Betreff
4. Bericht zur Finanzsituation 2022 zum 30.11.2022 und coronabedingte Finanzschäden
Vorlage
SFI/0607/2022
Art
Informationsvorlage

Coronabedingte Finanzschäden

 

Nachfolgend ist eine kompakte Darstellung der maßgeblichen coronabedingten Finanzschäden aus Mindererträgen und Mehraufwendungen für den Haushalt 2022 aufgeführt. In die Übersicht wurde einerseits die Schadensdarstellung gemäß des Haushaltsplans 2022 einbezogen sowie andererseits eine konkrete Schadensdarstellung zum Stichtag des Berichts nebst Prognose zum 31.12.2022.

 

 

Der Schaden im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist gegenüber dem letzten Finanzbericht wieder leicht angestiegen. Dieser Anstieg ist auf die aktuellen Erkenntnisse aus den Orientierungsdaten zurückzuführen. Auf der anderen Seite hat die Landesregierung der kommunalen Familie, im Rahmen des „Kommunalgipfels“ am 15.11.2022, zusätzliche Entlastungsmittel für bislang unberücksichtigte Pandemie-Kosten zugesagt. Diese reduzieren auf der einen Seite die coronabedingten Finanzschäden und stellen auf der anderen Seite einen tatsächlichen Liquiditätszufluss dar.

Neben dieser Schadensdarstellung sind zusätzlich Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung i.H.v. insgesamt 180.000 € zu benennen, die im Wege von monatlichen Abfragen seitens des Service Finanzen von den Bereichen übermittelt wurden.

 

Finanzbericht

 

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird der 4. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2022 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2022 mit Stand 30.11.2022. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen, eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 30.11.2022 sowie ein Schuldenportfolio zum 31.12.2022 (nicht öffentlich). Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.

 

2022

veranschlagt

Stand

31.03.2022

Stand

31.05.2022

Stand

30.09.2022

Stand

30.11.2022

Prognose

31.12.2022

1.        Kreisumlage

26.897.000 €

7.649.532 €

14.203.532 €

19.659.595 €

26.212.794 €

26.212.794 €

2.        Gewerbesteuer

31.260.000 €

38.192.100 €

37.810.740 €

39.136.840 €

40.502.488 €

40.500.000 €

3.        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

40.333.000 €

0 €

11.059.344 €

22.128.659 €

30.141.021 €

41.997.960 €

4.        Personalkosten

44.373.000 €

9.666.190 €

16.333.252 €

28.998.208 €

37.242.803 €

44.373.000 €

5.        Pensionszahlungen an Versorgungskasse

3.858.000 €

3.635.160 €

3.631.342 €

3.631.342 €

3.631.342 €

3.858.000 €

6.        Grundstücksverkäufe

a)        Erträge

b)        Einzahlungen

 

1.826.000 €

2.555.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

0 €

280.440 €

 

108.000 €

280.440 €

7.        Baumaßnahmen

29.734.785 €

2.821.005 €

5.445.772 €

9.170.169 €

10.108.558 €

17.500.000

8.        Staatszuschüsse

17.616.472 €

1.287.414 €

2.346.191 €

 6.225.580 €

7.826.498 €

7.873.002 €

9.        Kreditaufnahme

a)         Neuaufnahme

b)        Umschuldungen

 

6.311.000 €

2.981.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

10.     Tilgung

a)        Kreditmarkt

b)        Umschuldungen

 

4.861.300 €

2.981.000 €

 

632.934 €

0 €

 

1.686.514 €

0 €

 

2.957.228 €

2.271.118 €

 

4.238.684 €

2.980.551 €

 

4.861.300 €

2.980.551€

11.     Kredite zur Liquiditätssicherung

 

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

12.     Sach- und Dienstleistungen

34.537.500 €

9.035.987 €

13.965.412 €

23.007.181 €

27.258.871 €

34.537.500 €

13.     Gesamtvollstreckungsvolumen

 

2.790.000 €

2.680.000 €

2.745.000 €

2.730.000 €

 


Erläuterungen zum Finanzbericht

 

 

zu Nr. 1:

Die Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2022 wurde mit einem Hebesatz von 32,89 % und einer SGB II Beteiligung von 1,62 % vorgenommen. Der am 30.03.2022 einstimmig beschlossene Haushalt für das Jahr 2022 des Kreises sieht nunmehr einen Hebesatz von 32,00 % und eine SGB II Beteiligung von 1,59 % vor. Dadurch reduziert sich die von der Stadt zu zahlende Kreisumlage auf insgesamt 26.212.793,80 €.

 

 

zu Nr. 2:

Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.

 

Bereits für das letzte Jahr hatte der Arbeitskreis Steuerschätzung eine deutliche Erholung des Gewerbesteueraufkommens prognostiziert. Aufgrund von fortwährenden coronabedingten Beeinträchtigungen der Wirtschaft (Lockdown) in 2021, sah die Realität jedoch anders aus. Zum Ende des Jahres blieb die Gewerbesteuer daher weit hinter den Planansätzen zurück.

Dass die Gewerbesteuer seit Anfang 2022 einen derartigen Anstieg zu verzeichnen hat, ist sehr erfreulich. Die hohen Zwischenstände der Gewerbesteuer konnten sich im bisherigen Jahresverlauf stabil halten und weiterhin leicht ansteigen.

Insbesondere die Ereignisse in der Ukraine stellen in diesem Zusammenhang allerdings einen großen Unsicherheitsfaktor dar, von dem man derzeit noch überhaupt nicht abschätzen kann, inwieweit diese Umstände auch auf die lokale Gewerbesteuer einwirken werden. Sicherlich werden die stark steigenden Energiepreise die Gewinnprognosen vieler Unternehmen zukünftig deutlich mindern.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass der vorliegende Stand der Gewerbesteuer auch zum Jahresende Bestand hat.

 

 

zu Nr. 3:

Die dargestellten Planansätze der Einkommensteuer gründen auf den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.

 

Die aufgezeigte Prognose zum 31.12.2022 geht gegenüber dem Planansatz von einer Steigerung i.H.v. rund 1,6 Mio. € aus. Grundlage der Prognose sind die aktuellen Erkenntnisse aus den Orientierungsdaten. Hierin wird von einer moderaten Steigerung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2022 und auch für die Folgejahre ausgegangen.

 

 

zu Nr.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.5:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.6:

Im Bereich der Bodenordnung sowie dem allgemeinen Grundstücksverkehr kann nicht mehr mit dem Erreichen der geplanten Haushaltsansätze gerechnet werden. Die geplanten Verkäufe können nicht realisiert werden, da hierfür die notwendigen Planungsgrundlagen fehlen. Eine Neuveranschlagung wurde im Haushalt 2023 vorgenommen.

 

Innerhalb der Verkäufe von Gewerbegrundstücken werden zwei Grundstücke widererwartend dieses Jahr nicht veräußert werden können. Bei einem weiteren Grundstück werden Erträge i.H.v. 108.000 € erwartet und Einzahlungen i.H.v. 280.440 

 

Die aktualisierten Prognosen zum 31.12.2022 beziehen diese Sachverhalte mit ein.

 

 

zu Nr. 7:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird ein überwiegender Teil der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze für Baumaßnahmen nicht abfließen.

 

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2022 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen Zuschüsse eingeplant. Daneben sind weitere Zuwendungspauschalen und Einzelzuwendungen eingeplant worden. Die beigefügte Anlage enthält hierzu eine kurze Aufstellung nebst einer Prognose zum 31.12.2022.

 

Die Differenz zwischen den veranschlagten Ansätzen und den nunmehr prognostizierten Beträgen ist primär in den Zuschüssen für die Kita-Neubauprojekte in Büderich, Osterath und Nierst begründet. Da sich die Maßnahmenumsetzung für diese Projekte verzögert, kann hier nicht mehr mit einer Zuschusszahlung in diesem Haushaltsjahr gerechnet werden. Auch die Zuschüsse für die Lüftungsanlagen werden dieses Jahr nicht mehr erwartet.

 

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2022 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 6.311.000 €. Diese Kreditermächtigung wird dieses Jahr nicht mehr in Anspruch genommen werden. Es zeigt sich aufgrund der guten Gewerbesteuerentwicklung, dass zum vorliegenden Stichtag die Investitionsmaßnahmen aus dem Liquiditätsüberschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden können und daher keine Investitionskredite notwendig werden.

 

Im Verlauf des Jahres stand ein Gesamtbetrag von 2.981.000 € zur Umschuldung an, welcher sich aus zwei Altkrediten zusammensetzt. Aufgrund der guten Liquiditätslage konnten beide Altkredite im Rahmen einer außerordentlichen Tilgung zurückgezahlt werden.

 

 

zu Nr. 10a und b:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.11:

Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Zum Jahresende bestehen ebenfalls keine Kassenkredite, dies insbesondere vor dem Hintergrund der sehr guten Entwicklung der Gewerbesteuer und dem daraus resultierenden Zugewinn an Liquidität.

 

 

zu Nr. 12:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Sach- und Dienstleistungen zum 31.12. unterschritten wird.

 

 

zu Nr. 13:

Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 2,730 Mio. €. Damit ist das Vollstreckungsvolumen im Vergleich zum letzten Finanzbericht weitestgehend konstant geblieben. Zieht man die Vorjahre in die Vergleichsbetrachtung ebenfalls mit ein, ist zu konstatieren, dass derzeit weiterhin ein leicht erhöhtes Vollstreckungsvolumen vorliegt.

 


gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister