Betreff
Aufholen nach Corona - Bericht über die Maßnahmen
Vorlage
FB3/0604/2022
Art
Informationsvorlage

Extra-Zeit:

 

Aufgrund der Corona-Pandemie führt die NRW-Landesregierung ein Förderprogramm aus dem Jahre 2021 auch im Jahre 2022 fort. Dieses dient zur Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Corona Zeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenangebote für die individuelle und fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen.

 

Für die weiterführenden Schulen der Stadt Meerbusch bietet die ansässige Volkshochschule entsprechende Angebote an. Die VHS hat in 2022 insgesamt 4x die Extra-Zeit zum Lernen durchgeführt. Aufgeteilt war das Aufholprogramm zum Ausgleich der durch die Corona-Pandemie entstandenen Lernrückstände der Schüler*innen in vier Abschnitte: März/April, Mai/Juni, August/September, Oktober/November. Der Unterricht wurde in allen Abschnitten auf Samstage gelegt. Ein einzelner Kurs umfasste insgesamt 8 Unterrichtsstunden, d.h. 6 Zeitstunden. Die Unterrichtsstunden waren jeweils auf 4 Termine verteilt, sodass die Unterrichtszeit pro Kurs an einem Samstag 90 Minuten betrug. Kursangebote konnten von den Jugendlichen beliebig miteinander kombiniert werden. Die Kurse starteten von 08.30 bis 15.45 Uhr, insgesamt gab es fünf Zeitschienen pro Tag. Dies erlaubte es den Jugendlichen, den Unterricht an ihre individuellen Termine anzupassen. Ebenso wurde durch die gegebene Kontinuität des Programms das laufende Unterrichtsgeschehen an den Schulen begleitet.

 

Statusübersicht:

16 Fördersamstage / 616 teilnehmende Jugendliche der Klassen 5 bis Q1 /

61 durchgeführte Kurse / 488 durchgeführte Unterrichtsstunden

 

Angebotene und realisierte Kurse in den Bereichen: Mathematik, Englisch, Deutsch, Französisch.

 

Insgesamt wurde das Aufholprogramm sehr gut angenommen. Die Jugendlichen kamen insbesondere in Vorbereitung auf das Sommerzeugnis regelmäßig zum Unterricht, um ggf. noch die Noten verbessern zu können.

 

 Die Grundschulen im Stadtgebiet werden durch den Osterather Betreuungsverein (OBV) sowie auch durch die Schülerhilfe Meerbusch betreut.

 

Hier wurden die Angebote auf jeweils 2 x 3 Stunden Unterricht verteilt. Die Gruppen waren mit mindestens 8, maximal 15 Schüler*innen besetzt. Die Angebote waren breit aufgestellt von der erstmaligen Feststellung den aktuellen und individuellen Wissensständen bis hin zu Übungen in der Konzentrationsförderung. Die Inhalte waren jeweils auf die Bedarfe der einzelnen Schulen und deren Schüler*innen abgestellt.

 

Die Förderung des Landes beträgt achtzig Prozent der Gesamtausgaben. Zum heutigen Zeitpunkt beträgt die Förderung für das Kalenderjahr 2022 insgesamt 170.940,48 €. Daraus ergibt sich ein 20%-iger Eigenanteil des Schulträgers in Höhe von 43.189,61 €.

 

Extra-Geld:

 

Im Rahmen des Landesprogramms Extra-Geld erhielt die Stadt Meerbusch im August 2021 einen Gesamtbetrag von 396.304,00 €, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen.

 

Von diesem Gesamtbetrag entfallen 30 % (118.891,20 €) auf die Ausstellung von Bildungsgutscheinen. Diese dienen dazu, dass Schülerinnen und Schüler Lernrückstände aus der Corona-Zeit durch Nachhilfeunterricht aufholen können. Für dieses Vorhaben stehen eingetragene Bildungsanbieter zur Verfügung. Dies sind u.a. die Schülerhilfe Meerbusch sowie der Bildungscampus mit Standort in Büderich.

 

Nach aktuellem Stand sind bereits 476 Bildungsgutscheine von insgesamt 594 ausgegeben. Abgerechnet wurden dadurch bereits 44.160,00 €.

 

Ebenfalls 30 % gelten als Schulbudget und die restlichen 40 % als Schulträgerbudget. Das Schulträgerbudget wurde in vollem Umfang den Schulen zur Verfügung gestellt. Somit steht den Schulen ein Gesamtbudget von 277.412,80 € zur Verfügung. Hiervon haben die Schulen bereits 208.210,17 € verausgabt. Darunter fällt überwiegend die Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial sowie die Kostenübernahme von Ausflügen und den dazugehörigen Transportkosten.

 

Ebenfalls wurde ein Großteil des Geldes für die Durchführung von Projekten im Rahmen des gewaltfreien Lernens eingesetzt.

 

 

Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie

 

Zusätzlich führt die Landesregierung ein Förderprogramm aus dem Jahre 2021 auch im Jahre 2022 fort, welches für den Einsatz zusätzlicher Busverkehre vorgesehen ist. So soll zu Stoßzeiten die Situation für Schülerinnen und Schüler entzerrt werden. Das Programm wird zu einhundert Prozent vom Land-NRW finanziert.

 

Hieraus wird ein zusätzlicher E-Wagen auf der Linie zwischen den Rheingemeinden und Büderich am Morgen sowie am Mittag eingesetzt. Die Förderung beträgt im Jahr 2022 circa 91.226,88 €.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter