Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit den vom Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau zur Kenntnis genommenen Ausbauvarianten eine Bürgerinformation durchzuführen und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau wieder vorzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Die im Ortsteil Büderich gelegene Karl-Borromäus-Straße verbindet die Witzfeldstraße mit der Nordstraße und verläuft in westlich-östlicher Richtung. In südliche Richtung zweigt von der Witzfeldstraße kommend nach ca. 55 m die Kolpingstraße ab.

Der zu sanierende Bereich der Karl-Borromäus-Straße erstreckt sich vom Einmündungsbereich Kolpingstraße bis zum Einmündungsbereich Nordstraße.

 

Die Karl-Borromäus-Straße ist technisch im Trennprinzip ausgebaut und besteht aus einer ca. 5,00 m - 5,50 m breiten Asphaltfahrbahn und seitlichen Gehwegen in hauptsächlichen Breiten von ca.  0,90 m –1,90 m.

 

Die im Bereich von der Einmündung Kolpingstraße bis ca. Haus Nr. 1a existierende Gehwegbreite ist für den Fußgängerverkehr auf Grund der Breite von < 1 m nur sehr eingeschränkt nutzbar.

 

Auf der nördlichen Seite, gegenüber der Einmündung Kolpingstraße, befindet sich die Adam-Riese Grundschule mit Einfahrt zum Lehrerparkplatz. Der Haupteingang der Schule befindet sich auf der Witzfeldstraße. Auf der südlichen Seite der Karl-Borromäus-Straße existiert Wohnbebauung (Ein- und Mehrfamilienhäuser) mit den jeweiligen Eingängen und Zufahrten (auch Tiefgaragen).

 

Derzeit wird der südliche Fahrbahnrand als Parkstreifen genutzt, der fließende Kfz-Verkehr fährt in beiden Richtungen ggf. mit Ausweichmanövern in den durch Grundstückseinfahrten entstehenden Parklücken an den Parkern vorbei.

 

Die Asphaltfahrbahn hat über die gesamte Sanierungsstrecke erhebliche Schäden (Risse, offene Fugen, Ausbrüche). Die Bordstein- und Rinnenanlage hat zahlreiche Absackungen, Bordsteine sind gebrochen oder durch große Abplatzungen beschädigt.

 

Auf Grund der umfangreichen Schäden wird eine Grundsanierung des gesamten Straßenoberbaus vorgeschlagen. Zur notwendigen Sanierung der Karl-Borromäus-Straße im Bereich Kolpingstraße bis Nordstraße wurden 3 Varianten erarbeitet, die nachfolgend beschrieben werden.

 

Variante 1

1:1 Erneuerung des Straßenabschnittes zwischen Kolpingstraße und Nordstraße. Das vorhandene Trennprinzip mit Abgrenzung von Gehwegen zur Fahrbahn wird beibehalten. Gehweg- und Fahrbahnbreiten werden übernommen und nicht wesentlich geändert.

 

In dieser Variante können alle öffentlichen Stellplätze erhalten werden.

 

Anzahl der möglichen Stellplätze vor Sanierung:  ca. 17

Anzahl der möglichen Stellplätze nach Sanierung: ca. 17

 

 

Im Abschnitt von Kolpingstraße bis ca. Haus 1a ist der südliche Gehweg sehr schmal (<1m) und als solcher nur eingeschränkt nutzbar.

 

Der nördliche Gehweg hat ausreichende Breiten. Im weiteren Verlauf bis Nordstraße hat auch der südliche Gehweg eine Breite von ca. 1,50 m.

 

Die Fahrbahnbreiten ermöglichen ein in beiden Richtungen ein vorbeifahren an den parkenden Kfz.

 

Aufbau gem. RStO wie folgt festgelegt:

 

Fahrbahn:

 

4 cm Asphaltdecke

10 cm Asphalttragschicht

15 cm Schottertragschicht

26 cm Frostschutzschicht aus Kies

55 cm Gesamtaufbau

 

Gehweg:

 

10 cm Pflaster/Platten

4 cm Bettung

15 cm Schottertragschicht

16 cm Frostschutzschicht aus Kies

45 cm Gesamtaufbau

 

In Variante 1 werden Fahrbahn- und Gehweganlagen in den bestehenden Breiten erneuert. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, die Gehwege in Pflasterbauweise mit trennendem Bordstein- und Rinnenanlagen ausgeführt. Die Straßenentwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen und neu zu bauende Straßenabläufe mit Anschlussleitungen.

 

Am Verkehrsfluss und an der Nutzung der Verkehrsflächen ergeben sich durch diese Variante keine Änderungen. Die fehlende und kritische Gehwegbreite im Abschnitt von Kolpingstraße bis ca. Haus 1a wird nicht verändert bzw. korrigiert.

 

Für die Straßenbeleuchtung werden Leerrohre zur späteren Leitungserneuerung mitverlegt.

 

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 456.000,- € brutto.

 

Variante 2

Diese Variante beinhaltet die Erneuerung des Straßenabschnittes zwischen Kolpingstraße und Nordstraße im Mischprinzip und damit als verkehrsberuhigter Bereich. Die Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt, die Verkehrsfläche wird ohne trennende Bordsteine auf einer höhengleichen Ebene hergestellt.

 

Bei dieser Variante entfallen voraussichtlich 3 Stellplätze.

 

Anzahl der möglichen Stellplätze vor Sanierung: ca. 17

Anzahl der möglichen Stellplätze nach Sanierung: ca. 14

 

Das öffentliche Parken ist nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellflächen möglich. Stellplätze werden wechselseitig mit Pflanzbeeten angeordnet. Dadurch entstehen ein optisch aufgelockertes Bild und eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung für den fließenden Verkehr. Die Ausbauvariante ermöglicht eine Durchfahrt in beiden Fahrtrichtungen. An Engstellen (Pflanzbeete /Parker) entsteht bei Begegnungsverkehr eine Wartepflicht für den fließenden Verkehr (geschwindigkeitsdämpfend).

 

Der Aufbau wird gem. RStO wie folgt festgelegt:

 

Verkehrsfläche:

 

10 cm Pflaster

4 cm Bettung

15 cm Schottertragschicht

26 cm Frostschutzschicht aus Kies

55 cm Gesamtaufbau

 

Die Pflanzbeete werden wechselseitig am Straßenrand angeordnet und mit Rundbordsteinen eingefasst. Da die Pflanzbeete ausnahmslos über den vorhandenen Versorgungsleitungen liegen, ist nur die Verwendung von flachwurzelnder Bepflanzung wie Sträucher oder Stauden möglich. Trotzdem ist eine Auflockerung und Aufwertung des Gesamtbildes durch Straßenbegleitgrün gegeben.

 

In Variante 2 wird der jetzige Zustand der Straße vom Trennungsprinzip zum verkehrsberuhigenden Mischprinzip geändert. Die Oberfläche der Verkehrsfläche wird mit Betonsteinpflaster in Pflasterbauweise ausgeführt. Die Straßenentwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen und neu zu bauende Straßenabläufe mit Anschlussleitungen.

 

Für die Straßenbeleuchtung werden Leerrohre zur späteren Leitungserneuerung mitverlegt.

 

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 472.000,- € brutto.

 

Damit ergeben sich geringfügig höhere Baukosten zu den Varianten 1 und 3, jedoch mit deutlicher Aufwertung des Straßenabschnittes durch den Bau einer Mischfläche mit einheitlichem Oberflächenniveau, wechselseitig angeordneten Stellplätzen, der Integration von Straßenbegleitgrün und der daraus resultierenden Verkehrsberuhigung.

 

In Variante 2 wird die Funktion der Straße als Anlieger / Wohnstraße verdeutlicht.

 

Die Machbarkeit einer Rigolenversickerung (Stichwort Schwammstadt) und deren Umfang unterhalb der Pflanzbeete kann in der Planungsphase untersucht werden. Hierzu sind an den jeweiligen Pflanzbeetstandorten Suchschachtungen durchzuführen und die Ergebnisse auszuwerten.

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt scheint eine Machbarkeit auf Grund Randlage bzw. der üblichen Höhenlage der Versorgungsleitungen ohne weitere Maßnahmen nicht möglich. Hierzu wären, bei üblicher Höhenlage der Versorgungsleitungen, umfassende Leitungsverlegungen der Versorger nötig.

 

Bei einer theoretisch angenommenen Entwässerung der gesamten erneuerten Straßenfläche von ca. 1700 m² über Rigolen, kommen Kosten von überschläglich 71.000,- € brutto für die Rigolenversickerung plus der Kosten der notwendigen Leitungsverlegungen zu den genannten Baukosten.

 

Dem gegenübergestellt würden die veranschlagten Baukosten der herkömmlichen Straßenentwässerung von ca. 29.000,- € brutto entfallen.

 

 

Variante 3

Diese Variante beinhaltet die Sanierung der Karl-Borromäus-Straße im Trennprinzip, mit teilweise verbreiterten Gehwegen und Einbahnstraßenregelung, Fahrtrichtung von Kolpingstraße in Richtung Nordstraße.

Im ersten Abschnitt, von Einmündung Kolpingstraße bis ca. auf Höhe Haus Nr. 1a, erhält die Fahrbahn eine Breite von 3,50 m, der südlich gelegene Gehweg wird auf eine Breite von ca. 1,50 m verbreitert, der nördliche Gehweg erhält Breiten von ca. 1,90 m – bis ca. 3,50 m, sowie 4 integrierte Pflanzbeete im Bereich der Breitenverziehung. In diesem Abschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m ist das Parken nicht möglich.

 

Im weiteren Verlauf, ab ca. Haus-Nr. 1a bis Nordstraße, erfolgt im Wesentlichen eine 1:1 Erneuerung. Hier ist das Parken am südlichen Fahrbahnrand wie bisher möglich, beide Gehwege haben Breiten von mind. ca. 1,50 m, die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m.

 

In der Variante 3 entfallen die Parkplätze im ersten Abschnitt (Kolpingstraße- Haus-Nr. 1a).

 

Anzahl der möglichen Stellplätze vor Sanierung: ca. 17

Anzahl der möglichen Stellplätze nach Sanierung: ca. 7

 

Die möglichen Fahrbeziehungen durch die Einbahnstraßenregelung ist in der Anlage „Verkehrsbeziehung Einbahnstraße“ dargestellt.

 

Der Aufbau wird gem. RStO wie folgt festgelegt:

 

Fahrbahn:

 

4 cm Asphaltdecke

10 cm Asphalttragschicht

15 cm Schottertragschicht

26 cm Frostschutzschicht aus Kies

55 cm Gesamtaufbau

 

Gehweg:

 

10 cm Pflaster/Platten

4 cm Bettung

15 cm Schottertragschicht

16 cm Frostschutzschicht aus Kies

45 cm Gesamtaufbau

 

In Variante 3 werden Fahrbahn- und Gehweganlagen erneuert. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, die Gehwege in Pflasterbauweise mit trennendem Bordstein- und Rinnenanlagen ausgeführt. Die Straßenentwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen und neu zu bauende Straßenabläufe mit Anschlussleitungen.

 

In dieser Variante wird der im ersten Abschnitt gelegenen südlichen Gehweg verbreitert. Auf Grund der dann fehlenden Restbreiten ist ein Parken bzw. Zweirichtungsverkehr nicht mehr möglich, so dass eine Einbahnstraßenregelung notwendig wird. Der Ausbau des Abschnittes ab Haus 1a entspricht im Wesentlichen dem der Variante 1, unter Berücksichtigung der Einbahnstraßenregelung.

 

Für die Straßenbeleuchtung werden Leerrohre zur späteren Leitungserneuerung mitverlegt.

 

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 459.000,- € brutto.

 

 

Straßenausbaubeiträge

 

Die Sanierung der Karl-Borromäus-Straße stellt in allen vorgelegten Varianten eine beitragspflichtige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) dar.

 

Auf die angrenzenden Grundstücke werden nach der Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz 70% der Kosten umgelegt. Dieser Anliegeranteil wird, nach heutigem Sach- und Rechtsstand, gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge zu 100 % vom Land übernommen.

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG NRW enthalten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Nur geringe Ausgaben für die Durchführung der Bürgerbeteiligung. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 1.000,- € und wird auslaufenden Mitteln bezahlt.

 


Alternativen:

 

keine