkmale besteht ein
öffentliches
Interesse aus wissenschaftlichen, städtebaulichen, volksgeschichtlichen
und
ortsgeschichtlichen Gründen.
Die Objekte sind seit November 2011 im Status der vorläufigen Unterschutzstellung
gem.
§ 4 DSchG NW.
Lösung
Wie Beschlussvorschlag