Extra-Zeit:
Aufgrund
der Corona-Pandemie führt die NRW-Landesregierung ein Förderprogramm aus dem
Jahre 2021 auch im Jahre 2022 fort. Dieses dient zur Förderung von
außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Corona Zeiten zur
Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenangebote für die
individuelle und fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen
und Schüler von allgemeinbildenden Schulen.
Für
die weiterführenden Schulen der Stadt Meerbusch bietet die ansässige
Volkshochschule entsprechende Angebote an. Die VHS hat in 2022 insgesamt 4x die
Extra-Zeit zum Lernen durchgeführt. Aufgeteilt war das Aufholprogramm zum
Ausgleich der durch die Corona-Pandemie entstandenen Lernrückstände der
Schüler*innen in vier Abschnitte: März/April, Mai/Juni, August/September,
Oktober/November. Der Unterricht wurde in allen Abschnitten auf Samstage
gelegt. Ein einzelner Kurs umfasste insgesamt 8 Unterrichtsstunden, d.h. 6
Zeitstunden. Die Unterrichtsstunden waren jeweils auf 4 Termine verteilt,
sodass die Unterrichtszeit pro Kurs an einem Samstag 90 Minuten betrug.
Kursangebote konnten von den Jugendlichen beliebig miteinander kombiniert
werden. Die Kurse starteten von 08.30 bis 15.45 Uhr, insgesamt gab es fünf
Zeitschienen pro Tag. Dies erlaubte es den Jugendlichen, den Unterricht an ihre
individuellen Termine anzupassen. Ebenso wurde durch die gegebene Kontinuität
des Programms das laufende Unterrichtsgeschehen an den Schulen begleitet.
Statusübersicht:
16 Fördersamstage / 616 teilnehmende Jugendliche der Klassen 5 bis Q1 /
61 durchgeführte Kurse / 488 durchgeführte Unterrichtsstunden
Angebotene und realisierte Kurse in den Bereichen: Mathematik, Englisch, Deutsch, Französisch.
Insgesamt wurde das Aufholprogramm sehr gut angenommen. Die Jugendlichen kamen insbesondere in Vorbereitung auf das Sommerzeugnis regelmäßig zum Unterricht, um ggf. noch die Noten verbessern zu können.
Die Grundschulen im Stadtgebiet werden durch
den Osterather Betreuungsverein (OBV) sowie auch durch die Schülerhilfe
Meerbusch betreut.
Hier
wurden die Angebote auf jeweils 2 x 3 Stunden Unterricht verteilt. Die Gruppen
waren mit mindestens 8, maximal 15 Schüler*innen besetzt. Die Angebote waren
breit aufgestellt von der erstmaligen Feststellung den aktuellen und
individuellen Wissensständen bis hin zu Übungen in der Konzentrationsförderung.
Die Inhalte waren jeweils auf die Bedarfe der einzelnen Schulen und deren
Schüler*innen abgestellt.
Die
Förderung des Landes beträgt achtzig Prozent der Gesamtausgaben. Zum heutigen
Zeitpunkt beträgt die Förderung für das Kalenderjahr 2022 insgesamt 170.940,48
€. Daraus ergibt sich ein 20%-iger Eigenanteil des Schulträgers in Höhe von
43.189,61 €.
Extra-Geld:
Im
Rahmen des Landesprogramms Extra-Geld erhielt die Stadt Meerbusch im August
2021 einen Gesamtbetrag von 396.304,00 €, um schulbezogene Maßnahmen zur
Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen.
Von
diesem Gesamtbetrag entfallen 30 % (118.891,20 €) auf die Ausstellung von
Bildungsgutscheinen. Diese dienen dazu, dass Schülerinnen und Schüler
Lernrückstände aus der Corona-Zeit durch Nachhilfeunterricht aufholen können.
Für dieses Vorhaben stehen eingetragene Bildungsanbieter zur Verfügung. Dies
sind u.a. die Schülerhilfe Meerbusch sowie der Bildungscampus mit Standort in
Büderich.
Nach
aktuellem Stand sind bereits 476 Bildungsgutscheine von insgesamt 594
ausgegeben. Abgerechnet wurden dadurch bereits 44.160,00 €.
Ebenfalls
30 % gelten als Schulbudget und die restlichen 40 % als Schulträgerbudget. Das
Schulträgerbudget wurde in vollem Umfang den Schulen zur Verfügung gestellt.
Somit steht den Schulen ein Gesamtbudget von 277.412,80 € zur Verfügung.
Hiervon haben die Schulen bereits 208.210,17 € verausgabt. Darunter fällt
überwiegend die Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial sowie die
Kostenübernahme von Ausflügen und den dazugehörigen Transportkosten.
Ebenfalls
wurde ein Großteil des Geldes für die Durchführung von Projekten im Rahmen des
gewaltfreien Lernens eingesetzt.
Förderung
zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des
Infektionsschutzes in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie
Zusätzlich
führt die Landesregierung ein Förderprogramm aus dem Jahre 2021 auch im Jahre
2022 fort, welches für den Einsatz zusätzlicher Busverkehre vorgesehen ist. So
soll zu Stoßzeiten die Situation für Schülerinnen und Schüler entzerrt werden.
Das Programm wird zu einhundert Prozent vom Land-NRW finanziert.
Hieraus
wird ein zusätzlicher E-Wagen auf der Linie zwischen den Rheingemeinden und
Büderich am Morgen sowie am Mittag eingesetzt. Die Förderung beträgt im Jahr
2022 circa 91.226,88 €.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter