Wie in der letzten Sitzung ( FB2/0582/2022) berichtet, arbeiten die Jugendämter in der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes eng zusammen. In diesem Rahmen ist beabsichtigt, diese Zusammenarbeit für einen gelingenden Kinderschutz über eine interkommunale Vereinbarung (s.Anlage) zu verstetigen. In der interkommunalen Zusammenarbeit der Koordinierungsstellen „Netzwerke zum Kinderschutz“ auf Grundlage des Landeskinderschutzgesetzes NRW legen die Jugendämter dabei Wert auf
Ø
eine verlässliche und verbindliche
Zusammenarbeit
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Transparenz
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ein hohes Maß an Qualität
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möglichst einheitliche
Rahmensetzungen
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klare Verantwortlichkeiten
Neben den örtlich einzurichtenden Koordinierungsstellen sollen in der „Konferenz der Koordinierungsstellen der Jugendämter für das Netzwerk Kinderschutz“ gemeinsame Ansätze zur Prozessqualität und für mögliche Optimierungspotentiale entwickelt werden.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter