Betreff
Unterschutzstellung von Baudenkmalen gem. § 3 DSchG NRW
Erweiterung des Schutzumfanges für Gebäude auf dem Grundstück Hauptstraße 23
(Gaststätte van Dawen) in Meerbusch-Lank, Gemarkung Lank, Flur 3, Flurstücke 481, 482
Vorlage
FB4/411/2012
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss beschliesst, entsprechend dem Gutachten des Fachamtes LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 10.02.2012 weitere Gebäude der ehemaligen Gaststätte van Dawen mit folgendem Eintragungstext zu lfd. Nr. 135 in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch einzutragen:

 

Alternativen

 

Ohne

 

Sachverhalt

 

Bestandteil des Baudenkmals ist außer dem bereits 1984 rechtskräftig eingetragenen Vorderhaus (Bauteil 1) der zweigeschossige Backsteinbau (Bauteil 2) mit hohlziegelgedecktem Satteldach, in dessen Obergeschoss sich der kleine, sog. Weiße Saal befindet, mit noch erhaltenswerten Fenstern und Türen aus dem 19. Jahrhundert. Das Erdgeschoss im Inneren hat durch die Küchennutzung kaum denkmalwerte Strukturen bewahrt.

Der nachträglich ergänzte, hölzerne Vorbau im Winkel zwischen dem Baudenkmal (Bauteil 1, Vorderhaus) und diesem Bauteil 2 ist nicht Bestandteil des Denkmals.

Vom Weißen Saal aus führt eine aufwändig kassettierte, dreiflügelige Tür in den sog. Braunen Saal. Dieser bauzeitlich ausgestattete Saal befindet sich im Obergeschoss des 1893 errichteten Bauteils 3, ein zweigeschossiges Backsteingebäude mit ostseitiger Gartenterrasse, die vom Braunen Saal aus durch große dreiflügelige Türen mit Oberlicht zugänglich ist. Die Tiefe dieser Terrasse, deren Flachdach deutlich unter der Traufe des Hauptbaukörpers liegt, ist nachträglich in etwa verdoppelt worden, so dass die Ostfassade der ehemaligen Terrasse weder in Lage noch im Aussehen authentisch erhalten ist. Das ursprüngliche Bauvolumen der Gartenterrasse lässt sich jedoch am Baubestand selbst und auch anhand von historischen Fotos zweifelsfrei ablesen. Die Gartenterrasse orientierte sich früher zum freien Feld.

Die Situation der Gebäude nördlich des Nordgiebels hat sich im Laufe der Zeit - auch durch den Bau der Gonellastraße - maßgeblich verändert. In den 1920er Jahren gab es hier einen weiteren schmaleren und niedrigeren Saal. Davon ist heute nur ein im Bauvolumen stark reduzierter, kleiner, stark überformter, nicht denkmalwerter Rest erhalten, der unmittelbar an den Nordgiebel des Saalbaus (Bauteil 3) angebaut ist. Der aufwändig und repräsentativ mit Lisenen, gelben und roten Klinkern sowie mit einem getreppten Ortganggesims verzierte Nordgiebel ist nicht nur durch diesen Anbau verändert. Ursprünglich hatte der Bau eine umlaufende Veranda, die sich im Nordgiebel in drei großen Rundbögen in die freie Landschaft öffnete.

Der Bauteil 4, der den Innenhof nach Osten abschließt und sich an den Südgiebel des Saalbaus 3 anschließt, diente einst als Remise, Pferdestall und Packraum für Weine. Er ist wegen dieser Funktionen ein wichtiger Bestandteil des Baudenkmals, zumal sich hier der wichtigste Zugang zu den großvolumigen Weinkellern befindet. In dem Baukomplex gibt es zwei Kellertypen unterschiedlicher Zeitstellung, die alle Bestandteil des Denkmals sind.

Die Keller unter dem Bauteil 3 haben Kappendecken, die von kräftigen, traufparallelen Unterzügen getragen werden, die ihrerseits auf Rundstützen ruhen. Während der südliche Keller kurze Rundstützen auf kräftigen, würfelförmigen Postamenten aufweist, sind die Stützen des nördlichen, höheren Kellers deutlich gelängter und stehen unmittelbar auf dem Boden. Älter sind die beiden schmalen, tonnengewölbten parallel angeordneten Keller, die unter einem Teil des Wirtschaftsgebäudes und unter dem östlichen Teil des Saal­baus 2 angeordnet sind.

Der Toilettenanbau (Bauteil 6) in der südöstlichen Ecke des Innenhofes dürfte in den 1940er Jahren errichtet worden sein. Er ist ebenfalls Bestandteil des Baudenkmals. Der östliche Scheunenanbau (Schuppen 5), ist von der Unterschutzstellung ausgenommen.

 

 

Begründung des Denkmalwertes

Das gesamte Objekt (Bauteile 1, 2, 3, 4, und 6) ist bedeutend für Städte und Siedlungen, weil die Weingaststätte - mitten im Ort Lank gelegen - einschließlich aller Säle Zeugnis ablegt über das Freizeitverhalten der dörflichen Bevölkerung im 19. und 20. Jahrhundert. Hier wurde gefeiert, Wein getrunken und gegessen und das schöne Wetter mit einem Blick über die Gärten, Felder und Wiesen genossen, auf denen man sonst arbeiten musste. Der Baukomplex ist aber auch bedeutend für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse, weil er nicht nur den Ablauf der Arbeiten in der damaligen Gastronomie anschaulich verdeutlicht, sondern auch Zeugnis darüber ablegt, wie der Wein hier gelagert, gehandelt und transportiert wurde.

Für die Erhaltung und Nutzung des Baudenkmals liegen wissenschaftliche, insbesondere städtebauliche, ortsgeschichtliche und volkskundliche Gründe vor:

 

Der Baukomplex bildet gemeinsam mit der Kirche St. Stephanus den Orts- und Lebensmittelpunkt von Lank. Gottesdienstbesucher gingen hier nach den Messen zum Frühschoppen und zu Familienfeiern.

 

 

Begründung

 

Gemäss § 3 DSchGNW sind Denkmale in dei Liste einzutragen.

Gemäss § 9 Abs. 2a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet

der Kulturausschuss über die Eintragung von Denkmalen in die Denkmalliste. Das

gem. § 22 (3) 1 DSchG NW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes,

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 10.02.2012 stellt die

Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NW der genannten Objekte

fest. An der Erhaltung und Nutzung der Baudenkmale besteht ein öffentliches

Interesse aus wissenschaftlichen, städtebaulichen, volksgeschichtlichen und

ortsgeschichtlichen Gründen.

 

Die Objekte sind seit November 2011 im Status der vorläufigen Unterschutzstellung gem.

§ 4 DSchG NW.

 

 

Lösung

 

Wie Beschlussvorschlag