Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Vorlage
FB2/0605/2022
Art
Informationsvorlage

In der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01. Dezember 2022 wird dem Jugendhilfeausschuss eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zur Entscheidung vorgelegt. Darin enthalten ist folgender Beschlussvorschlag:

 

  • Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der anliegenden VI. Änderungssatzung (Anlage 1) zu beschließen.

 

Die vorgeschlagene Änderung beinhaltet die Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege in Beiträge für unter und über dreijährige Kinder ab 01.01.2023 in Anlehnung an die Aufteilung, die auch für die Beitragserhebung in den Kindertageseinrichtungen gilt.

 

Die Änderungen betreffen ausschließlich die Kindertagespflege, so dass der Ausschuss für Schule und Sport hier in einer Informationsvorlage über die beabsichtigten Änderungen informiert wird.

 

Hintergrund der vorgeschlagenen Änderung ist folgender:

 

Durch die bisherige Regelung werden Familien, deren Kind im laufenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollendet, finanziell schlechter gestellt, da im Rahmen der Kindertagespflege höhere Beiträge zu leisten sind als für ein gleichaltriges Kind, welches in einer Kindertageseinrichtung betreut wird. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diesen Familien unterjährig häufig nicht sofort eine Betreuungsalternative in einer Kindertageseinrichtung angeboten werden kann, wäre eine Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege, welche zukünftig altersgestaffelte Beiträge beinhaltet, wünschenswert. Eine Neufestsetzung der Beiträge durch Änderung des Kindesalters sollte – analog zur Beitragsfestsetzung in den Kindertages-einrichtungen – ab dem Monat nach Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgen. Ansonsten wird auf die Vorlage FB2/1602/2022 im JHA vom 01.12.2022 verwiesen.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Durch die Aufteilung der Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege in Beiträge für unter und über dreijährige Kinder errechnen sich für das Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich Mindereinnahmen in Höhe von ca. 19.000 € im Produkt 060.361.010.

 


Finanzielle Auswirkung:

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter