Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt mit den vom Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau zur Kenntnis genommenen Ausbauvarianten eine Bürgerinformation durchzuführen und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau wieder vorzustellen.
Sachverhalt:
Die im Ortsteil
Büderich gelegene Karl-Borromäus-Straße verbindet die Witzfeldstraße mit der
Nordstraße und verläuft in westlich-östlicher Richtung. In südliche Richtung
zweigt von der Witzfeldstraße kommend nach ca. 55 m die Kolpingstraße ab.
Der zu sanierende
Bereich der Karl-Borromäus-Straße erstreckt sich vom Einmündungsbereich
Kolpingstraße bis zum Einmündungsbereich Nordstraße.
Die
Karl-Borromäus-Straße ist technisch im Trennprinzip ausgebaut und besteht aus
einer ca. 5,00 m - 5,50 m breiten Asphaltfahrbahn und seitlichen Gehwegen in
hauptsächlichen Breiten von ca. 0,90 m
–1,90 m.
Die im Bereich
von der Einmündung Kolpingstraße bis ca. Haus Nr. 1a existierende Gehwegbreite
ist für den Fußgängerverkehr auf Grund der Breite von < 1 m nur sehr
eingeschränkt nutzbar.
Auf der
nördlichen Seite, gegenüber der Einmündung Kolpingstraße, befindet sich die
Adam-Riese Grundschule mit Einfahrt zum Lehrerparkplatz. Der Haupteingang der
Schule befindet sich auf der Witzfeldstraße. Auf der südlichen Seite der
Karl-Borromäus-Straße existiert Wohnbebauung (Ein- und Mehrfamilienhäuser) mit
den jeweiligen Eingängen und Zufahrten (auch Tiefgaragen).
Derzeit wird der
südliche Fahrbahnrand als Parkstreifen genutzt, der fließende Kfz-Verkehr fährt
in beiden Richtungen ggf. mit Ausweichmanövern in den durch
Grundstückseinfahrten entstehenden Parklücken an den Parkern vorbei.
Die
Asphaltfahrbahn hat über die gesamte Sanierungsstrecke erhebliche Schäden
(Risse, offene Fugen, Ausbrüche). Die Bordstein- und Rinnenanlage hat
zahlreiche Absackungen, Bordsteine sind gebrochen oder durch große Abplatzungen
beschädigt.
Auf Grund der
umfangreichen Schäden wird eine Grundsanierung des gesamten Straßenoberbaus
vorgeschlagen. Zur notwendigen Sanierung der Karl-Borromäus-Straße im Bereich
Kolpingstraße bis Nordstraße wurden 3 Varianten erarbeitet, die nachfolgend
beschrieben werden.
Variante
1
1:1 Erneuerung des Straßenabschnittes
zwischen Kolpingstraße und Nordstraße. Das vorhandene Trennprinzip mit
Abgrenzung von Gehwegen zur Fahrbahn wird beibehalten. Gehweg- und
Fahrbahnbreiten werden übernommen und nicht wesentlich geändert.
In dieser
Variante können alle öffentlichen Stellplätze erhalten werden.
Anzahl der
möglichen Stellplätze vor Sanierung: ca.
17
Anzahl der
möglichen Stellplätze nach Sanierung: ca. 17
Im Abschnitt von Kolpingstraße bis ca. Haus
1a ist der südliche Gehweg sehr schmal (<1m) und als solcher nur
eingeschränkt nutzbar.
Der nördliche Gehweg hat ausreichende
Breiten. Im weiteren Verlauf bis Nordstraße hat auch der südliche Gehweg eine
Breite von ca. 1,50 m.
Die Fahrbahnbreiten ermöglichen ein in beiden
Richtungen ein vorbeifahren an den parkenden Kfz.
Aufbau gem. RStO wie folgt festgelegt:
Fahrbahn:
4 cm Asphaltdecke
10 cm Asphalttragschicht
15 cm Schottertragschicht
26 cm Frostschutzschicht aus Kies
55 cm Gesamtaufbau
Gehweg:
10 cm Pflaster/Platten
4 cm Bettung
15 cm Schottertragschicht
16 cm Frostschutzschicht aus Kies
45 cm Gesamtaufbau
In Variante 1
werden Fahrbahn- und Gehweganlagen in den bestehenden Breiten erneuert. Die
Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, die Gehwege in Pflasterbauweise mit
trennendem Bordstein- und Rinnenanlagen ausgeführt. Die Straßenentwässerung
erfolgt über Entwässerungsrinnen und neu zu bauende Straßenabläufe mit
Anschlussleitungen.
Am Verkehrsfluss
und an der Nutzung der Verkehrsflächen ergeben sich durch diese Variante keine
Änderungen. Die fehlende und kritische Gehwegbreite im Abschnitt von
Kolpingstraße bis ca. Haus 1a wird nicht verändert bzw. korrigiert.
Für die
Straßenbeleuchtung werden Leerrohre zur späteren Leitungserneuerung mitverlegt.
Die Baukosten belaufen sich auf ca. 456.000,-
€ brutto.
Variante
2
Diese Variante
beinhaltet die Erneuerung des Straßenabschnittes zwischen Kolpingstraße und
Nordstraße im Mischprinzip und damit als verkehrsberuhigter Bereich. Die
Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt, die Verkehrsfläche wird ohne
trennende Bordsteine auf einer höhengleichen Ebene hergestellt.
Bei dieser
Variante entfallen voraussichtlich 3 Stellplätze.
Anzahl der
möglichen Stellplätze vor Sanierung: ca. 17
Anzahl der
möglichen Stellplätze nach Sanierung: ca. 14
Das öffentliche
Parken ist nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellflächen
möglich. Stellplätze werden wechselseitig mit Pflanzbeeten angeordnet. Dadurch
entstehen ein optisch aufgelockertes Bild und eine geschwindigkeitsdämpfende
Wirkung für den fließenden Verkehr. Die Ausbauvariante ermöglicht eine
Durchfahrt in beiden Fahrtrichtungen. An Engstellen (Pflanzbeete /Parker)
entsteht bei Begegnungsverkehr eine Wartepflicht für den fließenden Verkehr
(geschwindigkeitsdämpfend).
Der Aufbau wird gem. RStO wie folgt
festgelegt:
Verkehrsfläche:
10 cm Pflaster
4 cm Bettung
15 cm Schottertragschicht
26 cm Frostschutzschicht aus Kies
55 cm Gesamtaufbau
Die Pflanzbeete
werden wechselseitig am Straßenrand angeordnet und mit Rundbordsteinen
eingefasst. Da die Pflanzbeete ausnahmslos über den vorhandenen
Versorgungsleitungen liegen, ist nur die Verwendung von flachwurzelnder
Bepflanzung wie Sträucher oder Stauden möglich. Trotzdem ist eine Auflockerung
und Aufwertung des Gesamtbildes durch Straßenbegleitgrün gegeben.
In Variante 2
wird der jetzige Zustand der Straße vom Trennungsprinzip zum
verkehrsberuhigenden Mischprinzip geändert. Die Oberfläche der Verkehrsfläche
wird mit Betonsteinpflaster in Pflasterbauweise ausgeführt. Die
Straßenentwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen und neu zu bauende
Straßenabläufe mit Anschlussleitungen.
Für die
Straßenbeleuchtung werden Leerrohre zur späteren Leitungserneuerung mitverlegt.
Die Baukosten
belaufen sich auf ca. 472.000,- € brutto.
Damit ergeben
sich geringfügig höhere Baukosten zu den Varianten 1 und 3, jedoch mit
deutlicher Aufwertung des Straßenabschnittes durch den Bau einer Mischfläche
mit einheitlichem Oberflächenniveau, wechselseitig angeordneten Stellplätzen,
der Integration von Straßenbegleitgrün und der daraus resultierenden
Verkehrsberuhigung.
In Variante 2
wird die Funktion der Straße als Anlieger / Wohnstraße verdeutlicht.
Die Machbarkeit
einer Rigolenversickerung (Stichwort Schwammstadt) und deren Umfang unterhalb
der Pflanzbeete kann in der Planungsphase untersucht werden. Hierzu sind an den
jeweiligen Pflanzbeetstandorten Suchschachtungen durchzuführen und die
Ergebnisse auszuwerten.
Zum derzeitigen
Zeitpunkt scheint eine Machbarkeit auf Grund Randlage bzw. der üblichen
Höhenlage der Versorgungsleitungen ohne weitere Maßnahmen nicht möglich. Hierzu
wären, bei üblicher Höhenlage der Versorgungsleitungen, umfassende
Leitungsverlegungen der Versorger nötig.
Bei einer
theoretisch angenommenen Entwässerung der gesamten erneuerten Straßenfläche von
ca. 1700 m² über Rigolen, kommen Kosten von überschläglich 71.000,- € brutto
für die Rigolenversickerung plus der Kosten der notwendigen Leitungsverlegungen
zu den genannten Baukosten.
Dem
gegenübergestellt würden die veranschlagten Baukosten der herkömmlichen
Straßenentwässerung von ca. 29.000,- € brutto entfallen.
Variante
3
Diese Variante beinhaltet die Sanierung der
Karl-Borromäus-Straße im Trennprinzip, mit teilweise verbreiterten Gehwegen und
Einbahnstraßenregelung, Fahrtrichtung von Kolpingstraße in Richtung Nordstraße.
Im ersten
Abschnitt, von Einmündung Kolpingstraße bis ca. auf Höhe Haus Nr. 1a, erhält
die Fahrbahn eine Breite von 3,50 m, der südlich gelegene Gehweg wird auf eine
Breite von ca. 1,50 m verbreitert, der nördliche Gehweg erhält Breiten von ca.
1,90 m – bis ca. 3,50 m, sowie 4 integrierte Pflanzbeete im Bereich der
Breitenverziehung. In diesem Abschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m ist
das Parken nicht möglich.
Im weiteren
Verlauf, ab ca. Haus-Nr. 1a bis Nordstraße, erfolgt im Wesentlichen eine 1:1
Erneuerung. Hier ist das Parken am südlichen Fahrbahnrand wie bisher möglich,
beide Gehwege haben Breiten von mind. ca. 1,50 m, die Fahrbahn erhält eine
Breite von 5,50 m.
In der Variante 3
entfallen die Parkplätze im ersten Abschnitt (Kolpingstraße- Haus-Nr. 1a).
Anzahl der
möglichen Stellplätze vor Sanierung: ca. 17
Anzahl der
möglichen Stellplätze nach Sanierung: ca. 7
Die möglichen
Fahrbeziehungen durch die Einbahnstraßenregelung ist in der Anlage
„Verkehrsbeziehung Einbahnstraße“ dargestellt.
Der Aufbau wird
gem. RStO wie folgt festgelegt:
Fahrbahn:
4 cm Asphaltdecke
10 cm
Asphalttragschicht
15 cm
Schottertragschicht
26 cm
Frostschutzschicht aus Kies
55 cm Gesamtaufbau
Gehweg:
10 cm
Pflaster/Platten
4 cm Bettung
15 cm
Schottertragschicht
16 cm
Frostschutzschicht aus Kies
45 cm
Gesamtaufbau
In Variante 3
werden Fahrbahn- und Gehweganlagen erneuert. Die Fahrbahn wird in
Asphaltbauweise, die Gehwege in Pflasterbauweise mit trennendem Bordstein- und
Rinnenanlagen ausgeführt. Die Straßenentwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen und neu zu bauende Straßenabläufe mit Anschlussleitungen.
In dieser
Variante wird der im ersten Abschnitt gelegenen südlichen Gehweg verbreitert.
Auf Grund der dann fehlenden Restbreiten ist ein Parken bzw.
Zweirichtungsverkehr nicht mehr möglich, so dass eine Einbahnstraßenregelung
notwendig wird. Der Ausbau des Abschnittes ab Haus 1a entspricht im
Wesentlichen dem der Variante 1, unter Berücksichtigung der
Einbahnstraßenregelung.
Für die
Straßenbeleuchtung werden Leerrohre zur späteren Leitungserneuerung mitverlegt.
Die Baukosten
belaufen sich auf ca. 459.000,- € brutto.
Straßenausbaubeiträge
Die Sanierung der
Karl-Borromäus-Straße stellt in allen vorgelegten Varianten eine
beitragspflichtige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
(KAG NRW) dar.
Auf die angrenzenden
Grundstücke werden nach der Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz 70% der Kosten umgelegt. Dieser
Anliegeranteil wird, nach heutigem Sach- und Rechtsstand, gemäß der
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge zu 100 % vom Land übernommen.
Die Maßnahme ist im
aktuellen Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG NRW enthalten.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Nur geringe Ausgaben für die
Durchführung der Bürgerbeteiligung. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 1.000,-
€ und wird auslaufenden Mitteln bezahlt.
Alternativen:
keine