Coronabedingte Finanzschäden
Nachfolgend ist eine kompakte Darstellung der maßgeblichen coronabedingten Finanzschäden aus Mindererträgen und Mehraufwendungen für den Haushalt 2022 aufgeführt. In die Übersicht wurde einerseits die Schadensdarstellung gemäß des Haushaltsplans 2022 einbezogen sowie andererseits eine konkrete Schadensdarstellung zum Stichtag des Berichts nebst Prognose zum 31.12.2022.
Der
Schaden im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist gegenüber dem
letzten Finanzbericht wieder leicht angestiegen. Dieser Anstieg ist auf die
aktuellen Erkenntnisse aus den Orientierungsdaten zurückzuführen. Auf der
anderen Seite hat die Landesregierung der kommunalen Familie, im Rahmen des
„Kommunalgipfels“ am 15.11.2022, zusätzliche Entlastungsmittel für bislang
unberücksichtigte Pandemie-Kosten zugesagt. Diese reduzieren auf der einen
Seite die coronabedingten Finanzschäden und stellen auf der anderen Seite einen
tatsächlichen Liquiditätszufluss dar.
Neben dieser Schadensdarstellung sind zusätzlich Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung i.H.v. insgesamt 180.000 € zu benennen, die im Wege von monatlichen Abfragen seitens des Service Finanzen von den Bereichen übermittelt wurden.
Finanzbericht
Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird der 4. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2022 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2022 mit Stand 30.11.2022. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen, eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 30.11.2022 sowie ein Schuldenportfolio zum 31.12.2022 (nicht öffentlich). Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.
|
2022 veranschlagt |
Stand 31.03.2022 |
Stand 31.05.2022 |
Stand 30.09.2022 |
Stand 30.11.2022 |
Prognose 31.12.2022 |
1.
Kreisumlage |
26.897.000 € |
7.649.532 € |
14.203.532 € |
19.659.595 € |
26.212.794 € |
26.212.794 € |
2.
Gewerbesteuer |
31.260.000 € |
38.192.100 € |
37.810.740 € |
39.136.840 € |
40.502.488 € |
40.500.000 € |
3.
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer |
40.333.000 € |
0 € |
11.059.344 € |
22.128.659 € |
30.141.021 € |
41.997.960 € |
4.
Personalkosten |
44.373.000 € |
9.666.190 € |
16.333.252 € |
28.998.208 € |
37.242.803 € |
44.373.000 € |
5.
Pensionszahlungen
an Versorgungskasse |
3.858.000 € |
3.635.160 € |
3.631.342 € |
3.631.342 € |
3.631.342 € |
3.858.000 € |
6.
Grundstücksverkäufe a)
Erträge b)
Einzahlungen |
1.826.000 € 2.555.000 € |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
0 € 280.440 € |
108.000 € 280.440 € |
7.
Baumaßnahmen |
29.734.785 € |
2.821.005 € |
5.445.772 € |
9.170.169 € |
10.108.558 € |
17.500.000 |
8.
Staatszuschüsse |
17.616.472 € |
1.287.414 € |
2.346.191 € |
6.225.580 € |
7.826.498 € |
7.873.002 € |
9.
Kreditaufnahme a)
Neuaufnahme b)
Umschuldungen |
6.311.000 € 2.981.000 € |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
10.
Tilgung a)
Kreditmarkt b)
Umschuldungen |
4.861.300 € 2.981.000 € |
632.934 € 0 € |
1.686.514 € 0 € |
2.957.228 € 2.271.118 € |
4.238.684 € 2.980.551 € |
4.861.300 € 2.980.551€ |
11.
Kredite zur
Liquiditätssicherung |
|
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
12.
Sach- und
Dienstleistungen |
34.537.500 € |
9.035.987 € |
13.965.412 € |
23.007.181 € |
27.258.871 € |
34.537.500 € |
13.
Gesamtvollstreckungsvolumen |
|
2.790.000 € |
2.680.000 € |
2.745.000 € |
2.730.000 € |
|
Erläuterungen zum Finanzbericht
zu Nr. 1:
Die Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2022 wurde mit einem Hebesatz von 32,89 % und einer SGB II Beteiligung von 1,62 % vorgenommen. Der am 30.03.2022 einstimmig beschlossene Haushalt für das Jahr 2022 des Kreises sieht nunmehr einen Hebesatz von 32,00 % und eine SGB II Beteiligung von 1,59 % vor. Dadurch reduziert sich die von der Stadt zu zahlende Kreisumlage auf insgesamt 26.212.793,80 €.
zu Nr. 2:
Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer
gründen auf den einschlägigen Steuerschätzungen und deren
gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes.
Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den
einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.
Bereits für das letzte Jahr hatte der
Arbeitskreis Steuerschätzung eine deutliche Erholung des
Gewerbesteueraufkommens prognostiziert. Aufgrund von fortwährenden
coronabedingten Beeinträchtigungen der Wirtschaft (Lockdown) in 2021, sah die
Realität jedoch anders aus. Zum Ende des Jahres blieb die Gewerbesteuer daher
weit hinter den Planansätzen zurück.
Dass die Gewerbesteuer seit Anfang 2022
einen derartigen Anstieg zu verzeichnen hat, ist sehr erfreulich. Die hohen
Zwischenstände der Gewerbesteuer konnten sich im bisherigen Jahresverlauf
stabil halten und weiterhin leicht ansteigen.
Insbesondere die Ereignisse in der
Ukraine stellen in diesem Zusammenhang allerdings einen großen
Unsicherheitsfaktor dar, von dem man derzeit noch überhaupt nicht abschätzen
kann, inwieweit diese Umstände auch auf die lokale Gewerbesteuer einwirken
werden. Sicherlich werden die stark steigenden Energiepreise die
Gewinnprognosen vieler Unternehmen zukünftig deutlich mindern.
Es kann davon ausgegangen werden,
dass der vorliegende Stand der Gewerbesteuer auch zum Jahresende Bestand hat.
zu Nr. 3:
Die dargestellten Planansätze der Einkommensteuer gründen auf den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.
Die aufgezeigte Prognose zum
31.12.2022 geht gegenüber dem Planansatz von einer Steigerung i.H.v. rund 1,6
Mio. € aus. Grundlage der Prognose sind die aktuellen Erkenntnisse aus den
Orientierungsdaten. Hierin wird von einer moderaten Steigerung des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2022 und auch für die
Folgejahre ausgegangen.
zu Nr.4:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten zum 31.12. nicht überschritten wird.
zu Nr.5:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.
zu Nr.6:
Im Bereich der Bodenordnung sowie dem allgemeinen Grundstücksverkehr kann nicht mehr mit dem Erreichen der geplanten Haushaltsansätze gerechnet werden. Die geplanten Verkäufe können nicht realisiert werden, da hierfür die notwendigen Planungsgrundlagen fehlen. Eine Neuveranschlagung wurde im Haushalt 2023 vorgenommen.
Innerhalb der Verkäufe von Gewerbegrundstücken werden zwei Grundstücke widererwartend dieses Jahr nicht veräußert werden können. Bei einem weiteren Grundstück werden Erträge i.H.v. 108.000 € erwartet und Einzahlungen i.H.v. 280.440 €
Die aktualisierten Prognosen zum 31.12.2022 beziehen diese Sachverhalte mit ein.
zu Nr. 7:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird ein überwiegender Teil der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze für Baumaßnahmen nicht abfließen.
zu Nr. 8:
Bei der Aufstellung des Haushaltes 2022 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen Zuschüsse eingeplant. Daneben sind weitere Zuwendungspauschalen und Einzelzuwendungen eingeplant worden. Die beigefügte Anlage enthält hierzu eine kurze Aufstellung nebst einer Prognose zum 31.12.2022.
Die Differenz zwischen den veranschlagten Ansätzen und den nunmehr prognostizierten Beträgen ist primär in den Zuschüssen für die Kita-Neubauprojekte in Büderich, Osterath und Nierst begründet. Da sich die Maßnahmenumsetzung für diese Projekte verzögert, kann hier nicht mehr mit einer Zuschusszahlung in diesem Haushaltsjahr gerechnet werden. Auch die Zuschüsse für die Lüftungsanlagen werden dieses Jahr nicht mehr erwartet.
zu Nr. 9a und b:
Für das Haushaltsjahr 2022 besteht eine
Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 6.311.000 €. Diese
Kreditermächtigung wird dieses Jahr nicht mehr in Anspruch genommen werden. Es
zeigt sich aufgrund der guten Gewerbesteuerentwicklung, dass zum vorliegenden
Stichtag die Investitionsmaßnahmen aus dem Liquiditätsüberschuss der laufenden
Verwaltungstätigkeit finanziert werden können und daher keine
Investitionskredite notwendig werden.
Im Verlauf des Jahres stand ein
Gesamtbetrag von 2.981.000 € zur Umschuldung an, welcher sich aus zwei
Altkrediten zusammensetzt. Aufgrund der guten Liquiditätslage konnten beide
Altkredite im Rahmen einer außerordentlichen Tilgung zurückgezahlt werden.
zu Nr. 10a und b:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass
der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.
zu Nr.11:
Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Zum Jahresende bestehen ebenfalls keine Kassenkredite, dies insbesondere vor dem Hintergrund der sehr guten Entwicklung der Gewerbesteuer und dem daraus resultierenden Zugewinn an Liquidität.
zu Nr. 12:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass
der Ansatz der Sach- und Dienstleistungen zum 31.12. unterschritten wird.
zu Nr. 13:
Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 2,730 Mio. €. Damit ist das Vollstreckungsvolumen im Vergleich zum letzten Finanzbericht weitestgehend konstant geblieben. Zieht man die Vorjahre in die Vergleichsbetrachtung ebenfalls mit ein, ist zu konstatieren, dass derzeit weiterhin ein leicht erhöhtes Vollstreckungsvolumen vorliegt.
gez.
Christian Bommers
Bürgermeister